26. Apr. 2017, 07:58 Uhr
medienmitteilung, bau
Konzept für die Planung und Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze
Öffentliche Parkplätze sollen in Wohnquartieren vor allem von Anwohnenden und in den Zentren von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden – und nicht von Pendlerinnen und Pendlern. Das ist ein Kernziel des Konzepts «Parkraumplanung und -bewirtschaftung», das der Stadtrat verabschiedet hat. Grundsätzlich sollen sämtliche öffentlichen Parkplätze bewirtschaftet sein. Die Umsetzung soll im Laufe der nächsten drei Jahre erfolgen. Es soll erreicht werden, dass der zunehmende Verkehr verträglich bewältigt werden kann.
Bei der im Oktober 2015 von der Stimmbevölkerung abgelehnten neuen Parkplatzverordnung ging es um die privaten Parkplätze im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Im Unterschied dazu liegt beim Konzept «Parkraumplanung und -bewirtschaftung» der Fokus auf den öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Das nun vorliegende Konzept basiert auf dem städtischen Gesamtverkehrskonzept, dem Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung, dem Massnahmenplan Luftreinhaltung und dem vom Grossen Gemeinderat beschlossenen Gegenvorschlag zur kommunalen «Volksinitiative zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt Winterthur».
Das Wachstum der Stadt und das steigende Bedürfnis nach mehr Mobilität führen zu einem Verkehrswachstum. Das heute bereits stark ausgelastete Verkehrsnetz gelangt immer häufiger an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Die Planung und Bewirtschaftung des Parkraumes haben einen Einfluss auf die Verkehrserzeugung des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Die Optimierung der Lage, der Anzahl und der Bewirtschaftung der Parkplätze trägt wesentlich dazu bei, das MIV-Aufkommen zu steuern. Die Begrenzung der Zunahme bei den MIV-Fahrten durch eine konsequente Parkraumpolitik und die gezielte Umlagerung auf andere Verkehrsträger (ÖV, Velo- und Fussverkehr) sind wichtige Beiträge zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Verkehrssystems.
Mit der Parkraumplanung und -bewirtschaftung werden folgende Ziele verfolgt:
- Öffentlich zugängliche Parkplätze sollen in Wohnquartieren vor allem Anwohnenden sowie im Stadtzentrum und in Quartierzentren der Kundschaft und Besuchenden dienen.
- Öffentlich zugänglicher Parkraum ist nicht für Pendler und Pendlerinnen bestimmt.
- Parkieren in zentralen Lagen kostet einen angemessenen Preis; die Bewirtschaftungsart soll möglichst einheitlich und einfach sein.
- Die Bewirtschaftung des Parkraums soll lenkungswirksam sein (Nutzerkreis, Verkehrsmittelwahl).
Den unterschiedlichen Situationen auf dem Stadtgebiet wird mit angepassten Regelungen Rechnung getragen. Die Aussenwachten ohne S-Bahnstation werden nicht einbezogen, da sich dort das Problem des Parkierungsdrucks und des Fremdparkierens nicht stellt. Im Gegenteil können Aussenwachten, sofern sie über keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr verfügen, sich neu an der Anwohnerbevorzugung von blauen Zonen im nächstgelegenen Stadtteil mit ÖV-Anschluss beteiligen (z.B. Lantig). Das übrige Stadtgebiet wird in die drei Kategorien Stadtzentrum, Quartierzentrum und Wohnquartier eingeteilt. Zusätzlich werden spezielle Zielorte und Parkierungsanlagen bezeichnet.
Das neue Konzept soll innert dreier Jahre umgesetzt werden. Der Stadtrat wird dem Grossen Gemeinderat die dazu nötigen Anpassungen der Verordnung und Vorschriften beantragen.
Die Bau- und Betriebskommission (BBK) und die Sachkommission Soziales und Sicherheit (SSK) des Grossen Gemeinderates wurden durch das Departement Sicherheit und Umwelt und das Departement Bau über das Konzept am 13. März 2017 informiert.
Bei der im Oktober 2015 von der Stimmbevölkerung abgelehnten neuen Parkplatzverordnung ging es um die privaten Parkplätze im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Im Unterschied dazu liegt beim Konzept «Parkraumplanung und -bewirtschaftung» der Fokus auf den öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Das nun vorliegende Konzept basiert auf dem städtischen Gesamtverkehrskonzept, dem Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung, dem Massnahmenplan Luftreinhaltung und dem vom Grossen Gemeinderat beschlossenen Gegenvorschlag zur kommunalen «Volksinitiative zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt Winterthur».
Das Wachstum der Stadt und das steigende Bedürfnis nach mehr Mobilität führen zu einem Verkehrswachstum. Das heute bereits stark ausgelastete Verkehrsnetz gelangt immer häufiger an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Die Planung und Bewirtschaftung des Parkraumes haben einen Einfluss auf die Verkehrserzeugung des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Die Optimierung der Lage, der Anzahl und der Bewirtschaftung der Parkplätze trägt wesentlich dazu bei, das MIV-Aufkommen zu steuern. Die Begrenzung der Zunahme bei den MIV-Fahrten durch eine konsequente Parkraumpolitik und die gezielte Umlagerung auf andere Verkehrsträger (ÖV, Velo- und Fussverkehr) sind wichtige Beiträge zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Verkehrssystems.
Mit der Parkraumplanung und -bewirtschaftung werden folgende Ziele verfolgt:
- Öffentlich zugängliche Parkplätze sollen in Wohnquartieren vor allem Anwohnenden sowie im Stadtzentrum und in Quartierzentren der Kundschaft und Besuchenden dienen.
- Öffentlich zugänglicher Parkraum ist nicht für Pendler und Pendlerinnen bestimmt.
- Parkieren in zentralen Lagen kostet einen angemessenen Preis; die Bewirtschaftungsart soll möglichst einheitlich und einfach sein.
- Die Bewirtschaftung des Parkraums soll lenkungswirksam sein (Nutzerkreis, Verkehrsmittelwahl).
Den unterschiedlichen Situationen auf dem Stadtgebiet wird mit angepassten Regelungen Rechnung getragen. Die Aussenwachten ohne S-Bahnstation werden nicht einbezogen, da sich dort das Problem des Parkierungsdrucks und des Fremdparkierens nicht stellt. Im Gegenteil können Aussenwachten, sofern sie über keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr verfügen, sich neu an der Anwohnerbevorzugung von blauen Zonen im nächstgelegenen Stadtteil mit ÖV-Anschluss beteiligen (z.B. Lantig). Das übrige Stadtgebiet wird in die drei Kategorien Stadtzentrum, Quartierzentrum und Wohnquartier eingeteilt. Zusätzlich werden spezielle Zielorte und Parkierungsanlagen bezeichnet.
Das neue Konzept soll innert dreier Jahre umgesetzt werden. Der Stadtrat wird dem Grossen Gemeinderat die dazu nötigen Anpassungen der Verordnung und Vorschriften beantragen.
Die Bau- und Betriebskommission (BBK) und die Sachkommission Soziales und Sicherheit (SSK) des Grossen Gemeinderates wurden durch das Departement Sicherheit und Umwelt und das Departement Bau über das Konzept am 13. März 2017 informiert.