30. Aug. 2022, 07:48 Uhr
dfi, medienmitteilung
Püntenareal Neuwiesen: Ausweitung der Sanierung
Nachdem im Bereich einer ehemaligen Deponie auf dem Püntenareal Neuwiesen im Boden eine zu hohe Belastung durch Schadstoffe gemessen wurde, liess die Stadt Winterthur den Boden des restlichen nördlichen Areals untersuchen. Das Ergebnis zeigt auch dort eine zu hohe Schadstoffbelastung. Der Kanton hat deshalb für diesen Bereich des Areals ebenfalls entsprechende Massnahmen verfügt. Umgesetzt werden diese von der Stadt Winterthur.
Untersuchungen von Anfang 2022, die im Rahmen der Altlastenbearbeitung der Stadt Winterthur vorgenommen wurden, hatten gezeigt, dass auf dem Püntenareal Neuwiesen im Bereich der ehemaligen Deponie eine erhöhte Schadstoffbelastung vorliegt. In der Folge verfügte der Kanton vorsorgliche Massnahmen (siehe Medienmitteilung vom 30. Juni 2022). Um das Areal ganzheitlich und abschliessend bearbeiten zu können, liess die Stadt daraufhin den restlichen Teil des nördlichen Püntenareals ebenfalls untersuchen. Die Resultate zeigen nun, dass auch in diesem Teilbereich erhöhte Schadstoffgehalte vorliegen.
Bei den Schadstoffen im Boden handelt es sich vor allem um polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Quecksilber und Blei. Die Belastungen auf den zusätzlich untersuchten Flächen sind mehrheitlich geringer als direkt über der Deponie. Es ist davon auszugehen, dass die Belastungen massgeblich auf die individuelle Bewirtschaftung und jahrzehntelange Nutzung der Pünten zurückzuführen sind – insbesondere auf das Einbringen von belastetem Material wie Asche, Klärschlamm und Kehrichtkompost in der Vergangenheit sowie auf den starken Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.
Die festgestellte Bodenbelastung auf dem Püntenareal Neuwiesen stellt keine akute Gefahr für die Gesundheit dar. Trotzdem hat die Überschreitung der Grenzwerte zur Folge, dass vorsorgliche Massnahmen ergriffen werden müssen. Die zuständige kantonale Behörde (Amt für Landschaft und Natur [ALN]) hat aufgrund der Untersuchungsresultate auch für die belasteten Parzellen ausserhalb der Deponie eine Verfügung mit unterschiedlichen Massnahmen erlassen. Diese betreffen den Nahrungspflanzenanbau sowie den Aufenthalt von Kindern auf den Parzellen. Sie reichen von Empfehlungen über Einschränkungen bis hin zu einem Nutzungsverbot. Letzteres führt zur Schliessung einiger weniger Pünten.
Die Stadt als Grundeigentümerin ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Püntikerinnen und Püntikern sowie der Umwelt bewusst. Für eine nachhaltige Lösung leitet die Stadt so schnell wie möglich die Sanierung der betroffenen Bereiche in die Wege.
Bodenbelastungen in Familiengärten
Insbesondere Böden von alten Familiengartenanlagen können auch ausserhalb der vom Kanton erfassten belasteten Standorte (z. B. ehemalige Deponien) eine gewisse Schadstoffbelastung aufweisen. Es empfiehlt sich deshalb grundsätzlich, Nahrungspflanzen vor dem Konsum zu waschen und nach Möglichkeit zu schälen.
Die Ursachen für eine Belastung sind vielfältig: Typischerweise handelt es sich um eine Kombination der Vorgeschichte der Flächen, der Bewirtschaftung in der Vergangenheit und der Akkumulation von Schadstoffeinträgen aus der Luft. Um weitere Immissionen zu reduzieren, gibt es heute von gesetzlicher Seite diverse Regelungen. Beispielsweise dürfen Asche, Klärschlamm oder der früher aus Siedlungsabfällen produzierte «Kehrichtkompost» nicht mehr in Gärten verwendet werden. Für die Winterthurer Pünten gilt zudem die Püntenordnung, in der seit einigen Jahren beispielsweise der Einsatz von Mineraldüngern, Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden oder Insektiziden auf chemisch-synthetischer Basis verboten ist.
