27. Februar 2014
Zwei Volksinitiativen zustande gekommen
Die Volksinitiativen «Schaffe und Wohne z'Winterthur» wie auch «Endlich genügend Veloparkplätze ...
Volksinitiative «Schaffe und Wohne z'Winterthur»
Die kommunale Volksinitiative «Schaffe und Wohne z'Winterthur» ist mit 1188 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Stadtrat muss innert sechs Monaten seit Einreichung der Initiative, d.h. bis am 27. Juli 2014, über die Gültigkeit des Volksbegehrens sowie über die Frage der allfälligen Erarbeitung eines Gegenvorschlags entscheiden. Die Frist beträgt gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte sechs Monate, da die Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht wurde.
Volksinitiative «Endlich genügend Veloparkplätze am Hauptbahnhof» Die kommunale Volksinitiative «Endlich genügend Veloparkplätze am Hauptbahnhof» ist mit 1228 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Stadtrat muss innert vier Monaten seit Einreichung der Initiative, d.h. bis am 23. Mai 2014, dem Grossen Gemeinderat Antrag zur Gültigkeit und zum Inhalt des Volksbegehrens sowie zu den Fragen der Umsetzung und eines allfälligen Gegenvorschlags stellen. Die Frist beträgt gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte vier Monate, da die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht wurde.
Die kommunale Volksinitiative «Schaffe und Wohne z'Winterthur» ist mit 1188 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Stadtrat muss innert sechs Monaten seit Einreichung der Initiative, d.h. bis am 27. Juli 2014, über die Gültigkeit des Volksbegehrens sowie über die Frage der allfälligen Erarbeitung eines Gegenvorschlags entscheiden. Die Frist beträgt gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte sechs Monate, da die Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht wurde.
Volksinitiative «Endlich genügend Veloparkplätze am Hauptbahnhof» Die kommunale Volksinitiative «Endlich genügend Veloparkplätze am Hauptbahnhof» ist mit 1228 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Stadtrat muss innert vier Monaten seit Einreichung der Initiative, d.h. bis am 23. Mai 2014, dem Grossen Gemeinderat Antrag zur Gültigkeit und zum Inhalt des Volksbegehrens sowie zu den Fragen der Umsetzung und eines allfälligen Gegenvorschlags stellen. Die Frist beträgt gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte vier Monate, da die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht wurde.