Materialien
- Nicht verwertbare Bauschuttfraktionen, mineralische Fraktionen aus Bausperrgut und Feinanteile aus der Aufbereitung von Mischabbruch.
- Mineralische Anteile und Rückstände aus der Aufbereitung, Sandfangmaterial aus Kläranlagen sowie von Kanalisationsgeschiebe.
- Kunststoffe, Dachpappe und verschmutztes Isoliermaterial (Schaumstoff und Kork); eine Deponierung ist nur zulässig, wenn der Abfall nicht verwertbar ist und/oder in keiner geeigneten Verbrennungsanlage behandelt werden kann.
- Nicht verwertbares teerhaltiges Belagsmaterial, das infolge zu hohem Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nicht verwertbar ist.
- Eternit / Faserzementplatten (müssen staubdicht verpackt angeliefert werden)