21. Feb. 2019, 10:00 Uhr
medienmitteilung
Pensionskasse: Stadtrat treibt Anschluss an andere Trägerschaft voran
Nach der Beratung der Pensionskassenvorlage in der Aufsichtskommission hält der Stadtrat am beantragten Kredit über 144 Millionen Franken für die Ausfinanzierung der Pensionskasse der Stadt Winterthur fest. Der Betrag wäre bei einem Anschluss an eine andere Trägerschaft nicht verloren, sondern würde die effektiven Anschlusskosten verringern. Der Stadtrat nimmt nun umgehend ein Projekt an die Hand mit dem Ziel des Anschlusses an eine andere Trägerschaft.
Die Aufsichtskommission (AK) des Grossen Gemeinderates hat am letzten Montag die Vorlage des Stadtrates zur Sanierung der Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) zu Ende beraten. Die AK beantragt dem Parlament, die Vorlage insoweit zurückzuweisen, als ein Kredit in der Höhe von 144 Millionen Franken für die Sanierung der Pensionskasse gefordert wird. Mit der Rückweisung ist insbesondere der Auftrag verbunden, eine Integration der PKSW in eine andere Trägerschaft anzustreben.
Der Stadtrat hat die Anträge der AK an seiner gestrigen Sitzung eingehend beraten. Er ist dabei zum Schluss gekommen, am beantragten Kredit über 144 Millionen Franken für die Ausfinanzierung der PKSW festzuhalten. Dieser Betrag würde in Zukunft die Kosten für einen Anschluss an eine andere Trägerschaft verringern und wäre somit keinesfalls verloren.
Im Zuge des Berichts zum «Postulat betreffend Einfordern einer BVK-Offerte für die Eingliederung der PK Winterthur» hat der Stadtrat klar festgehalten, dass er grundsätzlich offen sei für einen Anschluss der PKSW an die BVK respektive an eine andere Trägerschaft (vgl. Medienmitteilung vom 18. Januar 2019). Er hat in diesem Bericht auch festgehalten, dass ein Anschluss an eine andere Trägerschaft – im Fall des Postulats die BVK – mit ähnlich hohen Kosten verbunden ist wie eine vollständige Ausfinanzierung der PKSW.
Der Stadtrat nimmt im Interesse einer mehrheitsfähigen und breit abgestützten Gesamtlösung umgehend ein Projekt mit höchster Priorität an die Hand, das zum Ziel hat, den Anschluss der PKSW an eine andere Trägerschaft voranzutreiben. Dabei ist davon auszugehen, dass das Projekt längere Zeit in Anspruch nehmen und auch mit namhaften Kosten verbunden sein wird.
Allerdings hat der Stadtrat Bedenken, dass der teilweise Rückweisungsantrag der AK rechtlich zulässig ist. Zudem stehen der Kredit in der Höhe von 144 Millionen Franken und die Anpassung der Verordnung über die Pensionskasse der Stadt Winterthur (Änderung der Sparbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer) sachlich in einem inneren Zusammenhang.
Die Aufsichtskommission (AK) des Grossen Gemeinderates hat am letzten Montag die Vorlage des Stadtrates zur Sanierung der Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) zu Ende beraten. Die AK beantragt dem Parlament, die Vorlage insoweit zurückzuweisen, als ein Kredit in der Höhe von 144 Millionen Franken für die Sanierung der Pensionskasse gefordert wird. Mit der Rückweisung ist insbesondere der Auftrag verbunden, eine Integration der PKSW in eine andere Trägerschaft anzustreben.
Der Stadtrat hat die Anträge der AK an seiner gestrigen Sitzung eingehend beraten. Er ist dabei zum Schluss gekommen, am beantragten Kredit über 144 Millionen Franken für die Ausfinanzierung der PKSW festzuhalten. Dieser Betrag würde in Zukunft die Kosten für einen Anschluss an eine andere Trägerschaft verringern und wäre somit keinesfalls verloren.
Im Zuge des Berichts zum «Postulat betreffend Einfordern einer BVK-Offerte für die Eingliederung der PK Winterthur» hat der Stadtrat klar festgehalten, dass er grundsätzlich offen sei für einen Anschluss der PKSW an die BVK respektive an eine andere Trägerschaft (vgl. Medienmitteilung vom 18. Januar 2019). Er hat in diesem Bericht auch festgehalten, dass ein Anschluss an eine andere Trägerschaft – im Fall des Postulats die BVK – mit ähnlich hohen Kosten verbunden ist wie eine vollständige Ausfinanzierung der PKSW.
Der Stadtrat nimmt im Interesse einer mehrheitsfähigen und breit abgestützten Gesamtlösung umgehend ein Projekt mit höchster Priorität an die Hand, das zum Ziel hat, den Anschluss der PKSW an eine andere Trägerschaft voranzutreiben. Dabei ist davon auszugehen, dass das Projekt längere Zeit in Anspruch nehmen und auch mit namhaften Kosten verbunden sein wird.
Allerdings hat der Stadtrat Bedenken, dass der teilweise Rückweisungsantrag der AK rechtlich zulässig ist. Zudem stehen der Kredit in der Höhe von 144 Millionen Franken und die Anpassung der Verordnung über die Pensionskasse der Stadt Winterthur (Änderung der Sparbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer) sachlich in einem inneren Zusammenhang.