Funktionen
Benachrichtigungen
Favoriten
Mein Benutzerkonto
Schnellzugriff
Home
Notfall-Nummern
Weiteres
App-Download
Disclaimer / Impressum
powered by anthrazit
 
logo
Zurück
Ich bin kein Roboter. Sollten Sie ein Benutzer sein, können Sie dies durch Eingabe des Codes auf dem Bild bestätigen. Danach erhalten Sie den vollständigen Funktionsumfang.
 
schliessen
News
Publiziert am 17. Apr 2015, 08:21 Uhr

Erhöhung des Schulgeldes für die Talentklassen

Der Stadtrat hat auf den 1. August 2015 das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler a ...
Der Stadtrat hat auf den 1. August 2015 das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler an den Talentklassen auf neu 18 200 Franken pro Schuljahr festgelegt. Die einzelnen Winterthurer Talentklassen werden auf Sekundarstufe geführt und nehmen besonders begabte Kunst- und Sportschülerinnen und -schüler aus Winterthur und Umgebung auf.

 Die Höhe des Schulgeldes für auswärtige Schülerinnen und Schüler an den Talentklassen Winterthur betrug seit Einführung dieses Angebots im Jahr 2009 13 000 Franken pro Schuljahr. Aufgrund einer Änderung des Volkschulgesetzes und nach Überprüfung der Kosten für dieses besondere Angebot hat der Stadtrat das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler ab 1. August 2015 auf 18 200 Franken erhöht. Dieser Betrag entspricht dem im regionalen Schulabkommen festgelegten Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die ein Angebot für besonders Begabte besuchen. Das Schulabkommen legt unter den beteiligten Kantonen, zu welchen auch der Kanton Zürich gehört, die Schulgelder für die verschiedenen Unterrichtstypen fest wie Regelklassen der Primar- und Sekundarstufe, «Besondere Klassen», Angebote für besonders Begabte etc. Die Winterthurer Talentklassen bieten Unterricht auf der Sekundarstufe I an und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern ihre Trainings oder künstlerischen Förderprogramme für ihre besonderen Talente zu pflegen.

 Bisher war die Übernahme von Schulgeldern von Kunst- und Sportschulen durch die Gemeinde freiwillig, weshalb je nach Gemeinden unterschiedliche Kostenregelungen zwischen Eltern und Wohngemeinde galten. Neu tragen die Wohngemeinden der Eltern die Kosten der Beschulung an Kunst- und Sportschulen. Dies entspricht dem Willen des kantonalen Gesetzgebers, der mit der Änderung des Volksschulgesetzes die Kostentragung entsprechend neu geregelt hat.
Alle Inhalte «News»
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Favoriten
    • Meine Favoriten
    • Hinzufügen
    • Anzeigen
    • Abbrechen
...