Die Übersichtspläne mit den kantonalen Nutzungsempfehlungen, Einschränkungen und Verboten auf dem Püntenareal Neuwiesen von Juni 2022 wurden aktualisiert und können unter Download heruntergeladen werden.
Untersuchungen von Anfang 2022, die im Rahmen der Altlastenbearbeitung der Stadt Winterthur vorgenommen wurden, hatten gezeigt, dass auf dem Püntenareal Neuwiesen im Bereich der ehemaligen Deponie eine erhöhte Schadstoffbelastung vorliegt. In der Folge verfügte der Kanton vorsorgliche Massnahmen (siehe Medienmitteilung vom 30. Juni 2022). Um das Areal ganzheitlich und abschliessend bearbeiten zu können, liess die Stadt daraufhin den restlichen Teil des nördlichen Püntenareals ebenfalls untersuchen. Die Resultate zeigen nun, dass auch in diesem Teilbereich erhöhte Schadstoffgehalte vorliegen.
Bei den Schadstoffen im Boden handelt es sich vor allem um polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Quecksilber und Blei. Die Belastungen auf den zusätzlich untersuchten Flächen sind mehrheitlich geringer als direkt über der Deponie. Es ist davon auszugehen, dass die Belastungen massgeblich auf die individuelle Bewirtschaftung und jahrzehntelange Nutzung der Pünten zurückzuführen sind – insbesondere auf das Einbringen von belastetem Material wie Asche, Klärschlamm und Kehrichtkompost in der Vergangenheit sowie auf den starken Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.
Die festgestellte Bodenbelastung auf dem Püntenareal Neuwiesen stellt keine akute Gefahr für die Gesundheit dar. Trotzdem hat die Überschreitung der Grenzwerte zur Folge, dass vorsorgliche Massnahmen ergriffen werden müssen. Die zuständige kantonale Behörde (Amt für Landschaft und Natur [ALN]) hat aufgrund der Untersuchungsresultate auch für die belasteten Parzellen ausserhalb der Deponie eine Verfügung mit unterschiedlichen Massnahmen erlassen. Diese betreffen den Nahrungspflanzenanbau sowie den Aufenthalt von Kindern auf den Parzellen. Sie reichen von Empfehlungen über Einschränkungen bis hin zu einem Nutzungsverbot. Letzteres führt zur Schliessung einiger weniger Pünten.
Die Stadt als Grundeigentümerin ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Püntikerinnen und Püntikern sowie der Umwelt bewusst. Für eine nachhaltige Lösung leitet die Stadt so schnell wie möglich die Sanierung der betroffenen Bereiche in die Wege.
Bodenbelastungen in Familiengärten
Insbesondere Böden von alten Familiengartenanlagen können auch ausserhalb der vom Kanton erfassten belasteten Standorte (z. B. ehemalige Deponien) eine gewisse Schadstoffbelastung aufweisen. Es empfiehlt sich deshalb grundsätzlich, Nahrungspflanzen vor dem Konsum zu waschen und nach Möglichkeit zu schälen.
Die Ursachen für eine Belastung sind vielfältig: Typischerweise handelt es sich um eine Kombination der Vorgeschichte der Flächen, der Bewirtschaftung in der Vergangenheit und der Akkumulation von Schadstoffeinträgen aus der Luft. Um weitere Immissionen zu reduzieren, gibt es heute von gesetzlicher Seite diverse Regelungen. Beispielsweise dürfen Asche, Klärschlamm oder der früher aus Siedlungsabfällen produzierte «Kehrichtkompost» nicht mehr in Gärten verwendet werden. Für die Winterthurer Pünten gilt zudem die Püntenordnung, in der seit einigen Jahren beispielsweise der Einsatz von Mineraldüngern, Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden oder Insektiziden auf chemisch-synthetischer Basis verboten ist.
Die Übersichtspläne mit den kantonalen Nutzungsempfehlungen, Einschränkungen und Verboten auf dem Püntenareal Neuwiesen von Juni 2022 wurden aktualisiert und können unter Download heruntergeladen werden.