12. September 2013
Kreditantrag für den Bau einer temporären Wohnsiedlung für Asylsuchende an der Grüzefeldstrasse
Im letzten Jahr gelangte die Aufnahmekapazität für Asylsuchende in Winterthur an ihre Grenzen. ...
Im letzten Jahr gelangte die Aufnahmekapazität für Asylsuchende in Winterthur an ihre Grenzen. Auch in den nächsten Jahren ist mit einer hohen Zahl von Asylanfragen zu rechnen. Die Departemente Soziales und Bau haben nun ein Projekt ausgearbeitet, das die Unterbringung von Asylsuchenden längerfristig sicherstellen soll. In diesem Zusammenhang beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat, für den Bau einer temporären Wohnsiedlung für Asylsuchende an der Grüzefeldstrasse einen Kredit zu Lasten der Investitionsrechnung von brutto 4,725 Millionen Franken zu genehmigen.
Die Stadt Winterthur ist - wie alle anderen Gemeinden im Kanton Zürich - verpflichtet, Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. Zurzeit liegt die Quote bei 0.5 Prozent der Bevölkerung. Für Winterthur entspricht diese Zahl rund 530 Asylsuchenden. Durch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt kommt es immer wieder zu Engpässen bei deren Unterbringung. Im vergangenen Jahr mussten kurzfristig Lösungen gefunden werden, weil die Aufnahmekapazität der bestehenden Unterkünfte für Asylsuchende an ihre Grenzen gelangte.
Zur Sicherstellung einer genügenden Aufnahmekapazität haben die Departemente Soziales und Bau ein Konzept für den Bau einer Wohnsiedlung für Flüchtlingsfamilien und Einzelpersonen entwickelt. Diese werden selbstständig und in eigenen Wohnungen auf dem Areal neben dem Busdepot an der Grüzefeldstrasse leben. Die Wohnungen werden in Elementbauweise erstellt und können bei Bedarf an einen anderen Standort verschoben werden. Das Areal im Grüzefeld soll nach heutigem Planungsstand ab 2015 für die Dauer von rund zehn Jahren 120 Personen eine temporäre Unterkunft bieten. Die direkt betroffene Nachbarschaft und Stellen im Quartier wurden in einem ersten Informationsschreiben im Juni dieses Jahres über das Vorhaben der Stadt informiert.
Das Grundstück liegt in einer Industriezone, in der Wohnnutzungen nicht zonenkonform sind. Um das Projekt für eine befristete Dauer realisieren zu können, wurde ein temporärer öffentlicher Gestaltungsplan erarbeitet, welcher durch den Grossen Gemeinderat festgesetzt wird. Der Gestaltungsplan wird am 13. September 2013 publiziert und während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung zum Gestaltungsplan äussern.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, den Kredit von brutto 4,725 Millionen Franken für den Bau der temporären Wohnsiedlung an der Grüzefeldstrasse zu genehmigen.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat finden Sie auf www.stadt.winterthur.ch
Die Stadt Winterthur ist - wie alle anderen Gemeinden im Kanton Zürich - verpflichtet, Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. Zurzeit liegt die Quote bei 0.5 Prozent der Bevölkerung. Für Winterthur entspricht diese Zahl rund 530 Asylsuchenden. Durch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt kommt es immer wieder zu Engpässen bei deren Unterbringung. Im vergangenen Jahr mussten kurzfristig Lösungen gefunden werden, weil die Aufnahmekapazität der bestehenden Unterkünfte für Asylsuchende an ihre Grenzen gelangte.
Zur Sicherstellung einer genügenden Aufnahmekapazität haben die Departemente Soziales und Bau ein Konzept für den Bau einer Wohnsiedlung für Flüchtlingsfamilien und Einzelpersonen entwickelt. Diese werden selbstständig und in eigenen Wohnungen auf dem Areal neben dem Busdepot an der Grüzefeldstrasse leben. Die Wohnungen werden in Elementbauweise erstellt und können bei Bedarf an einen anderen Standort verschoben werden. Das Areal im Grüzefeld soll nach heutigem Planungsstand ab 2015 für die Dauer von rund zehn Jahren 120 Personen eine temporäre Unterkunft bieten. Die direkt betroffene Nachbarschaft und Stellen im Quartier wurden in einem ersten Informationsschreiben im Juni dieses Jahres über das Vorhaben der Stadt informiert.
Das Grundstück liegt in einer Industriezone, in der Wohnnutzungen nicht zonenkonform sind. Um das Projekt für eine befristete Dauer realisieren zu können, wurde ein temporärer öffentlicher Gestaltungsplan erarbeitet, welcher durch den Grossen Gemeinderat festgesetzt wird. Der Gestaltungsplan wird am 13. September 2013 publiziert und während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung zum Gestaltungsplan äussern.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, den Kredit von brutto 4,725 Millionen Franken für den Bau der temporären Wohnsiedlung an der Grüzefeldstrasse zu genehmigen.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat finden Sie auf www.stadt.winterthur.ch