27. Nov. 2017, 15:07 Uhr
dfi, medienmitteilung
Stadtrat begrüsst Stossrichtung der Steuervorlage 17 und Strategie des Regierungsrates für die ...
Der Stadtrat unterstützt im Grundsatz die Stossrichtung der Steuervorlage 17 (SV17). Dies hat er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Städteverbandes festgehalten. Ebenso begrüsst der Stadtrat die Strategie des Regierungsrates für die kantonale Umsetzung der SV17.
Der Stadtrat ist erfreut, dass nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III (USR III) rasch eine neue Vorlage ausgearbeitet wurde, denn der Reformbedarf ist nach wie vor unbestritten und dringlich. Er ist der Überzeugung, dass mit der SV17 einige Mängel der USR III behoben werden, die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt und insbesondere auch der steuerlichen Ergiebigkeit stärker Rechnung getragen wird. In diesem Sinne geht die Vorlage in die richtige Richtung. Die einzelnen Entlastungselemente («Werkzeugkasten») sind enger gefasst, und die Entlastungsbegrenzung wird von 80 auf 70 Prozent verringert. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung gewährleistet zudem eine teilweise Gegenfinanzierung. Nachgebessert werden muss hingegen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer: Er soll wie bei der USR III bei 21,2 Prozent und nicht wie vom Bundesrat beantragt auf 20,5 Prozent festgelegt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass Städte und Gemeinden angemessen entschädigt werden. Dazu braucht es eine verbindlichere Formulierung, was die Verpflichtung der Kantone zur Entschädigung der Gemeinden an deren Ausfällen betrifft. Der Vorschlag des Bundesrates geht diesbezüglich zu wenig weit. Die Erhöhung der Kinderzulagen um 30 Franken beurteilt der Stadtrat zwar als systemfremd. Er geht jedoch davon aus, dass dies die Akzeptanz der Vorlage stärkt, weshalb er die Erhöhung unterstützt.
Ebenfalls begrüsst der Stadtrat die Strategie zur kantonalen Umsetzung der Vorlage, die der Regierungsrat zusammen mit Vertretern von Städten und Gemeinden heute präsentiert hat. Der Stadtrat stellt sich hinter die vom Regierungsrat in seiner Vernehmlassung an den Bund geforderte fakultative Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung (ehemals zinsbereinigte Gewinnsteuer) auf kantonaler Ebene. Der Stadtrat teilt die Einschätzung, dass ein solcher Abzug das Steuersubstrat letztlich stärken kann, wenn die Konzernfinanzierungsgesellschaften aufgrund dessen den Standort Zürich nicht verlassen. Ausserdem gehen davon geringere Mitnahmeeffekte aus, als dies beispielsweise bei der Senkung des Gewinnsteuersatzes der Fall ist.
Der Stadtrat unterstützt den Vorschlag des Regierungsrates, den Gewinnsteuersatz um insgesamt 2 Prozentpunkte zu senken. Dass dies in zwei Schritten geschehen soll, bedeutet, dass die Steuerausfälle gestaffelt eintreffen, was es für die Städte und Gemeinden erträglicher und für die Unternehmen immer noch planbar macht. Als wichtiges Element beurteilt der Stadtrat zudem die vorgesehene Erhöhung des kantonalen Anteils an den Ergänzungsleistungen, die parallel zur Senkung des Gewinnsteuersatzes in zwei Schritten von 44 auf 50 respektive 53 Prozent vorgenommen werden soll. Dies ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einem fairen Soziallastenausgleich im Kanton Zürich.
Der Regierungsrat hat ausserdem zugesichert, dass für besonders betroffene Städte und Gemeinden, zu welchen Winterthur zählt, eine zeitlich beschränkte zusätzliche Entlastung erfolgen soll und er dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag unterbreiten wird.
Zusammen mit einem höheren Anteil des Kantons am Finanzausgleich werden somit die Ausfälle der Städte und Gemeinden insgesamt deutlich besser kompensiert, als dies bei der Umsetzungsvorlage zur USR III der Fall war.
