15. April 2014
Neue Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich und in Tagesfamilien
Für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien soll neu das steuerbare ...
Für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien soll neu das steuerbare Elterneinkommen als Berechnungsgrundlage für die Festlegung der Elternbeiträge gelten. Um diese und weitere Neuerungen einzuführen, beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat, eine neue «Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien» (Kita-Verordnung) zu erlassen.
Die neue Kita-Verordnung berücksichtigt, dass die Stadt für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zu sorgen hat (kantonales Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie Beschlüsse des Grossen Gemeinderates). Sie trägt zudem der Tatsache Rechnung, dass die Kinderbetreuung im Vorschulalter und in Tagesfamilien durch private Trägerschaften organisiert wird. Die Regelungen der Stadt betreffen deshalb nur die Betreuungsverhältnisse, die durch Beiträge der Stadt finanziell unterstützt werden.
Die neue Verordnung bringt folgende Änderungen:
- Umstellung aufs steuerbare Einkommen und Vermögen an Stelle des Bruttoeinkommens als Berechnungsgrundlage. Das steuerbare Einkommen und Vermögen wird durch eine städtische Stelle abgerufen, dadurch entfallen die Selbstdeklaration durch die Eltern und aufwändige Beitragsberechnungen durch die Betreuungseinrichtungen.
- Der Elternbeitrag entwickelt sich linear zum Einkommen. Dadurch entfallen Fehlanreize, die bei der bisherigen progressiven Kurve dazu führen konnten, dass eine Einkommenserhöhung durch überproportional höhere Betreuungsbeiträge wettgemacht wurde.
- Die Betreuungseinrichtungen erhalten in jedem Fall ihren individuell festgelegten Tagestarif. Bei günstigen Kitas reduziert sich der städtische Beitrag. Bei teuren Kitas übernehmen die Eltern die Differenz.
- Der Minimalbeitrag der Eltern beträgt 15 Franken pro Tag (bisher zwischen 10.40 und 13.70 Fr.). Die Stadt leistet Beiträge bis zu einem steuerbaren Einkommen von 85 000 Franken (bisher brutto 151 000 Fr.).
Gleich wie bisher bleibt die Abwicklung: Die Eltern erhalten weiterhin eine Rechnung von der Betreuungseinrichtung für ihren Beitrag und diese stellt der Stadt Rechnung für den städtischen Beitrag. Das neue System entlastet die Betreuungseinrichtungen und verhindert, dass Vollkosten zahlende Eltern die subventionierten Eltern quersubventionieren. Bei der Stadt wird das Kostenwachstum reduziert: Die Eckpfeiler sind so festgelegt, dass das Budget 2014 (7,85 Mio. Fr.) eingehalten worden wäre, wenn das neue System bereits ab dem 1. Januar gegolten hätte. Mit dem für 2014 budgetierten Betrag könnten nach neuem Modell rund 7700 zusätzliche Betreuungstage finanziert werden.Um die Details zu regeln, wird der Stadtrat aufgrund der neuen Kita-Verordnung ein Reglement erlassen. Die im Jahre 1998 vom Grossen Gemeinderat erlassene Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Stadt Winterthur soll auf die Bestimmungen zur schulergänzenden Betreuung reduziert und in «Verordnung über die Kinderbetreuung im schulischen Bereich» umbenannt werden.
Die neue Kita-Verordnung berücksichtigt, dass die Stadt für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zu sorgen hat (kantonales Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie Beschlüsse des Grossen Gemeinderates). Sie trägt zudem der Tatsache Rechnung, dass die Kinderbetreuung im Vorschulalter und in Tagesfamilien durch private Trägerschaften organisiert wird. Die Regelungen der Stadt betreffen deshalb nur die Betreuungsverhältnisse, die durch Beiträge der Stadt finanziell unterstützt werden.
Die neue Verordnung bringt folgende Änderungen:
- Umstellung aufs steuerbare Einkommen und Vermögen an Stelle des Bruttoeinkommens als Berechnungsgrundlage. Das steuerbare Einkommen und Vermögen wird durch eine städtische Stelle abgerufen, dadurch entfallen die Selbstdeklaration durch die Eltern und aufwändige Beitragsberechnungen durch die Betreuungseinrichtungen.
- Der Elternbeitrag entwickelt sich linear zum Einkommen. Dadurch entfallen Fehlanreize, die bei der bisherigen progressiven Kurve dazu führen konnten, dass eine Einkommenserhöhung durch überproportional höhere Betreuungsbeiträge wettgemacht wurde.
- Die Betreuungseinrichtungen erhalten in jedem Fall ihren individuell festgelegten Tagestarif. Bei günstigen Kitas reduziert sich der städtische Beitrag. Bei teuren Kitas übernehmen die Eltern die Differenz.
- Der Minimalbeitrag der Eltern beträgt 15 Franken pro Tag (bisher zwischen 10.40 und 13.70 Fr.). Die Stadt leistet Beiträge bis zu einem steuerbaren Einkommen von 85 000 Franken (bisher brutto 151 000 Fr.).
Gleich wie bisher bleibt die Abwicklung: Die Eltern erhalten weiterhin eine Rechnung von der Betreuungseinrichtung für ihren Beitrag und diese stellt der Stadt Rechnung für den städtischen Beitrag. Das neue System entlastet die Betreuungseinrichtungen und verhindert, dass Vollkosten zahlende Eltern die subventionierten Eltern quersubventionieren. Bei der Stadt wird das Kostenwachstum reduziert: Die Eckpfeiler sind so festgelegt, dass das Budget 2014 (7,85 Mio. Fr.) eingehalten worden wäre, wenn das neue System bereits ab dem 1. Januar gegolten hätte. Mit dem für 2014 budgetierten Betrag könnten nach neuem Modell rund 7700 zusätzliche Betreuungstage finanziert werden.Um die Details zu regeln, wird der Stadtrat aufgrund der neuen Kita-Verordnung ein Reglement erlassen. Die im Jahre 1998 vom Grossen Gemeinderat erlassene Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Stadt Winterthur soll auf die Bestimmungen zur schulergänzenden Betreuung reduziert und in «Verordnung über die Kinderbetreuung im schulischen Bereich» umbenannt werden.