22. Mai. 2020, 08:27 Uhr
staponews, medienmitteilung
Temporäre Erweiterung der Aussenflächen von Restaurants und neue Aussengastwirtschaften
Die Restaurants und Bars sind hart getroffen von der Coronakrise: Die aktuell geltenden Abstandsregeln stehen der Wirtschaftlichkeit der Betriebe entgegen. Der Stadtrat hat daher beschlossen, die Winterthurer Gastronomie zu unterstützen, indem er eine Erweiterung der bestehenden Aussenflächen von Restaurants sowie neue Aussengastwirtschaften temporär ermöglicht und auf eine Bewilligungsgebühr verzichtet.
Im Zusammenhang mit der zuletzt erfolgten Lockerung der Corona-Massnahmen durch den Bundesrat sind strenge Hygiene- und Abstandsregeln vorgeschrieben. Auf einer Restaurantfläche können deutlich weniger Gäste bewirtet werden als im Normalbetrieb. Vielen Betrieben ist es unter diesen Voraussetzungen kaum möglich, rentabel zu wirtschaften.
Mit einer befristeten Erweiterung der bestehenden Aussenflächen, mit neuen befristeten Aussengastwirtschaften sowie mit dem Verzicht auf Bewilligungsgebühren möchte der Stadtrat die Winterthurer Gastronomie möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen.
Die Bewilligungen werden befristet erteilt und können unbürokratisch verlängert werden. Sie sind an die üblichen Auflagen gebunden: So müssen beispielsweise weiterhin Passantendurchgänge, Rettungsgassen und Fluchtwege frei bleiben. Es müssen Absprachen mit den Nachbarn stattgefunden haben, und die Reinigung der Trottoirs durch das Tiefbauamt muss sichergestellt sein. Die maximal zulässige Anzahl an Sitzplätzen ist weiterhin festgeschrieben, um einer übermässigen Lärmbelastung entgegenzuwirken.
Die Möglichkeit einer Bewilligung gilt ab sofort. Sie wird kostenlos erteilt, die Gebühren werden über den im Zusammenhang mit der Coronakrise durch den Stadtrat beschlossenen Verpflichtungskredit über fünf Millionen Franken abgerechnet. Erteilte Bewilligungen fallen mit der Ausserkrafttretung der Abstandsregeln dahin, spätestens jedoch am Ende der Sommersaison.
Im Zusammenhang mit der zuletzt erfolgten Lockerung der Corona-Massnahmen durch den Bundesrat sind strenge Hygiene- und Abstandsregeln vorgeschrieben. Auf einer Restaurantfläche können deutlich weniger Gäste bewirtet werden als im Normalbetrieb. Vielen Betrieben ist es unter diesen Voraussetzungen kaum möglich, rentabel zu wirtschaften.
Mit einer befristeten Erweiterung der bestehenden Aussenflächen, mit neuen befristeten Aussengastwirtschaften sowie mit dem Verzicht auf Bewilligungsgebühren möchte der Stadtrat die Winterthurer Gastronomie möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen.
Die Bewilligungen werden befristet erteilt und können unbürokratisch verlängert werden. Sie sind an die üblichen Auflagen gebunden: So müssen beispielsweise weiterhin Passantendurchgänge, Rettungsgassen und Fluchtwege frei bleiben. Es müssen Absprachen mit den Nachbarn stattgefunden haben, und die Reinigung der Trottoirs durch das Tiefbauamt muss sichergestellt sein. Die maximal zulässige Anzahl an Sitzplätzen ist weiterhin festgeschrieben, um einer übermässigen Lärmbelastung entgegenzuwirken.
Die Möglichkeit einer Bewilligung gilt ab sofort. Sie wird kostenlos erteilt, die Gebühren werden über den im Zusammenhang mit der Coronakrise durch den Stadtrat beschlossenen Verpflichtungskredit über fünf Millionen Franken abgerechnet. Erteilte Bewilligungen fallen mit der Ausserkrafttretung der Abstandsregeln dahin, spätestens jedoch am Ende der Sommersaison.