12. Mär. 2015, 09:51 Uhr
«Balance»: Massnahmenpaket des Stadtrats bringt Entlastungen im Umfang von 43,6 Millionen Franken
Der Stadtrat hat entschieden, welche Massnahmen im Rahmen des Entlastungsprogramms «Balance» um ...
Der Stadtrat hat entschieden, welche Massnahmen im Rahmen des Entlastungsprogramms «Balance» umgesetzt werden sollen. Das Gesamtpaket entlastet den städtischen Haushalt um rund 43,6 Millionen Franken. Zahlreiche Massnahmen sind schmerzhaft und mit einschneidenden Folgen verbunden. Die Massnahmen führen zu einer Reduktion des Stellenplanes um rund 110 Stellen. Für betroffene Mitarbeitende wird unter Einbezug der Personalverbände ein Sozialplan erarbeitet.
Im letzten September wurde das Entlastungsprogramm «Balance» gestartet. Hauptziel war, den Grundstein für die Beseitigung des strukturellen Defizits der Stadt Winterthur zu legen. Quantitativ waren jährliche Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 40 Millionen Franken zu erreichen. Mittlerweile ist die stadträtliche Entscheidfindung im Projekt «Balance» abgeschlossen, und der Stadtrat hat entschieden, welche Massnahmen umgesetzt werden sollen.
Unter dem Strich wurden Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 43,6 Millionen Franken jährlich definiert. Der Betrag setzt sich aus Aufwandminderungen im Umfang von 35,58 Millionen Franken und Ertragssteigerungen von 8,02 Millionen Franken zusammen. Der Stadtrat kann nicht über alle Massnahmen selber abschliessend befinden: 45 Prozent der vorgeschlagenen Massnahmen fallen in die Kompetenz des Grossen Gemeinderats, 11 Prozent in die des Volkes. Es liegt also auch an diesen Instanzen, dass die nachhaltige Sanierung des städtischen Haushalts effektiv erreicht werden kann.
Die «Balance»-Massnahmen führen zu einer Reduktion des Stellenplanes um ca. 110 Stellen (Abbau und Verzicht auf Aufstockung). Ausserdem werden ca. 40 Lehrstellen in Zukunft nicht mehr angeboten. Hinzu kommt eine durch allfällige Auslagerungen ausgelöste Stellenreduktion. Der Stadtrat geht davon aus, dass ein grosser Teil des Abbaus durch natürliche Fluktuationen aufgefangen werden kann. Für die betroffenen Mitarbeitenden wird bis Ende April 2015 ein Sozialplan ausgearbeitet. Dieser ist mit den Personalverbänden auszuhandeln und durch den Stadtrat zu beschliessen.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass teilweise harte Entscheide getroffen werden müssen. Der Stadtrat ist aber genauso überzeugt, dass diese Massnahmen zwingend notwendig und umzusetzen sind, damit die Stadtfinanzen ins Lot gebracht werden können.
Das Entlastungsprogramm «Balance» hat zu keinen linearen Kürzungen geführt. Trotz zum Teil einschneidenden Massnahmen für Direktbetroffene ist es gelungen, markante Qualitätseinbussen für die Gesamtbevölkerung zu verhindern.
Der Stadtrat wird neben der Umsetzung der «Balance»-Massnahmen auch das städtische Personalrecht revidieren. Es hat sich gezeigt, dass diesbezüglich diverse Elemente zu überprüfen sind. In einer Vorphase soll eine sorgfältige Auslegeordnung stattfinden. Anschliessend wird das eigentliche Revisionsprojekt gestartet. Das Personalamt wird dieses Projekt zusammen mit den Departementen durchführen. Die Personalverbände werden in diesen Prozess intensiv miteinbezogen. Anpassungen auf Ebene Personalstatut müssen durch den Grossen Gemeinderat beschlossen werden.
Typ Titel Grösse
20150312_Präsentation__Balance_.pdf 359.0 KB
Schlussbericht__Balance_.pdf 1.1 MB
Stadtplan_neu_B_Holz.gif 8.5 KB
Im letzten September wurde das Entlastungsprogramm «Balance» gestartet. Hauptziel war, den Grundstein für die Beseitigung des strukturellen Defizits der Stadt Winterthur zu legen. Quantitativ waren jährliche Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 40 Millionen Franken zu erreichen. Mittlerweile ist die stadträtliche Entscheidfindung im Projekt «Balance» abgeschlossen, und der Stadtrat hat entschieden, welche Massnahmen umgesetzt werden sollen.
Unter dem Strich wurden Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 43,6 Millionen Franken jährlich definiert. Der Betrag setzt sich aus Aufwandminderungen im Umfang von 35,58 Millionen Franken und Ertragssteigerungen von 8,02 Millionen Franken zusammen. Der Stadtrat kann nicht über alle Massnahmen selber abschliessend befinden: 45 Prozent der vorgeschlagenen Massnahmen fallen in die Kompetenz des Grossen Gemeinderats, 11 Prozent in die des Volkes. Es liegt also auch an diesen Instanzen, dass die nachhaltige Sanierung des städtischen Haushalts effektiv erreicht werden kann.
Die «Balance»-Massnahmen führen zu einer Reduktion des Stellenplanes um ca. 110 Stellen (Abbau und Verzicht auf Aufstockung). Ausserdem werden ca. 40 Lehrstellen in Zukunft nicht mehr angeboten. Hinzu kommt eine durch allfällige Auslagerungen ausgelöste Stellenreduktion. Der Stadtrat geht davon aus, dass ein grosser Teil des Abbaus durch natürliche Fluktuationen aufgefangen werden kann. Für die betroffenen Mitarbeitenden wird bis Ende April 2015 ein Sozialplan ausgearbeitet. Dieser ist mit den Personalverbänden auszuhandeln und durch den Stadtrat zu beschliessen.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass teilweise harte Entscheide getroffen werden müssen. Der Stadtrat ist aber genauso überzeugt, dass diese Massnahmen zwingend notwendig und umzusetzen sind, damit die Stadtfinanzen ins Lot gebracht werden können.
Das Entlastungsprogramm «Balance» hat zu keinen linearen Kürzungen geführt. Trotz zum Teil einschneidenden Massnahmen für Direktbetroffene ist es gelungen, markante Qualitätseinbussen für die Gesamtbevölkerung zu verhindern.
Der Stadtrat wird neben der Umsetzung der «Balance»-Massnahmen auch das städtische Personalrecht revidieren. Es hat sich gezeigt, dass diesbezüglich diverse Elemente zu überprüfen sind. In einer Vorphase soll eine sorgfältige Auslegeordnung stattfinden. Anschliessend wird das eigentliche Revisionsprojekt gestartet. Das Personalamt wird dieses Projekt zusammen mit den Departementen durchführen. Die Personalverbände werden in diesen Prozess intensiv miteinbezogen. Anpassungen auf Ebene Personalstatut müssen durch den Grossen Gemeinderat beschlossen werden.
Typ Titel Grösse
20150312_Präsentation__Balance_.pdf 359.0 KB
Schlussbericht__Balance_.pdf 1.1 MB
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