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Deponie Riet

Materialien

  • Nicht verwertbare Bauschuttfraktionen, mineralische Fraktionen aus Bausperrgut und Feinanteile aus der Aufbereitung von Mischabbruch.
  • Mineralische Anteile und Rückstände aus der Aufbereitung, Sandfangmaterial aus Kläranlagen sowie von Kanalisationsgeschiebe.
  • Kunststoffe, Dachpappe und verschmutztes Isoliermaterial (Schaumstoff und Kork); eine Deponierung ist nur zulässig, wenn der Abfall nicht verwertbar ist und/oder in keiner geeigneten Verbrennungsanlage behandelt werden kann.
  • Nicht verwertbares teerhaltiges Belagsmaterial, das infolge zu hohem Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nicht verwertbar ist. 
  • Eternit / Faserzementplatten (müssen staubdicht verpackt angeliefert werden)
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