30. Jun. 2016, 15:37 Uhr
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Die vom Regierungsrat verabschiedete und heute präsentierte Umsetzung der Unternehmenssteuerref ...
Unternehmenssteuerreform III: kantonale Umsetzung der Bundesvorlage verursacht Steuerausfälle von mindestens 20 Millionen Franken
Die vom Regierungsrat verabschiedete und heute präsentierte Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) wird – ohne Änderungen durch den Kantonsrat – in Winterthur zu Steuerausfällen von mindestens 20 Millionen Franken führen. Dies entspricht rund 7 Steuerfussprozenten.
Nachdem die eidgenössischen Räte Mitte Juni die USR III verabschiedetet hatten, orientierte heute der Regierungsrat über die vorgesehene Umsetzung der Reform im Kanton Zürich. Nebst den verbindlichen Vorgaben des Bundes will der Regierungsrat auch sämtliche fakultativen Massnahmen für weitergehende Steuersenkungen zugunsten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften einführen. Darüber hinaus plant er den Gewinnsteuersatz der juristischen Personen um 2 Prozent zu senken. Dies reduziert deren Steuerlast zusätzlich um 25 Prozent. Der Stadtrat fordert vom Kantonsrat, die Auswirkungen der fakultativen Massnahmen abzufedern und insbesondere keine weitergehende Senkung des Gewinnsteuersatzes vorzunehmen.
Der Kanton schätzt die durch die Umsetzungsvorlage verursachten Steuerausfälle für den Kanton Zürich auf 285 bis 325 Millionen Franken. Für die Gemeinden rechnet er mit Ausfällen zwischen 360 bis 415 Millionen Franken. Ein Teil dieser Mindereinnahmen soll durch einen höheren Anteil der Kantone an den Bundessteuern kompensiert werden. Dieser beträgt jedoch nur 180 Millionen Franken und vermag die Ausfälle somit in keiner Art und Weise zu decken.
Der Regierungsrat lässt zudem die Frage offen, ob und wie eine Beteiligung der Gemeinden an der Ausgleichsleistung des Bundes erfolgen wird. Der Winterthurer Stadtrat fordert weiterhin eine möglichst hohe Kompensation der Steuerausfälle und ist enttäuscht, dass der Regierungsrat die Gemeinden weiterhin im Ungewissen lässt und dadurch deren Planung erschwert.
Der Regierungsrat zielt darauf ab, mit den zusätzlich gewährten Steuererleichterungen und insbesondere mit der Senkung des Gewinnsteuersatzes neue Unternehmen im Kanton Zürich anzusiedeln, aber auch bestehende Unternehmungen hier zu halten. Der Stadtrat sieht diese Chance, nimmt jedoch an, dass die massiven Steuerausfälle nicht in absehbarer Zukunft durch potenzielle Steuererträge neuer Unternehmen gedeckt werden können. Hinzu kommt, dass das kantonale Sanierungsprogramm die städtische Rechnung ebenfalls mit einem hohen Millionenbetrag belasten wird. Nachdem die Stadt in den vergangenen drei Jahren bereits zwei massive Sanierungsprogramme durchgeführt hat, ist es absehbar, dass die Diskussion um eine Steuerfusserhöhung neu entfacht wird.
Der Stadtrat hat das Grundanliegen der Reform, die Abschaffung der international geächteten Steuerprivilegien, stets unterstützt. Der jetzt vorgesehenen Umsetzung der Vorlage steht er jedoch kritisch gegenüber.
Die vom Regierungsrat verabschiedete und heute präsentierte Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) wird – ohne Änderungen durch den Kantonsrat – in Winterthur zu Steuerausfällen von mindestens 20 Millionen Franken führen. Dies entspricht rund 7 Steuerfussprozenten.
Nachdem die eidgenössischen Räte Mitte Juni die USR III verabschiedetet hatten, orientierte heute der Regierungsrat über die vorgesehene Umsetzung der Reform im Kanton Zürich. Nebst den verbindlichen Vorgaben des Bundes will der Regierungsrat auch sämtliche fakultativen Massnahmen für weitergehende Steuersenkungen zugunsten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften einführen. Darüber hinaus plant er den Gewinnsteuersatz der juristischen Personen um 2 Prozent zu senken. Dies reduziert deren Steuerlast zusätzlich um 25 Prozent. Der Stadtrat fordert vom Kantonsrat, die Auswirkungen der fakultativen Massnahmen abzufedern und insbesondere keine weitergehende Senkung des Gewinnsteuersatzes vorzunehmen.
Der Kanton schätzt die durch die Umsetzungsvorlage verursachten Steuerausfälle für den Kanton Zürich auf 285 bis 325 Millionen Franken. Für die Gemeinden rechnet er mit Ausfällen zwischen 360 bis 415 Millionen Franken. Ein Teil dieser Mindereinnahmen soll durch einen höheren Anteil der Kantone an den Bundessteuern kompensiert werden. Dieser beträgt jedoch nur 180 Millionen Franken und vermag die Ausfälle somit in keiner Art und Weise zu decken.
Der Regierungsrat lässt zudem die Frage offen, ob und wie eine Beteiligung der Gemeinden an der Ausgleichsleistung des Bundes erfolgen wird. Der Winterthurer Stadtrat fordert weiterhin eine möglichst hohe Kompensation der Steuerausfälle und ist enttäuscht, dass der Regierungsrat die Gemeinden weiterhin im Ungewissen lässt und dadurch deren Planung erschwert.
Der Regierungsrat zielt darauf ab, mit den zusätzlich gewährten Steuererleichterungen und insbesondere mit der Senkung des Gewinnsteuersatzes neue Unternehmen im Kanton Zürich anzusiedeln, aber auch bestehende Unternehmungen hier zu halten. Der Stadtrat sieht diese Chance, nimmt jedoch an, dass die massiven Steuerausfälle nicht in absehbarer Zukunft durch potenzielle Steuererträge neuer Unternehmen gedeckt werden können. Hinzu kommt, dass das kantonale Sanierungsprogramm die städtische Rechnung ebenfalls mit einem hohen Millionenbetrag belasten wird. Nachdem die Stadt in den vergangenen drei Jahren bereits zwei massive Sanierungsprogramme durchgeführt hat, ist es absehbar, dass die Diskussion um eine Steuerfusserhöhung neu entfacht wird.
Der Stadtrat hat das Grundanliegen der Reform, die Abschaffung der international geächteten Steuerprivilegien, stets unterstützt. Der jetzt vorgesehenen Umsetzung der Vorlage steht er jedoch kritisch gegenüber.