5. Jul. 2019, 08:27 Uhr
dfi, medienmitteilung
Stadt hat Halle 53 langfristig vermietet
Die Stadt Winterthur hat mit der künftigen Trägerschaft der Halle 53 am Katharina-Sulzer-Platz einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen. Er ist mit dem Auftrag verbunden, das Konzept für die Umnutzung als Eventhalle im Sinne des Juryberichtes vom Juli 2018 weiterzuentwickeln. In der Zwischenzeit wird die Halle von der Mieterin weiterhin als Parkhaus und für Veranstaltungen genutzt. Der Baubeginn ist nicht vor Herbst 2021 zu erwarten.
Die denkmalgeschützte Halle 53 am Katharina-Sulzer-Platz soll in Zukunft für Nutzungen zur Verfügung stehen, die eine überregionale Ausstrahlung haben und die Attraktivität des Umfeldes und der Stadt steigern, sowie für Veranstaltungen offenstehen. Nach dem Kauf der Halle 53 durch die Stadt Winterthur im Sommer 2015 führte das Amt für Städtebau eine öffentliche Ausschreibung durch, um eine Trägerschaft und ein Nutzungskonzept zu finden. Im Oktober 2018 nahm der Stadtrat den Juryentscheid zustimmend zur Kenntnis und erteilte dem Team Rothen Architektur GmbH (Winterthur) und Denkstatt Sàrl (Basel) den Zuschlag zur Bildung der Trägerschaft und Umsetzung des Siegerprojektes (vgl. Medienmitteilung vom 22.10.2018).
Das Projekt verknüpft Nutzungen aus den Sparten Kultur, Gastronomie und Arbeit. Im Kopfbau der Halle ist der Einbau eines polyvalenten Saals mit einem Fassungsvermögen für rund 1200 Personen vorgesehen, in dem Konzerte, Kongresse, Tagungen und Messen stattfinden können. Auf einer Plattform neben dem Saal ist eine Bar mit Aussicht in die imposante Halle geplant. In der Halle selbst soll es ein vielfältiges Angebot mit mehreren Kleinküchen (Foodcourt) geben. Auf zwei Plattformen, die längs in die Halle eingebaut werden, sollen Co-Working-Spaces sowie Kurs- und Seminarräume eingerichtet werden. Der offene Teil der Halle wird als Marktplatz vielfältig temporär bespielt werden können. Hier können weiterhin Veranstaltungen wie Afro-Pfingsten und Jungkunst stattfinden. Zudem soll er künftig auch als Treffpunkt im Alltag für das Quartier dienen.
Seit letztem Oktober hat das Siegerteam sein Konzept vertieft. Mit dem Abschluss des langfristigen Mietvertrages (25 Jahre mit Option auf Verlängerung um zweimal zehn Jahre) wird die Basis gelegt, damit Investoren gefunden und die denkmalgeschützte Halle einer attraktiven Nutzung im öffentlichen Interesse zugeführt werden kann. Der Mietvertrag ist branchenüblich und regelt detailliert die zulässige Nutzung, die Vorgaben zur Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes im Sinne des Juryberichtes und das Vorgehen bei Umbauten. Für die architektonische Umsetzung des Nutzungskonzepts und den angemessenen Umgang mit der denkmalgeschützten Halle wurde eine Qualitätssicherung durch das Amt für Städtebau und dessen Fachgruppen, insbesondere die Denkmalpflege, vereinbart.
Bis zum Baubeginn wird die bestehende Zwischennutzung als Parkhaus und für einzelne Veranstaltungen fortgeführt. Der Baubeginn ist nicht vor Herbst 2021 zu erwarten.
Im Kaufvertrag für die Halle 53 zwischen der Stadt Winterthur und der Implenia AG wurden zwei Rückkaufsrechte begründet. Mit Schreiben vom 20. Februar 2019 hat die Implenia bestätigt, dass sie zufolge des bewilligten Bauprojektes der Stadt Winterthur für die zwischenzeitlich vorgenommenen Sanierungen (Brandmauer, elektrische Erschliessung und diverse kleinere Massnahmen) ihr diesbezügliches Rückkaufsrecht nicht ausüben werde. Das zweite Rückkaufsrecht für den Fall eines Verkaufs oder einer Abgabe der Halle im Baurecht vor dem 31. Dezember 2021 ist dagegen weiterhin in Kraft.
