28. März 2013
Sanierungsvorschläge Glockengeläut
Die römisch-katholische Kirchgemeinde hat betreffend das Glockengeläut der Kirchen Herz Jesu, M ...
Die römisch-katholische Kirchgemeinde hat betreffend das Glockengeläut der Kirchen Herz Jesu, Mattenbach, und St. Joseph, Töss, dem Departement Bau Sanierungsvorschläge eingereicht. Die Lärmklägerinnen und Lärmkläger können bis Ende April 2013 dazu Stellung nehmen.
Bei den eingereichten Sanierungsvorschlägen handelt es sich um Massnahmen zur Dämpfung des Glockenschlags. Die römisch-katholische Kirchengemeinde ist bereit, diese Dämpfungsmassnahmen zu veranlassen. Das Baupolizeiamt hat die Sanierungsvorschläge den rund 20 Lärmklägerinnen und Lärmklägern zur Stellungnahme bis Ende April 2013 zugestellt. Damit erhalten sie das rechtliche Gehör und sind in diesem baurechtlichen Verfahren beteiligt.
Das Baupolizeiamt wird die Stellungnahmen der Lärmklägerinnen und Lärmkläger auswerten und den Stadtrat sowie die römisch-katholische Kirchgemeinde davon in Kenntnis setzen. Sobald die Fachstellen der Stadt die Sanierungsvorschläge geprüft haben, wird der Stadtrat unter Berücksichtigung der Anliegen aller Beteiligten sowie der betreffend Kirchenglockengeläut bisher ergangenen Rechtsprechung einen Entscheid fällen können. Gegen diesen baurechtlichen Entscheid stehen dann entsprechende Rechtsmittel offen.
Ende Januar 2013 wurde vom Grossen Gemeinderat eine Interpellation betreffend «Glockengeläut: Tradition und Ruhebedürfnis» eingereicht, welche vom Stadtrat entsprechend dem Verfahrensstand bis zu den Sommerferien beantwortet wird.
Bei den eingereichten Sanierungsvorschlägen handelt es sich um Massnahmen zur Dämpfung des Glockenschlags. Die römisch-katholische Kirchengemeinde ist bereit, diese Dämpfungsmassnahmen zu veranlassen. Das Baupolizeiamt hat die Sanierungsvorschläge den rund 20 Lärmklägerinnen und Lärmklägern zur Stellungnahme bis Ende April 2013 zugestellt. Damit erhalten sie das rechtliche Gehör und sind in diesem baurechtlichen Verfahren beteiligt.
Das Baupolizeiamt wird die Stellungnahmen der Lärmklägerinnen und Lärmkläger auswerten und den Stadtrat sowie die römisch-katholische Kirchgemeinde davon in Kenntnis setzen. Sobald die Fachstellen der Stadt die Sanierungsvorschläge geprüft haben, wird der Stadtrat unter Berücksichtigung der Anliegen aller Beteiligten sowie der betreffend Kirchenglockengeläut bisher ergangenen Rechtsprechung einen Entscheid fällen können. Gegen diesen baurechtlichen Entscheid stehen dann entsprechende Rechtsmittel offen.
Ende Januar 2013 wurde vom Grossen Gemeinderat eine Interpellation betreffend «Glockengeläut: Tradition und Ruhebedürfnis» eingereicht, welche vom Stadtrat entsprechend dem Verfahrensstand bis zu den Sommerferien beantwortet wird.