28. Jun. 2019, 08:23 Uhr
medienmitteilung, soziales
Alterszentren: Dokumentation über Bewohnende künftig elektronisch
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat einen Kredit in der Höhe von 480 000 Franken zur Beschaffung und Einführung einer Software für die elektronische Bewohnenden-Dokumentation in den städtischen Alterszentren. In der Dokumentation werden medizinische Behandlungen, Pflege und Therapien erfasst. Dies erfolgt heute überwiegend auf Papier, was aufwendig und nicht mehr zeitgemäss ist.
In den städtischen Alterszentren sind rund 550 Mitarbeitende der Fachdisziplinen Pflege, Medizin und Therapien für die Pflege und Behandlung der Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Patientendokumentation zu führen. Die Dokumentation der Pflege erfolgt aktuell in Papierform, die Mitarbeitenden der Fachdisziplinen Medizin und Therapien erfassen die behandlungsrelevanten Informationen je in einer eigenen Software.
Interne Abläufe vereinfachen, rechtliche Vorgaben erfüllen
Mit der Einführung einer umfassenden elektronischen Bewohnenden-Dokumentation wird nun die Erfassung dieser Daten vereinheitlicht und vereinfacht. Der administrative Aufwand und mögliche Fehlerquellen werden minimiert. Mitarbeitende der drei Fachdisziplinen erhalten Zugang zur Dokumentation, und Informationen über ärztliche Verordnungen, Pflege und Therapien sind jederzeit aktuell verfügbar. Die Anschaffung einer Dokumentations-Software ist auch aus übergeordneten Gründen nötig: Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier müssen alle Pflegeinstitutionen, die stationäre Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen, bis April 2022 ein elektronisches Patientendossier anbieten können. Die Einführung einer elektronischen Bewohnenden-Dokumentation bildet die Grundlage für das bundesrechtlich vorgeschriebene elektronische Patientendossier.
Der Stadtrat rechnet mit Gesamtkosten in der Höhe von maximal 480 000 Franken für die elektronische Bewohnenden-Dokumentation. Darin eingeschlossen sind neben den Kosten für die Software unter anderem auch die Kosten für die Einführung und die Hardware. Diese Investition muss durch den Grossen Gemeinderat genehmigt werden, bevor das Projekt voraussichtlich Ende 2019 gestartet werden kann.
Hier finden Sie die Weisung an den Grossen Gemeinderat.
In den städtischen Alterszentren sind rund 550 Mitarbeitende der Fachdisziplinen Pflege, Medizin und Therapien für die Pflege und Behandlung der Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Patientendokumentation zu führen. Die Dokumentation der Pflege erfolgt aktuell in Papierform, die Mitarbeitenden der Fachdisziplinen Medizin und Therapien erfassen die behandlungsrelevanten Informationen je in einer eigenen Software.
Interne Abläufe vereinfachen, rechtliche Vorgaben erfüllen
Mit der Einführung einer umfassenden elektronischen Bewohnenden-Dokumentation wird nun die Erfassung dieser Daten vereinheitlicht und vereinfacht. Der administrative Aufwand und mögliche Fehlerquellen werden minimiert. Mitarbeitende der drei Fachdisziplinen erhalten Zugang zur Dokumentation, und Informationen über ärztliche Verordnungen, Pflege und Therapien sind jederzeit aktuell verfügbar. Die Anschaffung einer Dokumentations-Software ist auch aus übergeordneten Gründen nötig: Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier müssen alle Pflegeinstitutionen, die stationäre Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen, bis April 2022 ein elektronisches Patientendossier anbieten können. Die Einführung einer elektronischen Bewohnenden-Dokumentation bildet die Grundlage für das bundesrechtlich vorgeschriebene elektronische Patientendossier.
Der Stadtrat rechnet mit Gesamtkosten in der Höhe von maximal 480 000 Franken für die elektronische Bewohnenden-Dokumentation. Darin eingeschlossen sind neben den Kosten für die Software unter anderem auch die Kosten für die Einführung und die Hardware. Diese Investition muss durch den Grossen Gemeinderat genehmigt werden, bevor das Projekt voraussichtlich Ende 2019 gestartet werden kann.
Hier finden Sie die Weisung an den Grossen Gemeinderat.