22. Aug. 2024, 07:24 Uhr
medienmitteilung, bau
Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung 2024
Die Stadt Winterthur führt eine Teilrevision des Zonenplans und der Bau- und Zonenordnung (BZO) durch. Unter anderem werden Umzonungen für die Erweiterung verschiedener Schulhäuser vorgenommen, Möglichkeiten für die Umnutzung des ehemaligen Sommertheaters durch eine Umzonung eröffnet sowie die Erholungszone um den Kemptweiher erweitert. Aufgehoben werden der Gestaltungsplan zum Parkplatz Bleuelwies und die Bestimmungen zum Mehrlängenzuschlag.
Seit der letzten Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung im Jahr 2019 hat sich die Stadt weiterentwickelt. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 werden die in den letzten Jahren gesammelten Änderungsbegehren behandelt. Die Teilrevision enthält Ände-rungen der Bau- und Zonenordnung (BZO) und des Zonenplans. Insbesondere die folgenden Inhalte der Revision sind von Bedeutung:
- Die beiden Parzellen im Bereich des ehemaligen Sommertheaters und der Restaurants Strauss und Tres Amigos neben dem Stadtgarten werden von der dreigeschossigen Wohnzone (W3/2.6) in die dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (W3G) umgezont. Die neue Zonenzuweisung entspricht der heutigen Nutzung und eröffnet Möglichkeiten für die Umnutzung des ehemaligen Sommertheaters.
- Für die Erweiterung des Schulhauses Laubegg in Dättnau wird eine Fläche in der bestehenden W3G in die Zone für öffentliche Bauten (Oe) umgezont. So kann der Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten gedeckt werden.
- Um den erhöhten Raumbedarf des Schulhauses Aussenwachten in Iberg zu decken, wird ein Teil der bestehenden zweigeschossigen Wohnzone (W2/1.6) in die Oe umgezont.
- Um der prognostizierten Zunahme an Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, wird das Schulhaus Wyden in Wülflingen erweitert. In diesem Zusammenhang wird ein Teil der viergeschossigen Wohnzone (W4/3.4) in die Oe umgezont.
- In Zusammenhang mit dem Bahnausbau «MehrSpur Zürich-Winterthur» ist die Renaturierung des Gebiets beim Kemptweiher vorgesehen. Damit einhergehend soll der Bereich nördlich des Weihers funktional an die Erholungsfunktion rund um den Weiher und an das geplante Renaturierungsprojekt anknüpfen. Dazu wird die bestehende Erholungszone E2 nördlich des Kemptweihers erweitert.
- Ebenfalls infolge des Bahnausbaus «MehrSpur Zürich-Winterthur» kann der im Jahr 2010 für den Reitplatz geplante Parkplatz Bleuelwies nicht realisiert werden. Der Gestaltungsplan Parkplatz Bleuelwies wird daher aufgehoben.
- Der Mehrlängenzuschlag in der BZO wird aufgehoben. Er steht in einem Spannungsverhältnis zum Wachstum nach innen und hemmt die Ausschöpfung der rechtlich möglichen Baukubatur.
Bei den übrigen Anpassungen handelt es sich um untergeordnete Nachführungen des Zonen-plans beziehungsweise um geringfügige Korrekturen an der BZO.
Art. 1a der BZO regelt, dass auf Planungsvorteile, die durch Auf- und Umzonungen entstehen, eine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Gesetzes über den Mehrwertausgleich (MAG) erhoben wird. Durch die Revision der Nutzungsplanung 2024 entstehen keine Planungsvorteile und somit auch keine Ausgleichspflicht.
Die Planungsunterlagen zur laufenden Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 liegen von Freitag, 23. August 2024, bis Dienstag, 22. Oktober 2024 beim Amt für Baubewilligungen und beim Amt für Städtebau öffentlich auf. Bis am 22. Oktober 2024 können beim Amt für Städtebau Einwendungen eingereicht werden.
Die Auflagedokumente sind verfügbar unter stadt.winterthur.ch
Seit der letzten Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung im Jahr 2019 hat sich die Stadt weiterentwickelt. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 werden die in den letzten Jahren gesammelten Änderungsbegehren behandelt. Die Teilrevision enthält Ände-rungen der Bau- und Zonenordnung (BZO) und des Zonenplans. Insbesondere die folgenden Inhalte der Revision sind von Bedeutung:
- Die beiden Parzellen im Bereich des ehemaligen Sommertheaters und der Restaurants Strauss und Tres Amigos neben dem Stadtgarten werden von der dreigeschossigen Wohnzone (W3/2.6) in die dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (W3G) umgezont. Die neue Zonenzuweisung entspricht der heutigen Nutzung und eröffnet Möglichkeiten für die Umnutzung des ehemaligen Sommertheaters.
- Für die Erweiterung des Schulhauses Laubegg in Dättnau wird eine Fläche in der bestehenden W3G in die Zone für öffentliche Bauten (Oe) umgezont. So kann der Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten gedeckt werden.
- Um den erhöhten Raumbedarf des Schulhauses Aussenwachten in Iberg zu decken, wird ein Teil der bestehenden zweigeschossigen Wohnzone (W2/1.6) in die Oe umgezont.
- Um der prognostizierten Zunahme an Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, wird das Schulhaus Wyden in Wülflingen erweitert. In diesem Zusammenhang wird ein Teil der viergeschossigen Wohnzone (W4/3.4) in die Oe umgezont.
- In Zusammenhang mit dem Bahnausbau «MehrSpur Zürich-Winterthur» ist die Renaturierung des Gebiets beim Kemptweiher vorgesehen. Damit einhergehend soll der Bereich nördlich des Weihers funktional an die Erholungsfunktion rund um den Weiher und an das geplante Renaturierungsprojekt anknüpfen. Dazu wird die bestehende Erholungszone E2 nördlich des Kemptweihers erweitert.
- Ebenfalls infolge des Bahnausbaus «MehrSpur Zürich-Winterthur» kann der im Jahr 2010 für den Reitplatz geplante Parkplatz Bleuelwies nicht realisiert werden. Der Gestaltungsplan Parkplatz Bleuelwies wird daher aufgehoben.
- Der Mehrlängenzuschlag in der BZO wird aufgehoben. Er steht in einem Spannungsverhältnis zum Wachstum nach innen und hemmt die Ausschöpfung der rechtlich möglichen Baukubatur.
Bei den übrigen Anpassungen handelt es sich um untergeordnete Nachführungen des Zonen-plans beziehungsweise um geringfügige Korrekturen an der BZO.
Art. 1a der BZO regelt, dass auf Planungsvorteile, die durch Auf- und Umzonungen entstehen, eine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Gesetzes über den Mehrwertausgleich (MAG) erhoben wird. Durch die Revision der Nutzungsplanung 2024 entstehen keine Planungsvorteile und somit auch keine Ausgleichspflicht.
Die Planungsunterlagen zur laufenden Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 liegen von Freitag, 23. August 2024, bis Dienstag, 22. Oktober 2024 beim Amt für Baubewilligungen und beim Amt für Städtebau öffentlich auf. Bis am 22. Oktober 2024 können beim Amt für Städtebau Einwendungen eingereicht werden.
Die Auflagedokumente sind verfügbar unter stadt.winterthur.ch