3. Okt. 2017, 10:00 Uhr
dfi, medienmitteilung
Budget 2018 mit Überschuss und Steuerfusssenkung
Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat das Budget 2018 mit einem Überschuss von rund drei Millionen Franken. Weiter erfolgreiche Sparmassnahmen, strikte Budgetvorgaben sowie deutlich höhere Steuereinnahmen wirken den weiterhin wachsenden Ausgaben in der Bildung, bei den Soziallasten und der Pflegefinanzierung positiv entgegen. Das finanzielle Zwischenhoch ermöglicht es dem Stadtrat, eine Steuerfusssenkung um zwei Prozentpunkte auf 122 Prozent zu beantragen. Damit setzt er ein positives Zeichen für die Wirtschaft und die Bevölkerung.
Der Budgetantrag des Stadtrates weist mit einem Ertragsüberschuss von rund drei Millionen Franken ein erfolgreiches Ergebnis aus. Der städtische Haushalt wird in den beeinflussbaren Bereichen immer noch durch die beiden Sanierungsprogramme «effort 14+» und «Balance» stark entlastet. Zudem verhilft ein deutliches Plus an Steuereinnahmen – vor allem bei den Grundstückgewinnsteuern (+ 13 Mio. Fr.) und den juristischen Personen (+ 9,7 Mio. Fr.) – zu diesem positiven Resultat. Es zeigt sich, dass die steigenden Steuererträge der Rechnung 2016 Bestand haben und davon ausgegangen wird, dass das Ergebnis mit budgetierten Einnahmen von 422 Millionen Franken noch um 14 Millionen Franken übertroffen wird. Diesen Ergebnisverbesserungen steht ein weiteres Ausgabenwachstum bei den wenig beeinflussbaren Bereichen Bildung (+ 11,4 Mio. Fr.), Soziallasten (+ 4,1 Mio. Fr.) und Langzeitpflege (+ 1 Mio. Fr.) gegenüber. Bereits in der letztjährigen Finanzplanung wurde in diesen Bereichen mit einem Kostenwachstum gerechnet, bei der Bildung jedoch deutlich zu tief veranschlagt.
Gewährung der Lohnmassnahmen Angesichts des guten Ergebnisses erachtet es der Stadtrat als opportun, dem Personal auch für das nächste Jahr die ordentlichen Lohnmassnahmen gemäss Personalstatut zu gewähren. Obwohl mit einer moderaten Teuerung gerechnet wird, kann auf den Teuerungsausgleich verzichtet werden, da die negative Teuerung der vergangenen Jahre noch nicht vollständig kompensiert ist.
Steigende Investitionen und Verschuldung Das Investitionsprogramm fällt im Vergleich zum Vorjahresbudget um 18 Millionen Franken höher aus und liegt zehn Millionen Franken über dem letztjährigen Investitionsplan für das Jahr 2018. Dies ist vor allem auf zusätzliche Investitionen im Schulbereich zurückzuführen. Da die Abschreibungen zuzüglich des Ertragsüberschusses die Investitionen nicht decken, ergibt sich eine weitere Verschuldung im allgemeinen Haushalt um 36,7 Millionen und bei den Eigenwirtschaftsbetrieben um 30,3 Millionen Franken.
Weiterhin Defizite in der Finanzplanung 2019–2021 Bei der sozialen Wohlfahrt kann gegenüber den übrigen Gemeinden des Kantons (ohne Stadt Zürich) eine überdurchschnittliche Belastung von 35 Millionen Franken nachgewiesen werden. Deshalb setzt sich der Stadtrat weiterhin für eine faire Soziallastenverteilung ab 2020 mit einem Ausgleich in dieser Höhe ein. Während Winterthur mit dieser Forderung zu Beginn noch allein dastand und starker Kritik ausgesetzt war, besteht mittlerweile im Kanton ein breiter Konsens betreffend der Notwendigkeit eines Ausgleichs; hinsichtlich der Art und Weise der Umsetzung und auch betreffend Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht hingegen noch Unklarheit. In den Planjahren 2019 bis 2021 beläuft sich die zusätzliche Belastung bei der Sozialhilfe und Pflegefinanzierung auf fast 22 Millionen, bei der Schule auf rund 13 Millionen und beim öffentlichen Verkehr auf 6,2 Millionen Franken. Dies entspricht einer durchschnittlichen Aufwandsteigerung von 14 Millionen Franken pro Jahr. Ohne einen fairen Soziallastenausgleich sind die absehbaren Defizite ab dem Jahr 2020 für die Stadt Winterthur nicht mehr tragbar und steigen bis zum Jahr 2021 auf rund 67 Millionen Franken.
Weitere Mehrbelastungen im Budget ergeben sich aus der Leistungsüberprüfung «Lü16» des Kantons. Die grossen Brocken – wie etwa die Kürzung des Ressourcenausgleichs, der Rückzug aus der Beteiligung an den Lohnkosten der Schulleitungen und zusätzliche Belastungen beim öffentlichen Verkehr – benötigen noch die Zustimmung des Kantonsrates, sind im Finanzplan jedoch bereits berücksichtigt.
