27. Nov. 2020, 09:15 Uhr
dfi, medienmitteilung
Neuer Budgetantrag 2021 mit leichtem Plus
Der Stadtrat hat die mit der Budgetrückweisung verbundenen Aufträge umgesetzt und unterbreitet dem Grossen Gemeinderat seinen neuen Budgetantrag für das Jahr 2021 mit einem Gewinn von 1,1 Millionen Franken. Er hat zudem festgelegt, wie er im Rahmen der neuen Finanzplanung den sich abzeichnenden Defiziten in den Folgejahren begegnen will.
Nachdem der Grosse Gemeinderat Ende Oktober den ersten Budgetantrag zurückgewiesen hat, unterbreitet der Stadtrat dem Parlament nun das überarbeitete Budget 2021. Dabei wurden die mit der Rückweisung verbundenen Aufträge umgesetzt. Ebenso wurden jene Anpassungen vorgenommen, die normalerweise mit dem «Novemberbrief» beantragt worden wären.
Budget 2021 mit leichtem Plus, mittelfristiger Ausgleich eingehalten Aufgrund der Steuerfusserhöhung auf 125 Prozent, der vorgenommenen Aufwandreduktionen und weiterer Anpassungen wird für das Budget 2021 mit einem Gewinn von 1,1 Millionen Franken gerechnet.
Um die Vorgaben des Parlaments für das Budget 2021 zu erreichen, wurden im neuen Budgetantrag insbesondere eine Reduktion beim nicht gesetzlich vorgeschriebenen oder refinanzierten Stellenaufbau sowie schnell umsetzbare Aufwandkürzungen vorgenommen. Die Budgetkorrekturen zeigen im Wesentlichen folgendes Bild (- = Verschlechterung; + = Verbesserung):
- Anpassungen «Novemberbrief»: - 0,5 Mio. Fr.
- Reduktion Steuerfuss von 129 auf 125% (Vorgabe GGR): - 10,7 Mio.
- Verzicht auf Entnahme aus Parkhausreserve (Vorgabe GGR): - 8,0 Mio. Fr.
- Verzicht auf Lohnmassnahmen: + 1,0 Mio. Fr.
- Reduktion Stellenaufbau / verzögerte Stellenbesetzung: + 2,8 Mio. Fr.
- Reduktion baulicher Unterhalt: + 0,7 Mio. Fr.
- Aufwandseitige Einzelmassnahmen / Korrekturen: + 4,5 Mio. Fr.
Die Anpassungen, die mit dem Novemberbrief nachgetragen worden wären und die Vorgaben des Parlaments haben das ursprüngliche Budget um insgesamt 19,2 Millionen Franken verschlechtert. Demgegenüber entlasten die vom Stadtrat getroffenen Massnahmen und Korrekturen das Budget insgesamt um rund neun Millionen Franken. Damit hat der Stadt die Vorgaben des Parlaments umgesetzt. Er hält jedoch fest, dass die gesetzten Massnahmen zu Qualitätseinbussen und allenfalls auch zu zeitlichen Verzögerungen bei wichtigen städtischen Projekten führen könnten.
Obwohl in den Planjahren 2023 und 2024 derzeit noch mit Defiziten gerechnet wird, kann der mittelfristige Ausgleich eingehalten werden (Saldo: +28 Mio. Fr.). Dieser berücksichtigt auch die Sondereffekte der Covid-19-Pandemie.
Beim Verwaltungsvermögen stehen 2021 Nettoinvestitionen (inkl. Eigenwirtschaftsbetriebe) von 202,2 Millionen Franken an. Die grössten geplanten Investitionsausgaben im steuerfinanzierten Haushalt betreffen das neue Polizeigebäude sowie Investitionen in Schulhäuser (u.a. Wallrüti, Mattenbach, Talgut).
Das zweckfreie Eigenkapitel (Bilanzüberschuss) wird Ende 2021 voraussichtlich 70 Millionen Franken betragen. Die gesamtstädtische Nettoschuld erhöht sich voraussichtlich leicht auf rund 1,3 Milliarden Franken resp. 11 286 Franken pro Einwohner/in.
Überprüfung der Finanzplanung und Massnahmen Die finanzielle Situation der Stadt Winterthur ist geprägt durch das starke Bevölkerungswachstum, das deutlich zum Ausdruck bringt, dass Winterthur eine überaus attraktive Stadt ist. Mit dem Wachstum verbunden sind Kostensteigerungen, vor allem in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit. Darüber hinaus wird die Stadt künftig auch finanziellen Spielraum benötigen, um ihr Bekenntnis zu den Klimazielen umsetzen zu können. Mit Effizienzsteigerungen allein kann diesen Herausforderungen nicht begegnet werden.
Der Stadtrat wird daher die neue Finanzplanung anhand der sechs Handlungsfelder konsequent fortführen und dabei eine intensive und detaillierte Diskussion über Massnahmen führen, in der die mittel- und langfristigen Auswirkungen für die Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner abgewogen werden. Sodann wird er frühzeitig die vom Parlament zu treffenden Entscheide über notwendige Massnahmen abholen.
