3. Apr. 2023, 07:33 Uhr
kultur, medienmitteilung, schule
Eine neue Musikbildungsstrategie für die Stadt Winterthur
Winterthur entwickelt ihre Ausstrahlungskraft als Musik- und Bildungsstadt weiter. Der Stadtrat hat dazu eine Musikbildungsstrategie verabschiedet. Mit dieser setzt er das neue Musikschulgesetz um, das per Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Schwerpunkte liegen auf der Angebotsvielfalt, der Qualität, dem Zusammenspiel, der Talentförderung sowie der musikalischen Bildung in der Volksschule. Der Zusammenschluss der Winterthurer Musikschulen im Projekt «Dreiklang» wird gefördert.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat anfangs Oktober 2022 die neue Musikschulverordnung verabschiedet und das Musikschulgesetz auf 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit hat der Kanton Zürich den Musikbildungsartikel in der Bundesverfassung umgesetzt. Dieser verpflichtet die Kantone, die musikalische Bildung der Kinder und Jugendlichen sowie im Speziellen musikalisch Begabte zu fördern. Das Musikschulgesetz verpflichtet die Gemeinden, Kindern und Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen bis 25 Jahre den Zugang zur Musikbildung zu gewährleisten und sie finanziell zu unterstützen. Das Musikschulgesetz und die neue Verordnung ermöglichen, das bestehende, breit gefächerte Musikbildungsangebot in Winterthur auf eine neue finanzielle Basis zu stellen und inhaltlich wie organisatorisch weiter zu entwickeln.
Winterthur gilt als Standort für Musikbildung mit grosser überregionaler Ausstrahlung. Das breite Musikbildungsangebot reicht vom niederschwelligen Einstieg bis zur Spitzenförderung. Getragen wird es hauptsächlich von drei Institutionen, die von der Stadt Winterthur unterstützt werden: dem Konservatorium Winterthur («Konsi»), der Jugendmusikschule Winterthur und Umgebung JMSW sowie der Musikschule Prova. Die Musikschulen ermöglichen jährlich mehreren tausend Winterthurerinnen und Winterthurern jeden Alters musikalische Aktivitäten. Zur Musikbildung zählen nicht nur die Musikschulen, sondern auch die Unterrichtsangebote und musikalischen Projekte in der Volksschule.
Um auf dieser Basis das qualitativ hochstehende musikalische Bildungsangebot weiter zu entwickeln, hat der Stadtrat die Musikbildungsstrategie Winterthur verabschiedet. Sie entstand unter Einbezug der Winterthurer Musikschulen, der Stadtjugendmusik und der Volksschule. Das Kompetenzzentrum Forschung Musikpädagogik der Hochschule Luzern hat die Arbeiten fachlich begleitet.
Die Strategie formuliert für eine vierjährige Periode fünf strategische Ausrichtungen und neun Massnahmen. Die musikalische Teilhabe der Bevölkerung wird ermöglicht, eine chancengerechte Grundausbildung sichergestellt, musikalische Talente sollen gefördert und das Musizieren in Gruppen weiter entwickelt werden. Beliebte Angebote sind zum Beispiel das Winterthurer Jugendsinfonieorchester oder die Jugendchöre des Konservatoriums. Akzente sollen aber auch in der modernen Musik gesetzt werden.
Die Umsetzung der Strategie können die Stadt und die Winterthurer Musikschulen nur gemeinsam leisten. Die Musikschulen haben dazu eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Sie ist ein Meilenstein im Projekt «Dreiklang» der Winterthurer Musikschulen, das mit Unterstützung der Stadt den Zusammenschluss der Musikschulen anstrebt. Als nächsten Schritt erarbeitet die Stadt mit den Musikschulen eine gemeinsame Leistungsvereinbarung, mit der die ganze Angebotsbreite des Musikschulgesetzes vom Einstieg bis zur Hochschulreife abgedeckt ist. Ziel ist, dass die neue Winterthurer Musikschule mit ihrem Gesamtangebot einen überregionalen Versorgungsauftrag übernehmen und damit Leistungen für die Trägergemeinden der heutigen Jugendmusikschule und darüber hinaus erbringen kann.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat anfangs Oktober 2022 die neue Musikschulverordnung verabschiedet und das Musikschulgesetz auf 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit hat der Kanton Zürich den Musikbildungsartikel in der Bundesverfassung umgesetzt. Dieser verpflichtet die Kantone, die musikalische Bildung der Kinder und Jugendlichen sowie im Speziellen musikalisch Begabte zu fördern. Das Musikschulgesetz verpflichtet die Gemeinden, Kindern und Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen bis 25 Jahre den Zugang zur Musikbildung zu gewährleisten und sie finanziell zu unterstützen. Das Musikschulgesetz und die neue Verordnung ermöglichen, das bestehende, breit gefächerte Musikbildungsangebot in Winterthur auf eine neue finanzielle Basis zu stellen und inhaltlich wie organisatorisch weiter zu entwickeln.
Winterthur gilt als Standort für Musikbildung mit grosser überregionaler Ausstrahlung. Das breite Musikbildungsangebot reicht vom niederschwelligen Einstieg bis zur Spitzenförderung. Getragen wird es hauptsächlich von drei Institutionen, die von der Stadt Winterthur unterstützt werden: dem Konservatorium Winterthur («Konsi»), der Jugendmusikschule Winterthur und Umgebung JMSW sowie der Musikschule Prova. Die Musikschulen ermöglichen jährlich mehreren tausend Winterthurerinnen und Winterthurern jeden Alters musikalische Aktivitäten. Zur Musikbildung zählen nicht nur die Musikschulen, sondern auch die Unterrichtsangebote und musikalischen Projekte in der Volksschule.
Um auf dieser Basis das qualitativ hochstehende musikalische Bildungsangebot weiter zu entwickeln, hat der Stadtrat die Musikbildungsstrategie Winterthur verabschiedet. Sie entstand unter Einbezug der Winterthurer Musikschulen, der Stadtjugendmusik und der Volksschule. Das Kompetenzzentrum Forschung Musikpädagogik der Hochschule Luzern hat die Arbeiten fachlich begleitet.
Die Strategie formuliert für eine vierjährige Periode fünf strategische Ausrichtungen und neun Massnahmen. Die musikalische Teilhabe der Bevölkerung wird ermöglicht, eine chancengerechte Grundausbildung sichergestellt, musikalische Talente sollen gefördert und das Musizieren in Gruppen weiter entwickelt werden. Beliebte Angebote sind zum Beispiel das Winterthurer Jugendsinfonieorchester oder die Jugendchöre des Konservatoriums. Akzente sollen aber auch in der modernen Musik gesetzt werden.
Die Umsetzung der Strategie können die Stadt und die Winterthurer Musikschulen nur gemeinsam leisten. Die Musikschulen haben dazu eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Sie ist ein Meilenstein im Projekt «Dreiklang» der Winterthurer Musikschulen, das mit Unterstützung der Stadt den Zusammenschluss der Musikschulen anstrebt. Als nächsten Schritt erarbeitet die Stadt mit den Musikschulen eine gemeinsame Leistungsvereinbarung, mit der die ganze Angebotsbreite des Musikschulgesetzes vom Einstieg bis zur Hochschulreife abgedeckt ist. Ziel ist, dass die neue Winterthurer Musikschule mit ihrem Gesamtangebot einen überregionalen Versorgungsauftrag übernehmen und damit Leistungen für die Trägergemeinden der heutigen Jugendmusikschule und darüber hinaus erbringen kann.