21. Mai. 2021, 07:35 Uhr
medienmitteilung
Informationsverordnung und entsprechende Vollzugsverordnung treten am 1. Juli 2021 in Kraft
Der Stadtrat setzt die vom Grossen Gemeinderat erlassene Informationsverordnung und die ergänzende Vollzugsverordnung auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Sie regeln, wie die Öffentlichkeit informiert wird. Die amtlichen Publikationen erfolgen neu auf einer Internetplattform, auf der bereits das Amtsblatt des Kantons Zürich und amtliche Publikationen von anderen Zürcher Gemeinden veröffentlicht werden.
Der Grosse Gemeinderat hat am 26. August 2019 die Informationsverordnung erlassen. Sie regelt die Grundsätze, nach denen die Öffentlichkeit über städtische Belange informiert wird. Dazu gehört, dass die Information bei Tätigkeiten von allgemeinem Interesse von Amtes wegen und in den übrigen Fällen auf Anfrage hin erfolgt. Weitere Grundsätze beziehen sich etwa auf die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie auf die Offenlegung von Interessenbindungen bestimmter Funktionsträgerinnen und -trägern.
Der Erlass einer Informationsverordnung war eine Folge aus dem kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz, das 2008 unter anderem das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton und den Zürcher Gemeinden eingeführt hatte.
Die Stadt hat im Nachgang zum Entscheid des Grossen Gemeinderates eine Vollzugsverordnung erarbeitet, die ergänzende Umsetzungsbestimmungen zur Informationsverordnung enthält. Der Stadtrat hat nun beschlossen, die Informationsverordnung und die Vollzugsverordnung auf den 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.
Die neuen Regelungen bringen unter anderem Veränderungen bei den amtlichen Publikationen, die neu im Internet erfolgen. Auf der Website der Stadt Winterthur werden sie unter «Amtliche Publikationen» aufgeführt. Von dort erfolgt ein Absprung auf die Plattform epublikation.ch. Sie wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO betrieben, vom schweizerischen Gemeindeverband getragen und bereits vom Kanton Zürich und anderen Zürcher Gemeinden genutzt. Die Plattform ermöglicht, dass Interessierte die automatische Zustellung von amtlichen Publikationen kostenlos abonnieren können. Als Übergangslösung wird zu reinen Informationszwecken in einer in Winterthur erscheinenden Zeitung bis Ende 2025 in Inseraten auf bestimmte Publikationen hingewiesen.
Informationsverordnung, Vollzugsverordnung und entsprechender Stadtratsbeschluss liegen bei.
Der Grosse Gemeinderat hat am 26. August 2019 die Informationsverordnung erlassen. Sie regelt die Grundsätze, nach denen die Öffentlichkeit über städtische Belange informiert wird. Dazu gehört, dass die Information bei Tätigkeiten von allgemeinem Interesse von Amtes wegen und in den übrigen Fällen auf Anfrage hin erfolgt. Weitere Grundsätze beziehen sich etwa auf die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie auf die Offenlegung von Interessenbindungen bestimmter Funktionsträgerinnen und -trägern.
Der Erlass einer Informationsverordnung war eine Folge aus dem kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz, das 2008 unter anderem das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton und den Zürcher Gemeinden eingeführt hatte.
Die Stadt hat im Nachgang zum Entscheid des Grossen Gemeinderates eine Vollzugsverordnung erarbeitet, die ergänzende Umsetzungsbestimmungen zur Informationsverordnung enthält. Der Stadtrat hat nun beschlossen, die Informationsverordnung und die Vollzugsverordnung auf den 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.
Die neuen Regelungen bringen unter anderem Veränderungen bei den amtlichen Publikationen, die neu im Internet erfolgen. Auf der Website der Stadt Winterthur werden sie unter «Amtliche Publikationen» aufgeführt. Von dort erfolgt ein Absprung auf die Plattform epublikation.ch. Sie wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO betrieben, vom schweizerischen Gemeindeverband getragen und bereits vom Kanton Zürich und anderen Zürcher Gemeinden genutzt. Die Plattform ermöglicht, dass Interessierte die automatische Zustellung von amtlichen Publikationen kostenlos abonnieren können. Als Übergangslösung wird zu reinen Informationszwecken in einer in Winterthur erscheinenden Zeitung bis Ende 2025 in Inseraten auf bestimmte Publikationen hingewiesen.
Informationsverordnung, Vollzugsverordnung und entsprechender Stadtratsbeschluss liegen bei.