9. Dez. 2022, 08:04 Uhr
kultur, medienmitteilung
Stadtrat gewährt Teuerungsausgleich für grosse Kulturinstitutionen
Der Stadtrat gewährt den grossen Kulturinstitutionen mit unbefristeten Subventionsverträgen einen Teuerungsausgleich auf den Subventionsbeiträgen in der Höhe von 0,45 Prozent rückwirkend per 1. Januar 2022. In den Genuss des Teuerungsausgleichs kommen das Kunst Museum Winterthur, das Technorama, das Musikkollegium und das Theater Winterthur.
Wenn es die finanziellen Verhältnisse der Stadt zulassen, kann der Stadtrat die Subventionsbeiträge bei grossen Kulturinstitutionen mit unbefristeten Subventionsverträgen ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Im Maximum darf die Anpassung zur gleichen Zeit und im gleichen Ausmass erfolgen, wie die Teuerung auf den Löhnen des städtischen Personals ausgeglichen wird. Diese beträgt 0,45 Prozent und wird rückwirkend per 1. Januar 2022 ausgerichtet (Basierend auf dem Stadtratsbeschluss vom 8. Dezember 2021). Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, dem Kunst Museum Winterthur, dem Technorama, dem Musikkollegium und dem Theater Winterthur ebenfalls den Teuerungsausgleich zu gewähren. Der Teuerungsausgleich von 0,45 Prozent auf den Subventionsbeiträgen mit den erwähnten Institutionen beträgt insgesamt 44 075 Franken. Die Subventionsbeiträge, die auf Basis der befristeten Subventionsverträge entrichtet werden, unterliegen hingegen nicht der Teuerung.
Wenn es die finanziellen Verhältnisse der Stadt zulassen, kann der Stadtrat die Subventionsbeiträge bei grossen Kulturinstitutionen mit unbefristeten Subventionsverträgen ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Im Maximum darf die Anpassung zur gleichen Zeit und im gleichen Ausmass erfolgen, wie die Teuerung auf den Löhnen des städtischen Personals ausgeglichen wird. Diese beträgt 0,45 Prozent und wird rückwirkend per 1. Januar 2022 ausgerichtet (Basierend auf dem Stadtratsbeschluss vom 8. Dezember 2021). Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, dem Kunst Museum Winterthur, dem Technorama, dem Musikkollegium und dem Theater Winterthur ebenfalls den Teuerungsausgleich zu gewähren. Der Teuerungsausgleich von 0,45 Prozent auf den Subventionsbeiträgen mit den erwähnten Institutionen beträgt insgesamt 44 075 Franken. Die Subventionsbeiträge, die auf Basis der befristeten Subventionsverträge entrichtet werden, unterliegen hingegen nicht der Teuerung.