Der Stadtrat ist weiterhin davon überzeugt, dass das aktuelle Leistungsangebot der Stadt Winterthur entscheidend für ihre Attraktivität ist, sowohl als Wohnort als auch als Wirtschaftsstandort.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Nachdem der Grosse Gemeinderat Ende Oktober den ersten Budgetantrag zurückgewiesen hat, unterbreitet der Stadtrat dem Parlament nun das überarbeitete Budget 2021. Dabei wurden die mit der Rückweisung verbundenen Aufträge umgesetzt. Ebenso wurden jene Anpassungen vorgenommen, die normalerweise mit dem «Novemberbrief» beantragt worden wären.
Budget 2021 mit leichtem Plus, mittelfristiger Ausgleich eingehalten Aufgrund der Steuerfusserhöhung auf 125 Prozent, der vorgenommenen Aufwandreduktionen und weiterer Anpassungen wird für das Budget 2021 mit einem Gewinn von 1,1 Millionen Franken gerechnet.
Um die Vorgaben des Parlaments für das Budget 2021 zu erreichen, wurden im neuen Budgetantrag insbesondere eine Reduktion beim nicht gesetzlich vorgeschriebenen oder refinanzierten Stellenaufbau sowie schnell umsetzbare Aufwandkürzungen vorgenommen. Die Budgetkorrekturen zeigen im Wesentlichen folgendes Bild (- = Verschlechterung; + = Verbesserung):
- Anpassungen «Novemberbrief»: - 0,5 Mio. Fr.
- Reduktion Steuerfuss von 129 auf 125% (Vorgabe GGR): - 10,7 Mio.
- Verzicht auf Entnahme aus Parkhausreserve (Vorgabe GGR): - 8,0 Mio. Fr.
- Verzicht auf Lohnmassnahmen: + 1,0 Mio. Fr.
- Reduktion Stellenaufbau / verzögerte Stellenbesetzung: + 2,8 Mio. Fr.
- Reduktion baulicher Unterhalt: + 0,7 Mio. Fr.
- Aufwandseitige Einzelmassnahmen / Korrekturen: + 4,5 Mio. Fr.
Die Anpassungen, die mit dem Novemberbrief nachgetragen worden wären und die Vorgaben des Parlaments haben das ursprüngliche Budget um insgesamt 19,2 Millionen Franken verschlechtert. Demgegenüber entlasten die vom Stadtrat getroffenen Massnahmen und Korrekturen das Budget insgesamt um rund neun Millionen Franken. Damit hat der Stadt die Vorgaben des Parlaments umgesetzt. Er hält jedoch fest, dass die gesetzten Massnahmen zu Qualitätseinbussen und allenfalls auch zu zeitlichen Verzögerungen bei wichtigen städtischen Projekten führen könnten.
Obwohl in den Planjahren 2023 und 2024 derzeit noch mit Defiziten gerechnet wird, kann der mittelfristige Ausgleich eingehalten werden (Saldo: +28 Mio. Fr.). Dieser berücksichtigt auch die Sondereffekte der Covid-19-Pandemie.
Beim Verwaltungsvermögen stehen 2021 Nettoinvestitionen (inkl. Eigenwirtschaftsbetriebe) von 202,2 Millionen Franken an. Die grössten geplanten Investitionsausgaben im steuerfinanzierten Haushalt betreffen das neue Polizeigebäude sowie Investitionen in Schulhäuser (u.a. Wallrüti, Mattenbach, Talgut).
Das zweckfreie Eigenkapitel (Bilanzüberschuss) wird Ende 2021 voraussichtlich 70 Millionen Franken betragen. Die gesamtstädtische Nettoschuld erhöht sich voraussichtlich leicht auf rund 1,3 Milliarden Franken resp. 11 286 Franken pro Einwohner/in.
Überprüfung der Finanzplanung und Massnahmen Die finanzielle Situation der Stadt Winterthur ist geprägt durch das starke Bevölkerungswachstum, das deutlich zum Ausdruck bringt, dass Winterthur eine überaus attraktive Stadt ist. Mit dem Wachstum verbunden sind Kostensteigerungen, vor allem in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit. Darüber hinaus wird die Stadt künftig auch finanziellen Spielraum benötigen, um ihr Bekenntnis zu den Klimazielen umsetzen zu können. Mit Effizienzsteigerungen allein kann diesen Herausforderungen nicht begegnet werden.
Der Stadtrat wird daher die neue Finanzplanung anhand der sechs Handlungsfelder konsequent fortführen und dabei eine intensive und detaillierte Diskussion über Massnahmen führen, in der die mittel- und langfristigen Auswirkungen für die Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner abgewogen werden. Sodann wird er frühzeitig die vom Parlament zu treffenden Entscheide über notwendige Massnahmen abholen.
Der Stadtrat ist weiterhin davon überzeugt, dass das aktuelle Leistungsangebot der Stadt Winterthur entscheidend für ihre Attraktivität ist, sowohl als Wohnort als auch als Wirtschaftsstandort.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch