8. Mai. 2015, 10:48 Uhr
Weiterer Meilenstein für Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Aufnahme der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze ...
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Aufnahme der Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze in den kantonalen Richtplan. Mit diesem Antrag ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer guten Erschliessung für das neue Stadtzentrum Neuhegi-Grüze erreicht. Der Stadtrat ist erfreut über diesen Schritt und dankt allen Beteiligten, die sich im Laufe des kooperativen Planungsverfahrens für eine gute Lösung eingesetzt haben und diesen Zwischenerfolg so ermöglicht haben.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Richtplans (Kapitel 4, Verkehr). Eine der fünf beantragten Änderungen ist für die Stadt Winterthur von zentraler Bedeutung: Die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze als kantonale Hauptverkehrstrasse wird in derjenigen Linienführung beantragt, wie sie aus dem von der Stadt 2012/13 durchgeführten kooperativen Planungsverfahren resultierte, wie sie vom Stadtrat am 17. April 2013 beschlossen wurde und der der Grosse Gemeinderat am 7. April 2014 zugestimmt hat.
Es ist dem Stadtrat an dieser Stelle ein Anliegen, allen Personen, die sich am Prozess der Lösungsfindung beteiligt haben und sich auch danach für dieses Projekt engagiert haben, zu danken. Dies betrifft insbesondere allen Beteiligten aus Bevölkerung, Wirtschaft, Verbänden und Nachbargemeinden, die im Rahmen des kooperativen Planungsverfahrens mit viel Engagement die jetzige Linienführung erarbeitet haben. Der Stadtrat ist überzeugt davon, dass der vorliegende Antrag des Regierungsrates ohne dieses Engagement kaum möglich gewesen wäre. Der Stadtrat wertet den Regierungsratsantrag aber auch als Vertrauensbeweis in die Qualität der städtischen Planungen und als Bekenntnis des Regierungsrates zum zweiten Stadtzentrum Neuhegi-Grüze, das der Kanton als kantonales Zentrumsgebiet klassiert hat.
Der Stadtrat hofft, dass die Vorlage noch dieses Jahr im Kantonsrat behandelt werden kann und ist zuversichtlich, dass, dank einem weiterhin geschlossenen Auftreten der Winterthurerinnen und Winterthurer, einer Zustimmung des Kantonsparlaments nichts im Weg steht.
Das Departement Bau wird nach erfolgter Zustimmung des Kantonsrates in Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen die Weisung an den Grossen Gemeinderat für einen Projektierungskredit erarbeiten, damit dieses wichtige Element des Verkehrssystems ohne Verzug weiter vorangetrieben werden kann.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Richtplans (Kapitel 4, Verkehr). Eine der fünf beantragten Änderungen ist für die Stadt Winterthur von zentraler Bedeutung: Die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze als kantonale Hauptverkehrstrasse wird in derjenigen Linienführung beantragt, wie sie aus dem von der Stadt 2012/13 durchgeführten kooperativen Planungsverfahren resultierte, wie sie vom Stadtrat am 17. April 2013 beschlossen wurde und der der Grosse Gemeinderat am 7. April 2014 zugestimmt hat.
Es ist dem Stadtrat an dieser Stelle ein Anliegen, allen Personen, die sich am Prozess der Lösungsfindung beteiligt haben und sich auch danach für dieses Projekt engagiert haben, zu danken. Dies betrifft insbesondere allen Beteiligten aus Bevölkerung, Wirtschaft, Verbänden und Nachbargemeinden, die im Rahmen des kooperativen Planungsverfahrens mit viel Engagement die jetzige Linienführung erarbeitet haben. Der Stadtrat ist überzeugt davon, dass der vorliegende Antrag des Regierungsrates ohne dieses Engagement kaum möglich gewesen wäre. Der Stadtrat wertet den Regierungsratsantrag aber auch als Vertrauensbeweis in die Qualität der städtischen Planungen und als Bekenntnis des Regierungsrates zum zweiten Stadtzentrum Neuhegi-Grüze, das der Kanton als kantonales Zentrumsgebiet klassiert hat.
Der Stadtrat hofft, dass die Vorlage noch dieses Jahr im Kantonsrat behandelt werden kann und ist zuversichtlich, dass, dank einem weiterhin geschlossenen Auftreten der Winterthurerinnen und Winterthurer, einer Zustimmung des Kantonsparlaments nichts im Weg steht.
Das Departement Bau wird nach erfolgter Zustimmung des Kantonsrates in Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen die Weisung an den Grossen Gemeinderat für einen Projektierungskredit erarbeiten, damit dieses wichtige Element des Verkehrssystems ohne Verzug weiter vorangetrieben werden kann.