01. November 2013
Stadtrat hebt Schutzverfügungen für Altstadthäuser auf
Infolge der erforderlichen Dachsanierung bei 14 Altstadthäusern stellte der Stadtrat deren Däch ...
Infolge der erforderlichen Dachsanierung bei 14 Altstadthäusern stellte der Stadtrat deren Dächer und Fassaden unter Denkmalschutz. Die Dächer wurden in den Jahren 2010 und 2011 saniert. Die Grundeigentümerschaft und die Stadt Winterthur haben nun die Aufhebung der angefochtenen Schutzverfügungen und den Verbleib der 14 Liegenschaften im Inventar der schutzwürdigen Bauten vereinbart.
Der Erhalt von 14 Altstadtliegenschaften, die im Inventar der schützenswerten Bauten der Stadt Winterthur verzeichnet waren, hätten aufgrund der leckenden Dächer gefährdet sein können. Ausserdem hätten durch herabfallende Ziegel Passanten getroffen werden können. Deshalb hat der Bauausschuss im April 2010 Sanierung der Dächer der 14 Inventarobjekte verfügt. Nach der Abklärung ihrer Schutzwürdigkeit hat der Stadtrat die Dächer und Fassen dieser Altstadthäuser unter Denkmalschutz gestellt.
Die Eigentümerschaft entschied, die Dächer von 10 weiteren Liegenschaften zu sanieren, so dass in den Jahren 2010 und 2011 an insgesamt 24 Altstadtliegenschaften Dachsanierungen ausgeführt wurden. Seither ist die Gefahr für Dritte und die schutzwürdigen Häuser gebannt.
Die Grundeigentümerschaft und die Stadt Winterthur haben deshalb vereinbart, dass die angefochtenen Schutzverfügungen aufgehoben werden, aber die 14 Altstadthäuser weiterhin im Inventar der schützenswerten Bauten der Stadt Winterthur verbleiben. Im Rahmen von umfassenderen Sanierungs- oder Umbauprojekten an diesen Liegenschaften wird jeweils deren Unterschutzstellung im Detail zu prüfen sein, was dem üblichen Vorgehen der Stadt Winterthur bei Inventarobjekten entspricht.
Der Erhalt von 14 Altstadtliegenschaften, die im Inventar der schützenswerten Bauten der Stadt Winterthur verzeichnet waren, hätten aufgrund der leckenden Dächer gefährdet sein können. Ausserdem hätten durch herabfallende Ziegel Passanten getroffen werden können. Deshalb hat der Bauausschuss im April 2010 Sanierung der Dächer der 14 Inventarobjekte verfügt. Nach der Abklärung ihrer Schutzwürdigkeit hat der Stadtrat die Dächer und Fassen dieser Altstadthäuser unter Denkmalschutz gestellt.
Die Eigentümerschaft entschied, die Dächer von 10 weiteren Liegenschaften zu sanieren, so dass in den Jahren 2010 und 2011 an insgesamt 24 Altstadtliegenschaften Dachsanierungen ausgeführt wurden. Seither ist die Gefahr für Dritte und die schutzwürdigen Häuser gebannt.
Die Grundeigentümerschaft und die Stadt Winterthur haben deshalb vereinbart, dass die angefochtenen Schutzverfügungen aufgehoben werden, aber die 14 Altstadthäuser weiterhin im Inventar der schützenswerten Bauten der Stadt Winterthur verbleiben. Im Rahmen von umfassenderen Sanierungs- oder Umbauprojekten an diesen Liegenschaften wird jeweils deren Unterschutzstellung im Detail zu prüfen sein, was dem üblichen Vorgehen der Stadt Winterthur bei Inventarobjekten entspricht.