23. Sep. 2016, 08:25 Uhr
«Vision Theater plus» wird nicht weiterverfolgt
Der Stadtrat hat entschieden, die Projektidee «Vision Theater plus» nicht mehr weiterzuverfolge ...
Der Stadtrat hat entschieden, die Projektidee «Vision Theater plus» nicht mehr weiterzuverfolgen. Bei unsicheren Erfolgschancen müssten hohe finanzielle und personelle Ressourcen aufgewendet werden, um das Projekt vorantreiben zu können.
Die «Vision Theater plus» wurde von der Standortförderung Region Winterthur, der Handelskammer- und Arbeitgebervereinigung Winterthur sowie von Winterthur Tourismus ausgearbeitet und der Stadt im Oktober 2015 zur Prüfung vorgelegt. Die Projektidee sah vor, das heutige Theatergebäude durch einen Theaterneubau zu ersetzen. Der Neubau sollte mit den Nutzungen als Hotel mit Kongressinfrastruktur und Wohnen verbunden werden.
Das Theatergebäude ist ein Bau des Architekten Franz Krayenbühl aus dem Jahre 1979. Dieses Gebäude wurde im Jahr 2012 ins Kantonale Inventar der schützenswerten Bauten aufgenommen. Der Stadtrat prüfte die Projektidee und eine mögliche Beteiligung der Stadt an der Realisierung. Bevor über die Weiterverfolgung der Projektidee mit finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand entschieden würde, musste geklärt werden, ob eine Entlassung der Theaterliegenschaft aus dem Inventar prinzipiell denkbar sei. Es wurde darum beschlossen, zunächst mit einem Provokationsbegehren bei der Baudirektion des Kantons Zürich die Schutzwürdigkeit des heutigen Theatergebäudes abzuklären.
Abschlägige Antwort der Baudirektion
Die Baudirektion beantwortete das Provokationsbegehren der Stadt Winterthur abschlägig. Sie stellte fest, dass es sich bei der «Vision Theater plus» gegenwärtig lediglich um eine Projektidee handle und die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend seien. Es müsse eine Interessenabwägung stattfinden können, um das überwiegende öffentliche Interesse an einem Kongresshaus mit Hotel und Wohnungen am Standort des bestehenden Stadttheaters gegenüber der Schutzwürdigkeit des Baus nachzuweisen. Die Baudirektion hielt ausdrücklich fest, dass die Anforderungen an diesen Nachweis sehr hoch seien. Für einen Nachweis dieser Standortgebundenheit müsste die Stadt Winterthur nun erhebliche finanzielle Mittel aufwenden. Die Projektidee müsste weiterentwickelt und auf einen Bearbeitungsstand gebracht werden, der eine Interessenabwägung möglich machen würde. Die Erfolgsaussichten für den Nachweis der Standortgebundenheit des geplanten Neubaus werden dabei als zu gering eingeschätzt.
Vor diesem Hintergrund ist es für den Stadtrat mit Rücksicht auf die knappen finanziellen Mittel des städtischen Haushalts weder sach- noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, die erforderlichen Vorleistungen für die «Vision Theater plus» zu erbringen. Hinzu kommt, dass sich eine namhafte Gegnerschaft gegen das Projekt zusammenschloss, die zum Schutz des Theatergebäudes vor dem Abriss aller Voraussicht nach den Rechtsmittelweg beschreiten würde. Es könnte darum unter Umständen mehrere Jahre dauern und weitere, erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen der Stadt beanspruchen, bis über eine Inventarentlassung rechtskräftig entschieden wäre.
Zudem wurde in einem reduzierten Massnahmenkatalog der ursprünglich geschätzte Sanierungsbedarf für die Theaterinfrastruktur von rund vierzig Millionen Franken auf neun Millionen Franken bis 2020 heruntergesetzt. Diesbezüglich hat sich die Situation also entschärft. Aus diesen Gründen hat sich der Stadtrat entschieden, das Projekt nicht mehr weiterzuverfolgen. Trotz dieses Entscheids schätzt der Stadtrat das Engagement der Standortförderung Region Winterthur, der Handelskammer- und Arbeitgebervereinigung Winterthur sowie von Winterthur Tourismus.
