4. Okt. 2016, 08:31 Uhr
Revision Personalstatut Stadt Winterthur
Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm «Balance» stellte der Stadtrat fest, dass gegenüber ...
Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm «Balance» stellte der Stadtrat fest, dass gegenüber dem geltenden Personalrecht zahlreiche Änderungsanliegen bestehen. 2018 soll deshalb eine Revision des Personalstatuts für die Stadt Winterthur in Kraft treten. Die Überarbeitung soll zwar gewisse Einsparungen ermöglichen; weitere vom Entlastungsprogramm unabhängige Aspekte werden jedoch ebenfalls aufgenommen. Insbesondere sollen die veränderten Bedürfnisse hinsichtlich Flexibilität berücksichtigt werden. Die Vorschläge zur Überarbeitung des Personalstatuts liegen nun vor und gehen in die Vernehmlassung.
Als Schwerpunkte sind zu nennen: Die Lohnentwicklung soll neu gestaltet werden und auf den automatischen Erfahrungsaufstieg soll zu Gunsten individueller Lohnerhöhungen verzichtet werden. Diese sollen auf der Beurteilung von Leistung und Verhalten, der innerstädtischen Lohnkurve und weiteren Vergleichswerten basieren. Jedes Jahr sollen mindestens 0,5 Prozent der Lohnsumme, entsprechend dem mehrjährigen Durchschnitt des Rotationsgewinns, für Lohnerhöhungen zur Verfügung stehen. Weitere Mittel sind – wie bisher – mit dem Budget zu beantragen.
Neu sollen alle Mitarbeitenden bis 59 Jahre fünf Wochen Ferien erhalten; dafür soll die Treueprämie in ihrer heutigen Form abgeschafft werden. Als Zeichen der Anerkennung soll jedoch weiterhin für 10, 15 und 20 Jahre eine sogenannte Jubiläumszulage von 1000 Franken bei einem Pensum von 100 Prozent eingeführt werden.
Beim Thema Kündigung sind verschiedene Vereinfachungen vorgesehen. Die Kündigungsfristen sollen für beide Seiten verkürzt werden. Die heute ab zehn Dienstjahren geltenden sechs Monate werden zunehmend auch von den Mitarbeitenden als zu lange empfunden. Als neue, zusätzliche Möglichkeit soll eine Auflösung nach einer Abmahnung Eingang ins Personalrecht finden. Die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Abfindung bei einer unverschuldeten Kündigung sollen erhöht werden. Für verschiedene Arten von Aushilfstätigkeiten soll eine neue Kategorie für Mitarbeitende eingeführt werden, die eine höhere Flexibilität erlaubt.
Die Personalverbände und die Fraktionen werden nun zu den Vorschlägen in einem Vernehmlassungsverfahren Stellung nehmen. Anfang 2017 soll der Stadtrat dann die entsprechende Weisung an den Grossen Gemeinderat verabschieden, so dass das Parlament im Laufe des Jahres 2017 beschliessen kann. Die Revision soll voraussichtlich per 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Als Schwerpunkte sind zu nennen: Die Lohnentwicklung soll neu gestaltet werden und auf den automatischen Erfahrungsaufstieg soll zu Gunsten individueller Lohnerhöhungen verzichtet werden. Diese sollen auf der Beurteilung von Leistung und Verhalten, der innerstädtischen Lohnkurve und weiteren Vergleichswerten basieren. Jedes Jahr sollen mindestens 0,5 Prozent der Lohnsumme, entsprechend dem mehrjährigen Durchschnitt des Rotationsgewinns, für Lohnerhöhungen zur Verfügung stehen. Weitere Mittel sind – wie bisher – mit dem Budget zu beantragen.
Neu sollen alle Mitarbeitenden bis 59 Jahre fünf Wochen Ferien erhalten; dafür soll die Treueprämie in ihrer heutigen Form abgeschafft werden. Als Zeichen der Anerkennung soll jedoch weiterhin für 10, 15 und 20 Jahre eine sogenannte Jubiläumszulage von 1000 Franken bei einem Pensum von 100 Prozent eingeführt werden.
Beim Thema Kündigung sind verschiedene Vereinfachungen vorgesehen. Die Kündigungsfristen sollen für beide Seiten verkürzt werden. Die heute ab zehn Dienstjahren geltenden sechs Monate werden zunehmend auch von den Mitarbeitenden als zu lange empfunden. Als neue, zusätzliche Möglichkeit soll eine Auflösung nach einer Abmahnung Eingang ins Personalrecht finden. Die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Abfindung bei einer unverschuldeten Kündigung sollen erhöht werden. Für verschiedene Arten von Aushilfstätigkeiten soll eine neue Kategorie für Mitarbeitende eingeführt werden, die eine höhere Flexibilität erlaubt.
Die Personalverbände und die Fraktionen werden nun zu den Vorschlägen in einem Vernehmlassungsverfahren Stellung nehmen. Anfang 2017 soll der Stadtrat dann die entsprechende Weisung an den Grossen Gemeinderat verabschieden, so dass das Parlament im Laufe des Jahres 2017 beschliessen kann. Die Revision soll voraussichtlich per 1. Januar 2018 in Kraft treten.