Die denkmalgeschützte Halle 53 am Katharina-Sulzer-Platz soll in Zukunft für Nutzungen zur Verfügung stehen, die eine überregionale Ausstrahlung haben und die Attraktivität des Umfeldes und der Stadt steigern, sowie für Veranstaltungen offenstehen. Nach dem Kauf der Halle 53 durch die Stadt Winterthur im Sommer 2015 führte das Amt für Städtebau eine öffentliche Ausschreibung durch, um eine Trägerschaft und ein Nutzungskonzept zu finden. Im Oktober 2018 nahm der Stadtrat den Juryentscheid zustimmend zur Kenntnis und erteilte dem Team Rothen Architektur GmbH (Winterthur) und Denkstatt Sàrl (Basel) den Zuschlag zur Bildung der Trägerschaft und Umsetzung des Siegerprojektes (vgl. Medienmitteilung vom 22.10.2018).
Das Projekt verknüpft Nutzungen aus den Sparten Kultur, Gastronomie und Arbeit. Im Kopfbau der Halle ist der Einbau eines polyvalenten Saals mit einem Fassungsvermögen für rund 1200 Personen vorgesehen, in dem Konzerte, Kongresse, Tagungen und Messen stattfinden können. Auf einer Plattform neben dem Saal ist eine Bar mit Aussicht in die imposante Halle geplant. In der Halle selbst soll es ein vielfältiges Angebot mit mehreren Kleinküchen (Foodcourt) geben. Auf zwei Plattformen, die längs in die Halle eingebaut werden, sollen Co-Working-Spaces sowie Kurs- und Seminarräume eingerichtet werden. Der offene Teil der Halle wird als Marktplatz vielfältig temporär bespielt werden können. Hier können weiterhin Veranstaltungen wie Afro-Pfingsten und Jungkunst stattfinden. Zudem soll er künftig auch als Treffpunkt im Alltag für das Quartier dienen.
Seit letztem Oktober hat das Siegerteam sein Konzept vertieft. Mit dem Abschluss des langfristigen Mietvertrages (25 Jahre mit Option auf Verlängerung um zweimal zehn Jahre) wird die Basis gelegt, damit Investoren gefunden und die denkmalgeschützte Halle einer attraktiven Nutzung im öffentlichen Interesse zugeführt werden kann. Der Mietvertrag ist branchenüblich und regelt detailliert die zulässige Nutzung, die Vorgaben zur Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes im Sinne des Juryberichtes und das Vorgehen bei Umbauten. Für die architektonische Umsetzung des Nutzungskonzepts und den angemessenen Umgang mit der denkmalgeschützten Halle wurde eine Qualitätssicherung durch das Amt für Städtebau und dessen Fachgruppen, insbesondere die Denkmalpflege, vereinbart.
Bis zum Baubeginn wird die bestehende Zwischennutzung als Parkhaus und für einzelne Veranstaltungen fortgeführt. Der Baubeginn ist nicht vor Herbst 2021 zu erwarten.
Im Kaufvertrag für die Halle 53 zwischen der Stadt Winterthur und der Implenia AG wurden zwei Rückkaufsrechte begründet. Mit Schreiben vom 20. Februar 2019 hat die Implenia bestätigt, dass sie zufolge des bewilligten Bauprojektes der Stadt Winterthur für die zwischenzeitlich vorgenommenen Sanierungen (Brandmauer, elektrische Erschliessung und diverse kleinere Massnahmen) ihr diesbezügliches Rückkaufsrecht nicht ausüben werde. Das zweite Rückkaufsrecht für den Fall eines Verkaufs oder einer Abgabe der Halle im Baurecht vor dem 31. Dezember 2021 ist dagegen weiterhin in Kraft.