3. Feb. 2017, 14:29 Uhr
Neue Taxiverordnung: Grosser Gemeinderat entscheidet über Weiterzug des Urteils
Der Stadtrat will vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Taxiwesen auf den Weiterzug des Urteils betreffend neue Taxiverordnung ans Bundesgericht verzichten. Der abschliessende Entscheid liegt beim Parlament.
Eine Beschwerde gegen die neue Taxiverordnung ist durch das Verwaltungsgericht teilweise gutgeheissen worden. Der Stadtrat will vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Taxiwesen auf den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht verzichten. Dies hat er Mitte dieser Woche bekanntgegeben. Allerdings hat der Stadtrat § 155 des Gemeindegesetzes nicht beachtet. Diese Bestimmung besagt, dass für den Fall, dass ein Gemeindebeschluss im Rechtsmittelverfahren ganz oder teilweise aufgehoben worden ist, das Parlament über den Weiterzug entscheidet. Das bedeutet, dass die Exekutive innert Frist ein Rechtsmittel einreichen muss. Danach kann der Entscheid des Parlaments zur Erhebung des Rechtsmittels noch nachgebracht werden.
Bezogen auf die Winterthurer Taxiverordnung bedeutet dies, dass die Stadt Winterthur vorsorglich doch noch ein Rechtsmittel beim Bundesgericht einreichen wird. Nach Beratung im Grossen Gemeinderat wird die Beschwerde beim Bundesgericht abhängig von dessen Entscheid entweder weitergeführt oder zurückgezogen.
Eine Beschwerde gegen die neue Taxiverordnung ist durch das Verwaltungsgericht teilweise gutgeheissen worden. Der Stadtrat will vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Taxiwesen auf den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht verzichten. Dies hat er Mitte dieser Woche bekanntgegeben. Allerdings hat der Stadtrat § 155 des Gemeindegesetzes nicht beachtet. Diese Bestimmung besagt, dass für den Fall, dass ein Gemeindebeschluss im Rechtsmittelverfahren ganz oder teilweise aufgehoben worden ist, das Parlament über den Weiterzug entscheidet. Das bedeutet, dass die Exekutive innert Frist ein Rechtsmittel einreichen muss. Danach kann der Entscheid des Parlaments zur Erhebung des Rechtsmittels noch nachgebracht werden.
Bezogen auf die Winterthurer Taxiverordnung bedeutet dies, dass die Stadt Winterthur vorsorglich doch noch ein Rechtsmittel beim Bundesgericht einreichen wird. Nach Beratung im Grossen Gemeinderat wird die Beschwerde beim Bundesgericht abhängig von dessen Entscheid entweder weitergeführt oder zurückgezogen.