13. Feb. 2023, 07:45 Uhr
medienmitteilung, bau
Frauenfelderstrasse: Stadtrat akzeptiert Urteil
Das Verwaltungsgericht hat einen Stimmrechtsrekurs gegen die Bewilligung der gebundenen Ausgaben beim Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse gutgeheissen. Der Stadtrat akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts. Er kann die Einschätzung, dass ihm in diesem Fall ein erheblicher Ermessenspielraum zusteht, grundsätzlich nachvollziehen. Mit einem Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht würde sich die Entscheidung von zwei beim Regierungsrat sistierten Rekursen gegen die Projektfestsetzung verzögern, was für das Gesamtprojekt nicht förderlich wäre.
Im August 2022 hat der Stadtrat das Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse – im Abschnitt Hegistrasse bis Talwiesenstrasse – und das dazugehörige akustische Projekt festgesetzt und dafür gebundene Ausgaben von 10,921 Millionen Franken und neue Ausgaben von 479 000 Franken bewilligt. Die Bewilligung der gebundenen Ausgaben und die Projektfestsetzung wurden mit den entsprechenden Rechtsmittelbelehrungen amtlich publiziert. Gegen die Projektfestsetzung wurden zwei Rekurse beim Regierungsrat eingereicht. Diese wurden durch den Kanton sistiert, weil gegen die Bewilligung der gebundenen Ausgaben ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat eingereicht wurde und zuerst die Rechtskraft zu diesem Rekurs abgewartet werden sollte.
Der Bezirksrat wies den Stimmrechtsrekurs am im Oktober 2022 ab. Gegen den Beschluss wurde Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Das Verwaltungsgericht hat am 12. Januar 2023 die Beschwerde gutgeheissen und den Beschluss des Stadtrats zu den gebundenen Ausgaben und den Beschluss des Bezirksrats aufgehoben.
Nach sorgfältiger Prüfung ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Verwaltungsgericht gesteht dem Stadtrat in diesem Fall insgesamt einen erheblichen Ermessensspielraum zu. Dieser Spielraum in Bezug auf verschiedene Projektbestandteile (z.B. den Umgang mit der bestehenden Allee) ist so erheblich, dass der Bevölkerung bei der Kreditfestsetzung für das Projekt die Mitwirkung nicht entzogen werden darf. Der Stadtrat kann diese rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichts grundsätzlich nachvollziehen. Auf der anderen Seite sind, wie eingangs erwähnt, noch zwei Rekurse gegen die Projektfestsetzung beim Regierungsrat hängig. Während der Stimmrechtsrekurs die Kreditfestsetzung betraf, zielen die Rekurse gegen die Projektfestsetzung auf konkrete Bestandteile des Projektes, die auch Einfluss auf die Kosten haben. Es ist dem Stadtrat deshalb ein zentrales Anliegen, möglichst bald einen Entscheid zu den beiden hängigen Rekursen zu erhalten. Er möchte dies nicht mit einem Weiterzug des Urteils des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht auf unbestimmte Zeit verzögern. Der Stadtrat wird den Ausgang dieses zweiten Verfahrens abwarten und dann gesamthaft über die weiteren Schritte entscheiden.
Im August 2022 hat der Stadtrat das Strassenbauprojekt Frauenfelderstrasse – im Abschnitt Hegistrasse bis Talwiesenstrasse – und das dazugehörige akustische Projekt festgesetzt und dafür gebundene Ausgaben von 10,921 Millionen Franken und neue Ausgaben von 479 000 Franken bewilligt. Die Bewilligung der gebundenen Ausgaben und die Projektfestsetzung wurden mit den entsprechenden Rechtsmittelbelehrungen amtlich publiziert. Gegen die Projektfestsetzung wurden zwei Rekurse beim Regierungsrat eingereicht. Diese wurden durch den Kanton sistiert, weil gegen die Bewilligung der gebundenen Ausgaben ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat eingereicht wurde und zuerst die Rechtskraft zu diesem Rekurs abgewartet werden sollte.
Der Bezirksrat wies den Stimmrechtsrekurs am im Oktober 2022 ab. Gegen den Beschluss wurde Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Das Verwaltungsgericht hat am 12. Januar 2023 die Beschwerde gutgeheissen und den Beschluss des Stadtrats zu den gebundenen Ausgaben und den Beschluss des Bezirksrats aufgehoben.
Nach sorgfältiger Prüfung ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Verwaltungsgericht gesteht dem Stadtrat in diesem Fall insgesamt einen erheblichen Ermessensspielraum zu. Dieser Spielraum in Bezug auf verschiedene Projektbestandteile (z.B. den Umgang mit der bestehenden Allee) ist so erheblich, dass der Bevölkerung bei der Kreditfestsetzung für das Projekt die Mitwirkung nicht entzogen werden darf. Der Stadtrat kann diese rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichts grundsätzlich nachvollziehen. Auf der anderen Seite sind, wie eingangs erwähnt, noch zwei Rekurse gegen die Projektfestsetzung beim Regierungsrat hängig. Während der Stimmrechtsrekurs die Kreditfestsetzung betraf, zielen die Rekurse gegen die Projektfestsetzung auf konkrete Bestandteile des Projektes, die auch Einfluss auf die Kosten haben. Es ist dem Stadtrat deshalb ein zentrales Anliegen, möglichst bald einen Entscheid zu den beiden hängigen Rekursen zu erhalten. Er möchte dies nicht mit einem Weiterzug des Urteils des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht auf unbestimmte Zeit verzögern. Der Stadtrat wird den Ausgang dieses zweiten Verfahrens abwarten und dann gesamthaft über die weiteren Schritte entscheiden.