21. Apr. 2023, 09:14 Uhr
dfi, medienmitteilung
Stadtrat überweist Stabilisierungspaket für die Pensionskasse an das Parlament
Der Stadtrat hat dem Stadtparlament eine neue Vorlage zur Stabilisierung der Pensionskasse der Stadt Winterthur überwiesen. Beantragt wird ein Kredit von 120 Millionen Franken. Damit soll die chronische Unterdeckung der Pensionskasse seit ihrer Verselbstständigung behoben werden. Im Zusammenspiel mit dem bereits eingeführten neuen Vorsorgemodell und der ebenfalls beantragten Anpassung der Pensionskassen-Verordnung soll die Pensionskasse finanziell stabilisiert werden. Die finanzielle Stabilisierung der Pensionskasse ist ein Legislaturschwerpunkt des Stadtrates.
Im Januar 2014 wurde die Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus der Stadtverwaltung ausgegliedert und in eine Stiftung überführt. Seither leidet die Pensionskasse an einer chronischen Unterdeckung, die auf eine mangelhafte Ausfinanzierung zum Zeitpunkt der Verselbstständigung sowie auf das seither absinkende Zinsniveau zurückzuführen ist. Der Stadtrat beantragte dem Parlament (damals Grosser Gemeinderat) deshalb bereits 2017 einen Kredit von 144 Millionen Franken zur Ausfinanzierung der PKSW. Das Parlament wies die Vorlage jedoch zurück mit dem Auftrag, die Integration der PKSW in eine andere Trägerschaft zu prüfen. In der daraufhin durchgeführten öffentlichen Ausschreibung setzte sich die PKSW durch (Medienmitteilung vom 11. März 2021).
Nach Klärung der Trägerschaft erarbeitete die Stadt erneut Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der PKSW und hat diese nun an das Stadtparlament überwiesen. Die neue Vorlage beinhaltet einen Kreditantrag von 120 Millionen Franken zur Erhöhung des Deckungsgrads sowie – bei positiver Entwicklung an den Kapitalmärkten – zur Bildung einer Wertschwankungsreserve. 40 Millionen Franken sollen als Einmalzahlung direkt in das Vermögen der PKSW übertragen werden. 80 Millionen Franken sollen als sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht (AGBRmV) ausgestaltet werden. Die Bildung einer AGBRmV bietet grundsätzlich den Vorteil, dass diese den Deckungsgrad der PKSW sofort erhöht und nach der Überschreitung eines Deckungsgrades von 100 Prozent dem Arbeitgeber für die Zahlung seiner Arbeitgeberbeiträge zur Verfügung steht.
Um die PKSW langfristig zu stabilisieren, soll die AGBRmV jedoch auch zum Aufbau einer Wertschwankungsreserve von 15 Prozent (Deckungsgrad 115 Prozent) verwendet werden. Damit wäre die PKSW gegen konjunkturelle Schwankungen auf den Kapitalmärkten besser abgesichert. Das Modell sieht also vor, dass die AGBRmV erst zu dem Zeitpunkt zur Zahlung von Arbeitsgeberbeiträgen verwendet werden darf, wenn ein Deckungsgrad von 115 Prozent erreicht ist.
Die Stadt schliesst mit der PKSW eine entsprechende Vereinbarung mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren ab. Die Höhe des Gesamtkredits ergibt sich aus dem aktuellen Deckungsgrad der PKSW und Rückstellungen im Umfang von 120 Millionen Franken in der städtischen Rechnung.
Weitere Massnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung der PKSW
Zusätzlich zum Kredit beantragt der Stadtrat auch eine Anpassung der Pensionskassen-Verordnung der Stadt Winterthur. Damit sollen die Auswirkungen des neuen Vorsorgemodells, das bereits am 1. Januar 2020 in Kraft trat, für die am stärksten betroffenen Mitarbeitenden gemildert werden. Das in Umsetzung befindliche neue Vorsorgemodell beinhaltet unter anderem eine stufenweise Absenkung des Umwandlungssatzes auf 5,0 Prozent bis ins Jahr 2024. Gleichzeitig wurde die Ehegatten- / Partnerrente von 66 auf 60 Prozent gesenkt. Mit dem neuen Vorsorgemodell tragen die Arbeitnehmenden eine Hauptlast der finanziellen Stabilisierung.
Um die Auswirkungen des neuen Vorsorgemodells abzufedern und das Leistungsziel der PKSW zu erreichen, soll die Pensionskassen-Verordnung angepasst werden. Gemäss Leistungsziel sollen Arbeitnehmende zum Zeitpunkt der regulären Pensionierung eine Altersrente von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes erhalten. Der Änderungsantrag des Stadtrats sieht deshalb vor, dass der Sparprozess bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits ab dem Alter von 20 anstelle von 25 Jahren beginnt. Als weitere Massnahme sollen die Sparbeiträge angepasst werden. Zudem soll das Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen am Gesamttotal der Vorsorgeleistungen für alle Versicherten 65 zu 35 Prozent betragen.