«RPC-Studie» für eine externe Leistungs- und Potenzialanalyse Um für die sich derzeit in den Planjahren abzeichnenden Defizite gewappnet zu sein, gab der Stadtrat bei der Beratungsfirma Res Publica Consulting AG die «RPC-Studie» in Auftrag. Dabei wird das städtische Leistungsangebot mit einem Blick von aussen nochmals analysiert und aufgezeigt, welcher Spielraum der Stadt nach den beiden Sanierungsprogrammen verblieben ist und wo mit einer angepassten Organisation weitere Optimierungen erzielt werden könnten. Mit der «RPC-Studie» erhält der Stadtrat Entscheidungsgrundlagen, um im Rahmen der künftigen Budgetierung und Finanzplanung rasch und flexibel reagieren zu können.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Der Budgetantrag des Stadtrates weist mit einem Ertragsüberschuss von rund drei Millionen Franken ein erfolgreiches Ergebnis aus. Der städtische Haushalt wird in den beeinflussbaren Bereichen immer noch durch die beiden Sanierungsprogramme «effort 14+» und «Balance» stark entlastet. Zudem verhilft ein deutliches Plus an Steuereinnahmen – vor allem bei den Grundstückgewinnsteuern (+ 13 Mio. Fr.) und den juristischen Personen (+ 9,7 Mio. Fr.) – zu diesem positiven Resultat. Es zeigt sich, dass die steigenden Steuererträge der Rechnung 2016 Bestand haben und davon ausgegangen wird, dass das Ergebnis mit budgetierten Einnahmen von 422 Millionen Franken noch um 14 Millionen Franken übertroffen wird. Diesen Ergebnisverbesserungen steht ein weiteres Ausgabenwachstum bei den wenig beeinflussbaren Bereichen Bildung (+ 11,4 Mio. Fr.), Soziallasten (+ 4,1 Mio. Fr.) und Langzeitpflege (+ 1 Mio. Fr.) gegenüber. Bereits in der letztjährigen Finanzplanung wurde in diesen Bereichen mit einem Kostenwachstum gerechnet, bei der Bildung jedoch deutlich zu tief veranschlagt.
Gewährung der Lohnmassnahmen Angesichts des guten Ergebnisses erachtet es der Stadtrat als opportun, dem Personal auch für das nächste Jahr die ordentlichen Lohnmassnahmen gemäss Personalstatut zu gewähren. Obwohl mit einer moderaten Teuerung gerechnet wird, kann auf den Teuerungsausgleich verzichtet werden, da die negative Teuerung der vergangenen Jahre noch nicht vollständig kompensiert ist.
Steigende Investitionen und Verschuldung Das Investitionsprogramm fällt im Vergleich zum Vorjahresbudget um 18 Millionen Franken höher aus und liegt zehn Millionen Franken über dem letztjährigen Investitionsplan für das Jahr 2018. Dies ist vor allem auf zusätzliche Investitionen im Schulbereich zurückzuführen. Da die Abschreibungen zuzüglich des Ertragsüberschusses die Investitionen nicht decken, ergibt sich eine weitere Verschuldung im allgemeinen Haushalt um 36,7 Millionen und bei den Eigenwirtschaftsbetrieben um 30,3 Millionen Franken.
Weiterhin Defizite in der Finanzplanung 2019–2021 Bei der sozialen Wohlfahrt kann gegenüber den übrigen Gemeinden des Kantons (ohne Stadt Zürich) eine überdurchschnittliche Belastung von 35 Millionen Franken nachgewiesen werden. Deshalb setzt sich der Stadtrat weiterhin für eine faire Soziallastenverteilung ab 2020 mit einem Ausgleich in dieser Höhe ein. Während Winterthur mit dieser Forderung zu Beginn noch allein dastand und starker Kritik ausgesetzt war, besteht mittlerweile im Kanton ein breiter Konsens betreffend der Notwendigkeit eines Ausgleichs; hinsichtlich der Art und Weise der Umsetzung und auch betreffend Zeitpunkt des Inkrafttretens besteht hingegen noch Unklarheit. In den Planjahren 2019 bis 2021 beläuft sich die zusätzliche Belastung bei der Sozialhilfe und Pflegefinanzierung auf fast 22 Millionen, bei der Schule auf rund 13 Millionen und beim öffentlichen Verkehr auf 6,2 Millionen Franken. Dies entspricht einer durchschnittlichen Aufwandsteigerung von 14 Millionen Franken pro Jahr. Ohne einen fairen Soziallastenausgleich sind die absehbaren Defizite ab dem Jahr 2020 für die Stadt Winterthur nicht mehr tragbar und steigen bis zum Jahr 2021 auf rund 67 Millionen Franken.
Weitere Mehrbelastungen im Budget ergeben sich aus der Leistungsüberprüfung «Lü16» des Kantons. Die grossen Brocken – wie etwa die Kürzung des Ressourcenausgleichs, der Rückzug aus der Beteiligung an den Lohnkosten der Schulleitungen und zusätzliche Belastungen beim öffentlichen Verkehr – benötigen noch die Zustimmung des Kantonsrates, sind im Finanzplan jedoch bereits berücksichtigt.
«RPC-Studie» für eine externe Leistungs- und Potenzialanalyse Um für die sich derzeit in den Planjahren abzeichnenden Defizite gewappnet zu sein, gab der Stadtrat bei der Beratungsfirma Res Publica Consulting AG die «RPC-Studie» in Auftrag. Dabei wird das städtische Leistungsangebot mit einem Blick von aussen nochmals analysiert und aufgezeigt, welcher Spielraum der Stadt nach den beiden Sanierungsprogrammen verblieben ist und wo mit einer angepassten Organisation weitere Optimierungen erzielt werden könnten. Mit der «RPC-Studie» erhält der Stadtrat Entscheidungsgrundlagen, um im Rahmen der künftigen Budgetierung und Finanzplanung rasch und flexibel reagieren zu können.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch