11. Mai. 2018, 08:31 Uhr
sport, medienmitteilung
Fristerstreckung für Pacht Eishallenrestaurant
Die Stadt Winterthur und die aktuelle Pächterin des Restaurants in der Eishalle Zielbau- Arena einigen sich nach der erfolgten Kündigung des Pachtvertrags per 31. Juli 2018 aussergerichtlich auf eine Fristerstreckung um drei Jahre.
Ende 2017 kam der Eishockey Club Winterthur (EHCW) auf das Departement Schule und Sport zu mit der Bitte, die Pacht des Eishallenrestaurants übernehmen zu können. Die Gastronomie in der Zielbau-Arena würde so gesamtheitlich vom EHCW betrieben. Dadurch verspricht sich der Club zusätzliche Einnahmen, welche unter anderem für die Weiterentwicklung der ersten Mannschaft verwendet würden. Das Sportamt erklärte sich bereit, aus Sportförderungssicht dem Eishockey Club diese Chance zu gewähren und der Pächterin per 31. Juli 2018 zu kündigen, obwohl man mit ihrer Leistung im Betrieb für die Öffentlichkeit zufrieden war. Die Pächterin focht die Kündigung vor der Schlichtungsbehörde an.
Das Sportamt und die Pächterin haben sich nun aussergerichtlich darauf geeinigt, dass auf die Kündigung eine Fristerstreckung von weiteren drei Jahren / Saisons bis 31. Juli 2021 gewährt wird.
Der EHCW, der insbesondere an den Spielen der 1. Mannschaft den Besucherinnen und Besuchern ein verbessertes Event-Erlebnis bieten möchte, wird sich nun mit der Restaurantpächterin und dem Sportamt treffen, um mögliche Formen der erweiterten Zusammenarbeit im Gastrobereich zu klären.
Ende 2017 kam der Eishockey Club Winterthur (EHCW) auf das Departement Schule und Sport zu mit der Bitte, die Pacht des Eishallenrestaurants übernehmen zu können. Die Gastronomie in der Zielbau-Arena würde so gesamtheitlich vom EHCW betrieben. Dadurch verspricht sich der Club zusätzliche Einnahmen, welche unter anderem für die Weiterentwicklung der ersten Mannschaft verwendet würden. Das Sportamt erklärte sich bereit, aus Sportförderungssicht dem Eishockey Club diese Chance zu gewähren und der Pächterin per 31. Juli 2018 zu kündigen, obwohl man mit ihrer Leistung im Betrieb für die Öffentlichkeit zufrieden war. Die Pächterin focht die Kündigung vor der Schlichtungsbehörde an.
Das Sportamt und die Pächterin haben sich nun aussergerichtlich darauf geeinigt, dass auf die Kündigung eine Fristerstreckung von weiteren drei Jahren / Saisons bis 31. Juli 2021 gewährt wird.
Der EHCW, der insbesondere an den Spielen der 1. Mannschaft den Besucherinnen und Besuchern ein verbessertes Event-Erlebnis bieten möchte, wird sich nun mit der Restaurantpächterin und dem Sportamt treffen, um mögliche Formen der erweiterten Zusammenarbeit im Gastrobereich zu klären.