Die Anpassung der Sparbeiträge und des Beitragsverhältnisses führt zu unterschiedlichen Auswirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Einzelne Gruppen (im Alter von 25 bis 49 Jahren) werden aufgrund geringerer Beiträge entlastet, bei anderen Gruppen (im Alter von 20 bis 24 und 50 bis 65 Jahren) erhöhen sich die Beiträge, was zu einer indirekten Lohnkürzung führt.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem Gesamtkredit von 120 Millionen Franken, mit der Anpassung der Pensionskassen-Verordnung und mit der schrittweisen Einführung des neuen Vorsorgemodells die dringend notwendige langfristige Stabilisierung der PKSW erreicht werden kann. Das Stadtparlament wird nun über die Vorlage befinden, bevor diese dann der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird.
Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch
Im Januar 2014 wurde die Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus der Stadtverwaltung ausgegliedert und in eine Stiftung überführt. Seither leidet die Pensionskasse an einer chronischen Unterdeckung, die auf eine mangelhafte Ausfinanzierung zum Zeitpunkt der Verselbstständigung sowie auf das seither absinkende Zinsniveau zurückzuführen ist. Der Stadtrat beantragte dem Parlament (damals Grosser Gemeinderat) deshalb bereits 2017 einen Kredit von 144 Millionen Franken zur Ausfinanzierung der PKSW. Das Parlament wies die Vorlage jedoch zurück mit dem Auftrag, die Integration der PKSW in eine andere Trägerschaft zu prüfen. In der daraufhin durchgeführten öffentlichen Ausschreibung setzte sich die PKSW durch (Medienmitteilung vom 11. März 2021).
Nach Klärung der Trägerschaft erarbeitete die Stadt erneut Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der PKSW und hat diese nun an das Stadtparlament überwiesen. Die neue Vorlage beinhaltet einen Kreditantrag von 120 Millionen Franken zur Erhöhung des Deckungsgrads sowie – bei positiver Entwicklung an den Kapitalmärkten – zur Bildung einer Wertschwankungsreserve. 40 Millionen Franken sollen als Einmalzahlung direkt in das Vermögen der PKSW übertragen werden. 80 Millionen Franken sollen als sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht (AGBRmV) ausgestaltet werden. Die Bildung einer AGBRmV bietet grundsätzlich den Vorteil, dass diese den Deckungsgrad der PKSW sofort erhöht und nach der Überschreitung eines Deckungsgrades von 100 Prozent dem Arbeitgeber für die Zahlung seiner Arbeitgeberbeiträge zur Verfügung steht.
Um die PKSW langfristig zu stabilisieren, soll die AGBRmV jedoch auch zum Aufbau einer Wertschwankungsreserve von 15 Prozent (Deckungsgrad 115 Prozent) verwendet werden. Damit wäre die PKSW gegen konjunkturelle Schwankungen auf den Kapitalmärkten besser abgesichert. Das Modell sieht also vor, dass die AGBRmV erst zu dem Zeitpunkt zur Zahlung von Arbeitsgeberbeiträgen verwendet werden darf, wenn ein Deckungsgrad von 115 Prozent erreicht ist.
Die Stadt schliesst mit der PKSW eine entsprechende Vereinbarung mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren ab. Die Höhe des Gesamtkredits ergibt sich aus dem aktuellen Deckungsgrad der PKSW und Rückstellungen im Umfang von 120 Millionen Franken in der städtischen Rechnung.
Weitere Massnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung der PKSW
Zusätzlich zum Kredit beantragt der Stadtrat auch eine Anpassung der Pensionskassen-Verordnung der Stadt Winterthur. Damit sollen die Auswirkungen des neuen Vorsorgemodells, das bereits am 1. Januar 2020 in Kraft trat, für die am stärksten betroffenen Mitarbeitenden gemildert werden. Das in Umsetzung befindliche neue Vorsorgemodell beinhaltet unter anderem eine stufenweise Absenkung des Umwandlungssatzes auf 5,0 Prozent bis ins Jahr 2024. Gleichzeitig wurde die Ehegatten- / Partnerrente von 66 auf 60 Prozent gesenkt. Mit dem neuen Vorsorgemodell tragen die Arbeitnehmenden eine Hauptlast der finanziellen Stabilisierung.
Um die Auswirkungen des neuen Vorsorgemodells abzufedern und das Leistungsziel der PKSW zu erreichen, soll die Pensionskassen-Verordnung angepasst werden. Gemäss Leistungsziel sollen Arbeitnehmende zum Zeitpunkt der regulären Pensionierung eine Altersrente von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes erhalten. Der Änderungsantrag des Stadtrats sieht deshalb vor, dass der Sparprozess bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits ab dem Alter von 20 anstelle von 25 Jahren beginnt. Als weitere Massnahme sollen die Sparbeiträge angepasst werden. Zudem soll das Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen am Gesamttotal der Vorsorgeleistungen für alle Versicherten 65 zu 35 Prozent betragen.
Die Anpassung der Sparbeiträge und des Beitragsverhältnisses führt zu unterschiedlichen Auswirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Einzelne Gruppen (im Alter von 25 bis 49 Jahren) werden aufgrund geringerer Beiträge entlastet, bei anderen Gruppen (im Alter von 20 bis 24 und 50 bis 65 Jahren) erhöhen sich die Beiträge, was zu einer indirekten Lohnkürzung führt.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem Gesamtkredit von 120 Millionen Franken, mit der Anpassung der Pensionskassen-Verordnung und mit der schrittweisen Einführung des neuen Vorsorgemodells die dringend notwendige langfristige Stabilisierung der PKSW erreicht werden kann. Das Stadtparlament wird nun über die Vorlage befinden, bevor diese dann der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird.
Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch