05. April 2013
Unterstützungsbeitrag aus dem Anna Stüssi-Fehr-Fonds für die Frühförderung
Der Stadtrat hat einen Betrag von 25 000 Franken aus dem Anna Stüssi-Fehr-Fonds bewilligt, mit ...
Der Stadtrat hat einen Betrag von 25 000 Franken aus dem Anna Stüssi-Fehr-Fonds bewilligt, mit dem Kindern aus sozial benachteiligten Familien die Teilnahme an Spielgruppen ermöglicht wird.
Dank dieses Beitrages kann sich die Fachstelle Frühförderung des Departements Schule und Sport an den Elternbeiträgen bei Eltern mit tiefen Einkommen beteiligen und somit den Kindern ermöglichen, eine Spielgruppe zu besuchen. Die einkommensabhängige Reduktion des Beitrages der Eltern wird nach dem Hausbesuch einer Sozialarbeiterin gewährt. Oft brauchen die Kinder aus sozial benachteiligten Familien Förderung im sozialen Bereich und in der deutschen Sprache. Dieser Förderbedarf wird durch die Sozialarbeiterin abgeklärt.
Ausserhäusliche Bewegungsmöglichkeiten sind wichtig für die kindliche Entwicklung. Spielgruppen sind in diesen Fällen günstige und wirkungsvolle Einrichtungen für Kinder ab drei Jahren, welche zur Verbesserung ihrer Chancen auf einen erfolgreichen Übertritt in den Kindergarten beitragen. Sie entlasten damit auch die Schule spürbar.
In der Regel ist der Schlüssel zur Teilnahme der Kinder an Förderangeboten die Subvention der Elternbeiträge. Familien, die knapp über dem Existenzminimum leben, können sich Spielgruppen-Beiträge von 1500 Franken pro Jahr nicht leisten. Die Fachstelle Frühförderung konnte dafür 2012 mehr als 100 000 Franken an Drittmitteln generieren. Neben dem Anna Stüssi-Fehr-Fonds wird sie unter anderem von der Hülfsgesellschaft, dem «Verein für die Kinder - für die Zukunft», der katholischen und reformierten Kirchgemeinde und von verschiedenen Serviceclubs und Vereinen unterstützt.
Mehr Informationen zur Frühförderung finden sich auf www.frühförderung-winterthur.ch
Dank dieses Beitrages kann sich die Fachstelle Frühförderung des Departements Schule und Sport an den Elternbeiträgen bei Eltern mit tiefen Einkommen beteiligen und somit den Kindern ermöglichen, eine Spielgruppe zu besuchen. Die einkommensabhängige Reduktion des Beitrages der Eltern wird nach dem Hausbesuch einer Sozialarbeiterin gewährt. Oft brauchen die Kinder aus sozial benachteiligten Familien Förderung im sozialen Bereich und in der deutschen Sprache. Dieser Förderbedarf wird durch die Sozialarbeiterin abgeklärt.
Ausserhäusliche Bewegungsmöglichkeiten sind wichtig für die kindliche Entwicklung. Spielgruppen sind in diesen Fällen günstige und wirkungsvolle Einrichtungen für Kinder ab drei Jahren, welche zur Verbesserung ihrer Chancen auf einen erfolgreichen Übertritt in den Kindergarten beitragen. Sie entlasten damit auch die Schule spürbar.
In der Regel ist der Schlüssel zur Teilnahme der Kinder an Förderangeboten die Subvention der Elternbeiträge. Familien, die knapp über dem Existenzminimum leben, können sich Spielgruppen-Beiträge von 1500 Franken pro Jahr nicht leisten. Die Fachstelle Frühförderung konnte dafür 2012 mehr als 100 000 Franken an Drittmitteln generieren. Neben dem Anna Stüssi-Fehr-Fonds wird sie unter anderem von der Hülfsgesellschaft, dem «Verein für die Kinder - für die Zukunft», der katholischen und reformierten Kirchgemeinde und von verschiedenen Serviceclubs und Vereinen unterstützt.
Mehr Informationen zur Frühförderung finden sich auf www.frühförderung-winterthur.ch