Der Stadtrat hofft, dass sowohl National- und Ständerat als auch der Kantonsrat bei der Verabschiedung der SV17 und deren kantonalen Umsetzung Mass halten, damit ein Referendum verhindert und die Vorlage möglichst bald in Kraft treten kann.
Der Stadtrat ist erfreut, dass nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III (USR III) rasch eine neue Vorlage ausgearbeitet wurde, denn der Reformbedarf ist nach wie vor unbestritten und dringlich. Er ist der Überzeugung, dass mit der SV17 einige Mängel der USR III behoben werden, die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt und insbesondere auch der steuerlichen Ergiebigkeit stärker Rechnung getragen wird. In diesem Sinne geht die Vorlage in die richtige Richtung. Die einzelnen Entlastungselemente («Werkzeugkasten») sind enger gefasst, und die Entlastungsbegrenzung wird von 80 auf 70 Prozent verringert. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung gewährleistet zudem eine teilweise Gegenfinanzierung. Nachgebessert werden muss hingegen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer: Er soll wie bei der USR III bei 21,2 Prozent und nicht wie vom Bundesrat beantragt auf 20,5 Prozent festgelegt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass Städte und Gemeinden angemessen entschädigt werden. Dazu braucht es eine verbindlichere Formulierung, was die Verpflichtung der Kantone zur Entschädigung der Gemeinden an deren Ausfällen betrifft. Der Vorschlag des Bundesrates geht diesbezüglich zu wenig weit. Die Erhöhung der Kinderzulagen um 30 Franken beurteilt der Stadtrat zwar als systemfremd. Er geht jedoch davon aus, dass dies die Akzeptanz der Vorlage stärkt, weshalb er die Erhöhung unterstützt.
Ebenfalls begrüsst der Stadtrat die Strategie zur kantonalen Umsetzung der Vorlage, die der Regierungsrat zusammen mit Vertretern von Städten und Gemeinden heute präsentiert hat. Der Stadtrat stellt sich hinter die vom Regierungsrat in seiner Vernehmlassung an den Bund geforderte fakultative Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung (ehemals zinsbereinigte Gewinnsteuer) auf kantonaler Ebene. Der Stadtrat teilt die Einschätzung, dass ein solcher Abzug das Steuersubstrat letztlich stärken kann, wenn die Konzernfinanzierungsgesellschaften aufgrund dessen den Standort Zürich nicht verlassen. Ausserdem gehen davon geringere Mitnahmeeffekte aus, als dies beispielsweise bei der Senkung des Gewinnsteuersatzes der Fall ist.
Der Stadtrat unterstützt den Vorschlag des Regierungsrates, den Gewinnsteuersatz um insgesamt 2 Prozentpunkte zu senken. Dass dies in zwei Schritten geschehen soll, bedeutet, dass die Steuerausfälle gestaffelt eintreffen, was es für die Städte und Gemeinden erträglicher und für die Unternehmen immer noch planbar macht. Als wichtiges Element beurteilt der Stadtrat zudem die vorgesehene Erhöhung des kantonalen Anteils an den Ergänzungsleistungen, die parallel zur Senkung des Gewinnsteuersatzes in zwei Schritten von 44 auf 50 respektive 53 Prozent vorgenommen werden soll. Dies ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einem fairen Soziallastenausgleich im Kanton Zürich.
Der Regierungsrat hat ausserdem zugesichert, dass für besonders betroffene Städte und Gemeinden, zu welchen Winterthur zählt, eine zeitlich beschränkte zusätzliche Entlastung erfolgen soll und er dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag unterbreiten wird.
Zusammen mit einem höheren Anteil des Kantons am Finanzausgleich werden somit die Ausfälle der Städte und Gemeinden insgesamt deutlich besser kompensiert, als dies bei der Umsetzungsvorlage zur USR III der Fall war.
Der Stadtrat hofft, dass sowohl National- und Ständerat als auch der Kantonsrat bei der Verabschiedung der SV17 und deren kantonalen Umsetzung Mass halten, damit ein Referendum verhindert und die Vorlage möglichst bald in Kraft treten kann.