8. Nov. 2022, 09:09 Uhr
medienmitteilung, bau
Beschwerden gegen Einführung der Blauen Zone 21 (Gebiet Breite) vor Verwaltungsgericht abgewiesen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigt den Entscheid des Statthalteramts, mit dem die Rekurse gegen die Einführung der flächendeckenden blauen Zone abgewiesen wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im September 2019 hat das Stadtparlament einen Kredit in der Höhe von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt. In einer ersten Etappe sollten drei Pilot-Zonen Breite, Oberwinterthur/Zinzikon und Neuwiesen/Blumenau umgesetzt werden. Die entsprechenden Verkehrsanordnungen wurden am 30. April 2021 publiziert (vgl. Medienmitteilung). Die gegen die Pilot-Zonen erhobenen Rekurse hat das Statthalteramt im Dezember 2021 allesamt abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Im Fall der Blauen Zone Breite haben insgesamt 79 im Quartier Breite wohnhafte Personen den Entscheid des Statthalteramts angefochten und an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weitergezogen. Das Verwaltungsgericht hat nun die beiden Beschwerden abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Oberwinterthur/Zinzikon
Es sind keine rechtlichen Verfahren mehr hängig. Die Verkehrsanordnung ist rechtskräftig. Momentan läuft die Umsetzung.
Neuwiesen/Blumenau
Es sind keine rechtlichen Verfahren mehr hängig. Die Verkehrsanordnung ist rechtkräftig. Das Tiefbauamt bereitet die Umsetzung vor.
Breite/Vogelsang
Weil es im Quartier Jonas-Furrer-Strasse/Irchelstrasse Liegenschaften hat, auf denen keine privaten Parkplätze erstellt werden können, hat die Stadt für die konkrete Umsetzung der Blauen Zone einen Dialog angeboten. Anfangs 2022 hat sich eine Spurgruppe aus Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers, einer Vertretung des Quartiervereins und der Stadt für die Vorbereitung und Organisation eines Runden Tisches konstituiert.
Im September 2019 hat das Stadtparlament einen Kredit in der Höhe von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt. In einer ersten Etappe sollten drei Pilot-Zonen Breite, Oberwinterthur/Zinzikon und Neuwiesen/Blumenau umgesetzt werden. Die entsprechenden Verkehrsanordnungen wurden am 30. April 2021 publiziert (vgl. Medienmitteilung). Die gegen die Pilot-Zonen erhobenen Rekurse hat das Statthalteramt im Dezember 2021 allesamt abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Im Fall der Blauen Zone Breite haben insgesamt 79 im Quartier Breite wohnhafte Personen den Entscheid des Statthalteramts angefochten und an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weitergezogen. Das Verwaltungsgericht hat nun die beiden Beschwerden abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Oberwinterthur/Zinzikon
Es sind keine rechtlichen Verfahren mehr hängig. Die Verkehrsanordnung ist rechtskräftig. Momentan läuft die Umsetzung.
Neuwiesen/Blumenau
Es sind keine rechtlichen Verfahren mehr hängig. Die Verkehrsanordnung ist rechtkräftig. Das Tiefbauamt bereitet die Umsetzung vor.
Breite/Vogelsang
Weil es im Quartier Jonas-Furrer-Strasse/Irchelstrasse Liegenschaften hat, auf denen keine privaten Parkplätze erstellt werden können, hat die Stadt für die konkrete Umsetzung der Blauen Zone einen Dialog angeboten. Anfangs 2022 hat sich eine Spurgruppe aus Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers, einer Vertretung des Quartiervereins und der Stadt für die Vorbereitung und Organisation eines Runden Tisches konstituiert.