31. Jul. 2018, 11:42 Uhr
siw, staponews, medienmitteilung, stadtgruen
Weiterhin Brandgefahr wegen Trockenheit in Winterthur
Seit dem 27. Juli 2018 gilt in Winterthur ein allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Stadtgebiet. Das allgemeine Feuerverbot gilt weiterhin, auch wenn es in den letzten Tagen geregnet hat. Die Stadt Winterthur bittet um Verständnis und dankt der Bevölkerung für die bisherige gute Zusammenarbeit.
Seit dem 27. Juli gilt wie in vielen Zürcher Gemeinden auch in der Stadt Winterthur ein allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Stadtgebiet. Seither patrouillieren Angehörige der Stadtpolizei und von «Schutz & Intervention Winterthur». Sie stellten bisher nur vereinzelte Verstösse fest. In der Regel zeigten sich die verantwortlichen Personen einsichtig, und die Situationen waren nicht als grobfahrlässig zu qualifizieren.
Trotz einzelner lokaler Regenschauer hat sich die Lage keineswegs entspannt. Das allgemeine Feuerverbot bleibt in Kraft:
Erlaubt sind im Freien:
– Raucherwaren (Nach dem Genuss vollständig löschen und ordnungsgerecht entsorgen)
– das Grillieren mit Elektro- und Gasgrill im Siedlungsgebiet (Aufgrund der Hitzeentwicklung ist auch hier grosse Vorsicht angezeigt; auf nicht brennbaren und festen Untergrund achten)
– Rechaud-Kerzen
– Lampions mit Kerzen
Nicht erlaubt sind im Freien:
– alle offenen Feuer (insbesondere auf Grillplätzen, in Gärten, auf Balkonen oder Terrassen)
– das Abbrennen von Fackeln
– das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (auch Lotusgrill und Einweggrill)
– das Grillieren mit Gas- und Elektrogrillgeräten im Wald und in Waldesnähe
– das Abbrennen von Feuerwerk (Raketen/-batterien, Himmelslaternen, Kleinfeuerwerk wie Schwärmer, Vulkane, Böller etc.).
Die Bevölkerung ist dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen, Widerhandlungen zu melden und vorsichtig mit Feuer umzugehen. So sollen beispielsweise Lampions mit Kerzen oder Rechaud-Kerzen nur unter ständiger Aufsicht abgebrannt werden. Brennende Raucherwaren dürfen nicht weggeworfen werden. Beim Parkieren im Freien ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge auf festem, nicht brennbaren Grund stehen. Insbesondere sogenannte Stoppelfelder (abgemähte [Getreide]felder mit stehengebliebenen Stoppeln) sind keine geeigneten Abstellplätze, da sie leicht in Brand geraten können.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen dennoch zu einem Brand, so ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren (Telefon 118). Widerhandlungen und generelle Feststellungen sind der Stadtpolizei zu melden (Telefon 117). Im Zusammenhang mit dem Feuerverbot sind E-Mails an die Stadtverwaltung und die Nutzung des Stadtmelders keine geeigneten Kanäle.
Sobald die Lageentwicklung eine Anpassung oder Aufhebung des Feuerverbots erfordert resp. zulässt, wird dies umgehend kommuniziert.
Was ist erlaubt, was nicht? Eine Übersicht finden Sie hier
Seit dem 27. Juli gilt wie in vielen Zürcher Gemeinden auch in der Stadt Winterthur ein allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Stadtgebiet. Seither patrouillieren Angehörige der Stadtpolizei und von «Schutz & Intervention Winterthur». Sie stellten bisher nur vereinzelte Verstösse fest. In der Regel zeigten sich die verantwortlichen Personen einsichtig, und die Situationen waren nicht als grobfahrlässig zu qualifizieren.
Trotz einzelner lokaler Regenschauer hat sich die Lage keineswegs entspannt. Das allgemeine Feuerverbot bleibt in Kraft:
Erlaubt sind im Freien:
– Raucherwaren (Nach dem Genuss vollständig löschen und ordnungsgerecht entsorgen)
– das Grillieren mit Elektro- und Gasgrill im Siedlungsgebiet (Aufgrund der Hitzeentwicklung ist auch hier grosse Vorsicht angezeigt; auf nicht brennbaren und festen Untergrund achten)
– Rechaud-Kerzen
– Lampions mit Kerzen
Nicht erlaubt sind im Freien:
– alle offenen Feuer (insbesondere auf Grillplätzen, in Gärten, auf Balkonen oder Terrassen)
– das Abbrennen von Fackeln
– das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (auch Lotusgrill und Einweggrill)
– das Grillieren mit Gas- und Elektrogrillgeräten im Wald und in Waldesnähe
– das Abbrennen von Feuerwerk (Raketen/-batterien, Himmelslaternen, Kleinfeuerwerk wie Schwärmer, Vulkane, Böller etc.).
Die Bevölkerung ist dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen, Widerhandlungen zu melden und vorsichtig mit Feuer umzugehen. So sollen beispielsweise Lampions mit Kerzen oder Rechaud-Kerzen nur unter ständiger Aufsicht abgebrannt werden. Brennende Raucherwaren dürfen nicht weggeworfen werden. Beim Parkieren im Freien ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge auf festem, nicht brennbaren Grund stehen. Insbesondere sogenannte Stoppelfelder (abgemähte [Getreide]felder mit stehengebliebenen Stoppeln) sind keine geeigneten Abstellplätze, da sie leicht in Brand geraten können.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen dennoch zu einem Brand, so ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren (Telefon 118). Widerhandlungen und generelle Feststellungen sind der Stadtpolizei zu melden (Telefon 117). Im Zusammenhang mit dem Feuerverbot sind E-Mails an die Stadtverwaltung und die Nutzung des Stadtmelders keine geeigneten Kanäle.
Sobald die Lageentwicklung eine Anpassung oder Aufhebung des Feuerverbots erfordert resp. zulässt, wird dies umgehend kommuniziert.
Was ist erlaubt, was nicht? Eine Übersicht finden Sie hier