28. Nov. 2024, 07:09 Uhr
medienmitteilung
Keine städtischen Abstimmungsvorlagen am 9. Februar 2025
Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am 9. Februar 2025 keine kommunalen Abstimmungsvorlagen vorzulegen. Auf eidgenössischer Ebene findet eine Abstimmung statt, während auf kantonaler Ebene ebenfalls keine Vorlagen zur Abstimmung gelangen.
Für die Erneuerungswahl der zwei Ersatzmitglieder des Bezirksrats Winterthur für die Amtsdauer 2025–2029 sind mehr Wahlvorschläge eingegangen als Stellen zu besetzen sind. Für dieses Wahlgeschäft hat der Bezirksrat eine Urnenwahl angeordnet. Der erste Wahlgang wird am 9. Februar 2025 durchgeführt.
Die Wählerschaft der reformierten Kirche Winterthur stimmt zudem über die Totalsanierung der Liegenschaft Pfarrgasse 1 in Winterthur-Stadt ab (Ausführungskredit von 3,87 Millionen Franken).
Für die Erneuerungswahl der zwei Ersatzmitglieder des Bezirksrats Winterthur für die Amtsdauer 2025–2029 sind mehr Wahlvorschläge eingegangen als Stellen zu besetzen sind. Für dieses Wahlgeschäft hat der Bezirksrat eine Urnenwahl angeordnet. Der erste Wahlgang wird am 9. Februar 2025 durchgeführt.
Die Wählerschaft der reformierten Kirche Winterthur stimmt zudem über die Totalsanierung der Liegenschaft Pfarrgasse 1 in Winterthur-Stadt ab (Ausführungskredit von 3,87 Millionen Franken).