5. Feb. 2016, 08:13 Uhr
Weiterer Meilenstein im Grossprojekt «HRM2» erreicht
Die Stadt Winterthur hat beim Wechsel vom bisherigen auf das neue harmonisierte Rechnungslegung ...
Die Stadt Winterthur hat beim Wechsel vom bisherigen auf das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell «HRM2» mit dem Bilanzanpassungsbericht, der die Neugestaltung der Bilanz umfasst, einen weiteren wichtigen Schritt erfolgreich vollzogen.
Mit der neuen Rechnungslegung sollen die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage einer Gemeinde den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt werden («True and Fair View»-Prinzip). Wesentliche Elemente von «HRM2» sind deshalb die Neubewertung des Grundeigentums sowie der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode. Der Übergang erfolgte in zwei Schritten: per 1. Januar 2014 wurde das allgemeine Verwaltungsvermögen der Stadt aufgewertet, per 1. Januar 2015 nun das Finanzvermögen. Im Verwaltungsvermögen befinden sich Liegenschaften, die zur Erbringung einer staatlichen Leistung notwendig sind, wie etwa ein Schulhaus. Das Finanzvermögen umfasst diejenigen Liegenschaften, die nicht unmittelbar einem Verwaltungszweck dienen. Insgesamt mussten rund 400 Liegenschaften neu bewertet und rund 1500 Bilanzkonti überprüft und umgegliedert werden.
Nachdem zunächst die Zuordnung der einzelnen Liegenschaften in das Finanz- respektive Verwaltungsvermögen überprüft und einzelne Korrekturen vorgenommen worden waren, erfolgte deren Neubewertung. Diese führte zu einem Bewertungsgewinn von netto 26 Millionen Franken. Die Sachanlagen des Finanzvermögens stehen nun mit 388 Millionen Franken in den Büchern.
Im Rahmen der Umstellung wurden neu Rückstellungen für AHV-Überbrückungsrenten und Altlastensanierungen im Umfang von 13,4 Millionen Franken gebildet. Das Delkredere – dies sind zu erwartende Debitorenverluste – beläuft sich auf 5 Millionen Franken.
Das Eigenkapital der Stadt Winterthur beträgt nunmehr 747,9 Millionen Franken. Davon sind knapp 90 Prozent zweckgebunden, da sie unter anderem auf Spezialfinanzierungs- und Aufwertungskonti der Betriebe entfallen, die neu ebenfalls im Eigenkapital ausgewiesen werden. Das frei verfügbare Eigenkapital des steuerfinanzierten Bereiches beträgt 89,4 Millionen Franken (per 1. Januar 2015).
Der Bilanzanpassungsbericht wurde durch die Finanzkontrolle geprüft und gab zu keinerlei Bemerkungen Anlass. Er wird dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat steht zur Verfügung unter www.stadt.winterthur.ch
Mit der neuen Rechnungslegung sollen die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage einer Gemeinde den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt werden («True and Fair View»-Prinzip). Wesentliche Elemente von «HRM2» sind deshalb die Neubewertung des Grundeigentums sowie der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode. Der Übergang erfolgte in zwei Schritten: per 1. Januar 2014 wurde das allgemeine Verwaltungsvermögen der Stadt aufgewertet, per 1. Januar 2015 nun das Finanzvermögen. Im Verwaltungsvermögen befinden sich Liegenschaften, die zur Erbringung einer staatlichen Leistung notwendig sind, wie etwa ein Schulhaus. Das Finanzvermögen umfasst diejenigen Liegenschaften, die nicht unmittelbar einem Verwaltungszweck dienen. Insgesamt mussten rund 400 Liegenschaften neu bewertet und rund 1500 Bilanzkonti überprüft und umgegliedert werden.
Nachdem zunächst die Zuordnung der einzelnen Liegenschaften in das Finanz- respektive Verwaltungsvermögen überprüft und einzelne Korrekturen vorgenommen worden waren, erfolgte deren Neubewertung. Diese führte zu einem Bewertungsgewinn von netto 26 Millionen Franken. Die Sachanlagen des Finanzvermögens stehen nun mit 388 Millionen Franken in den Büchern.
Im Rahmen der Umstellung wurden neu Rückstellungen für AHV-Überbrückungsrenten und Altlastensanierungen im Umfang von 13,4 Millionen Franken gebildet. Das Delkredere – dies sind zu erwartende Debitorenverluste – beläuft sich auf 5 Millionen Franken.
Das Eigenkapital der Stadt Winterthur beträgt nunmehr 747,9 Millionen Franken. Davon sind knapp 90 Prozent zweckgebunden, da sie unter anderem auf Spezialfinanzierungs- und Aufwertungskonti der Betriebe entfallen, die neu ebenfalls im Eigenkapital ausgewiesen werden. Das frei verfügbare Eigenkapital des steuerfinanzierten Bereiches beträgt 89,4 Millionen Franken (per 1. Januar 2015).
Der Bilanzanpassungsbericht wurde durch die Finanzkontrolle geprüft und gab zu keinerlei Bemerkungen Anlass. Er wird dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat steht zur Verfügung unter www.stadt.winterthur.ch