Die «Vision Theater plus» wurde von der Standortförderung Region Winterthur, der Handelskammer- und Arbeitgebervereinigung Winterthur sowie von Winterthur Tourismus ausgearbeitet und der Stadt im Oktober 2015 zur Prüfung vorgelegt. Die Projektidee sah vor, das heutige Theatergebäude durch einen Theaterneubau zu ersetzen. Der Neubau sollte mit den Nutzungen als Hotel mit Kongressinfrastruktur und Wohnen verbunden werden.
Das Theatergebäude ist ein Bau des Architekten Franz Krayenbühl aus dem Jahre 1979. Dieses Gebäude wurde im Jahr 2012 ins Kantonale Inventar der schützenswerten Bauten aufgenommen. Der Stadtrat prüfte die Projektidee und eine mögliche Beteiligung der Stadt an der Realisierung. Bevor über die Weiterverfolgung der Projektidee mit finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand entschieden würde, musste geklärt werden, ob eine Entlassung der Theaterliegenschaft aus dem Inventar prinzipiell denkbar sei. Es wurde darum beschlossen, zunächst mit einem Provokationsbegehren bei der Baudirektion des Kantons Zürich die Schutzwürdigkeit des heutigen Theatergebäudes abzuklären.
Abschlägige Antwort der Baudirektion
Die Baudirektion beantwortete das Provokationsbegehren der Stadt Winterthur abschlägig. Sie stellte fest, dass es sich bei der «Vision Theater plus» gegenwärtig lediglich um eine Projektidee handle und die eingereichten Unterlagen nicht ausreichend seien. Es müsse eine Interessenabwägung stattfinden können, um das überwiegende öffentliche Interesse an einem Kongresshaus mit Hotel und Wohnungen am Standort des bestehenden Stadttheaters gegenüber der Schutzwürdigkeit des Baus nachzuweisen. Die Baudirektion hielt ausdrücklich fest, dass die Anforderungen an diesen Nachweis sehr hoch seien. Für einen Nachweis dieser Standortgebundenheit müsste die Stadt Winterthur nun erhebliche finanzielle Mittel aufwenden. Die Projektidee müsste weiterentwickelt und auf einen Bearbeitungsstand gebracht werden, der eine Interessenabwägung möglich machen würde. Die Erfolgsaussichten für den Nachweis der Standortgebundenheit des geplanten Neubaus werden dabei als zu gering eingeschätzt.
Vor diesem Hintergrund ist es für den Stadtrat mit Rücksicht auf die knappen finanziellen Mittel des städtischen Haushalts weder sach- noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, die erforderlichen Vorleistungen für die «Vision Theater plus» zu erbringen. Hinzu kommt, dass sich eine namhafte Gegnerschaft gegen das Projekt zusammenschloss, die zum Schutz des Theatergebäudes vor dem Abriss aller Voraussicht nach den Rechtsmittelweg beschreiten würde. Es könnte darum unter Umständen mehrere Jahre dauern und weitere, erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen der Stadt beanspruchen, bis über eine Inventarentlassung rechtskräftig entschieden wäre.
Zudem wurde in einem reduzierten Massnahmenkatalog der ursprünglich geschätzte Sanierungsbedarf für die Theaterinfrastruktur von rund vierzig Millionen Franken auf neun Millionen Franken bis 2020 heruntergesetzt. Diesbezüglich hat sich die Situation also entschärft. Aus diesen Gründen hat sich der Stadtrat entschieden, das Projekt nicht mehr weiterzuverfolgen. Trotz dieses Entscheids schätzt der Stadtrat das Engagement der Standortförderung Region Winterthur, der Handelskammer- und Arbeitgebervereinigung Winterthur sowie von Winterthur Tourismus.