3. Mai. 2017, 14:00 Uhr
medienmitteilung, soziales
Vorläufig Aufgenommene: Stadtrat beantragt Gemeindereferendum
Der Zürcher Kantonsrat hat am 3. April 2017 entschieden, dass vorläufig aufgenommene Personen keine Sozialhilfe mehr erhalten sondern nur noch via Asylfürsorge unterstützt werden sollen. Der Stadtrat will dagegen das Referendum ergreifen, weil dieser Entscheid zu Mehrkosten für die Gemeinden führt und die Integration erschwert. Die Stadt Winterthur müsste mit zusätzlichen Kosten von mindestens einer Million Franken pro Jahr rechnen. Der Stadtrat hat eine entsprechende Weisung zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich soll über die Änderung des Sozialhilfegesetzes abstimmen können. Dies verlangt der Winterthurer Stadtrat in einer Weisung an den Grossen Gemeinderat. Der Kantonsrat hat am 3. April 2017 beschlossen, dass vorläufig aufgenommene Personen (Status F) keine Sozialhilfe nach den SKOS-Richtlinien mehr erhalten, sondern nur noch Asylfürsorge. Damit macht der Kantonsrat eine Regelung im Sozialhilfegesetz rückgängig, welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2011 mit über 60 Prozent Ja-Stimmen beschlossen haben.
Vorläufig aufgenommene Personen sind zumeist aus Kriegs- oder Konfliktgebieten geflohen, erfüllen aber die strengen Asylkriterien der Schweiz nicht, da sie nicht als persönlich verfolgt gelten. Diese Personen erhalten ein Bleiberecht in der Schweiz, so lange eine Rückkehr unzumutbar ist. Aktuell stammen viele vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich aus Kriegs- und Krisengebieten in Syrien und Afghanistan. Sie werden in den nächsten Jahren kaum zurückreisen können.
Verlagerung der Integrationskosten an die Gemeinden verhindern Der Entscheid des Kantonsrats ist sowohl finanzpolitisch als auch integrationspolitisch fragwürdig. Die Erfahrung zeigt, dass rund 90 Prozent der vorläufig Aufgenommenen langfristig in der Schweiz bleiben. 2008 beschloss der Bund, dass vorläufig Aufgenommene wie anerkannte Flüchtlinge beruflich und sozial integriert werden sollen. Denn eine gelingende Integration verringert soziale Probleme und Folgekosten. Eine Integration in den Arbeitsmarkt setzt jedoch gute Deutschkenntnisse und berufliche Grundfertigkeiten voraus. Über die Sozialhilfe können die Gemeinden gemäss geltender Regelung Massnahmen zur sprachlichen und beruflichen Integration finanzieren. Diese Kosten übernimmt in den zehn ersten Aufenthaltsjahren der Kanton.
Mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Wechsel von der Sozialhilfe zur Asylfürsorge wird diese Möglichkeit stark eingeschränkt. Die Finanzierung von integrationsfördernden Massnahmen ist mit Asylfürsorge nicht möglich. Damit werden die Kosten für die Integration vom Kanton auf die Gemeinden verlagert. Allein in Winterthur würden die jährlich wiederkehrenden Mehrkosten - vorsichtig gerechnet - mehr als eine Million Franken betragen. Falls die Anzahl der vorläufig Aufgenommenen steigt, könnte sich diese Summe vervielfachen.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich soll über die Änderung des Sozialhilfegesetzes abstimmen können. Dies verlangt der Winterthurer Stadtrat in einer Weisung an den Grossen Gemeinderat. Der Kantonsrat hat am 3. April 2017 beschlossen, dass vorläufig aufgenommene Personen (Status F) keine Sozialhilfe nach den SKOS-Richtlinien mehr erhalten, sondern nur noch Asylfürsorge. Damit macht der Kantonsrat eine Regelung im Sozialhilfegesetz rückgängig, welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2011 mit über 60 Prozent Ja-Stimmen beschlossen haben.
Vorläufig aufgenommene Personen sind zumeist aus Kriegs- oder Konfliktgebieten geflohen, erfüllen aber die strengen Asylkriterien der Schweiz nicht, da sie nicht als persönlich verfolgt gelten. Diese Personen erhalten ein Bleiberecht in der Schweiz, so lange eine Rückkehr unzumutbar ist. Aktuell stammen viele vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich aus Kriegs- und Krisengebieten in Syrien und Afghanistan. Sie werden in den nächsten Jahren kaum zurückreisen können.
Verlagerung der Integrationskosten an die Gemeinden verhindern Der Entscheid des Kantonsrats ist sowohl finanzpolitisch als auch integrationspolitisch fragwürdig. Die Erfahrung zeigt, dass rund 90 Prozent der vorläufig Aufgenommenen langfristig in der Schweiz bleiben. 2008 beschloss der Bund, dass vorläufig Aufgenommene wie anerkannte Flüchtlinge beruflich und sozial integriert werden sollen. Denn eine gelingende Integration verringert soziale Probleme und Folgekosten. Eine Integration in den Arbeitsmarkt setzt jedoch gute Deutschkenntnisse und berufliche Grundfertigkeiten voraus. Über die Sozialhilfe können die Gemeinden gemäss geltender Regelung Massnahmen zur sprachlichen und beruflichen Integration finanzieren. Diese Kosten übernimmt in den zehn ersten Aufenthaltsjahren der Kanton.
Mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Wechsel von der Sozialhilfe zur Asylfürsorge wird diese Möglichkeit stark eingeschränkt. Die Finanzierung von integrationsfördernden Massnahmen ist mit Asylfürsorge nicht möglich. Damit werden die Kosten für die Integration vom Kanton auf die Gemeinden verlagert. Allein in Winterthur würden die jährlich wiederkehrenden Mehrkosten - vorsichtig gerechnet - mehr als eine Million Franken betragen. Falls die Anzahl der vorläufig Aufgenommenen steigt, könnte sich diese Summe vervielfachen.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch