29. Jun. 2021, 07:49 Uhr
medienmitteilung, soziales
KESB-Jahresbericht: Innovativ durch die Coronakrise
Der Jahresbericht 2020 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen widmet sich dem Thema Elternkonflikt. Daneben zeigt er auch auf, wie sich die Arbeit der KESB durch Corona verändert hat und welche positiven Neuerungen aus der Krise erwachsen sind.
Eine Trennung ist ein schmerzhaftes und einschneidendes Erlebnis, für Eltern und für Kinder. Leider geraten dabei nicht selten die Bedürfnisse der Kinder in den Hintergrund, wie im Jahresbericht dargelegt wird. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde setzt sich deshalb dafür ein, dass Eltern lernen, wie sie trotz ihres Paarkonfliktes den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen ermöglichen können. In dieser herausfordernden Aufgabe bewegen sich die Mitarbeitenden zwischen den Parteien, vertreten aber immer klar das Interesse des betroffenen Kindes.
Innovation in der Krise Im Jahresbericht 2020 schaut die KESB zurück auf ein Jahr, das viel Anpassungsfähigkeit erforderte. Die sich ständig ändernde Lage verlangte nach innovativen Lösungen, sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Verfahrensbeteiligten. Für eine breitere Öffentlichkeit wurden die Merkblätter «Coronavirus und Besuchskontakt für Kinder mit getrennt lebenden Eltern», «Coronavirus und Familienkonflikte» und «Impfung gegen Covid-19» entwickelt und über die Website zugänglich gemacht. Zudem lancierte die KESB den Podcast «Schweigepflicht». Mittlerweile sind bereits vier Folgen auf den gängigen Podcast-Plattformen oder über die Website verfügbar.
Verfahren und Massnahmen Im Kindesschutz wurden im Laufe des letzten Jahres 2755 Verfahren neu eröffnet (Vorjahr: 2836), im Erwachsenenschutz 2970 (Vorjahr: 2901). 5979 Verfahren wurden abgeschlossen. Diese Zahlen bewegen sich im Rahmen der Schwankungen der letzten Jahre.
Die häufigsten behördlichen Massnahmen sind die Beistandschaften, die durch berufliche oder private Mandatspersonen geführt werden. Braucht es sie nicht mehr, hebt die KESB die Beistandschaften wieder auf. Bei den erwachsenen Personen stieg die Zahl der laufenden Beistandschaften auf 1947 (Vorjahr: 1875), bei den Minderjährigen auf 947 (Vorjahr: 929).
Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Die KESB wird nur dann aktiv, wenn es einen gesetzlichen Auftrag für ihr Handeln gibt. Die Arbeit der KESB erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, das durch einen Antrag, eine Meldung oder von Amtes wegen ausgelöst wird.
Eine Kernaufgabe liegt darin, für den Schutz von Personen zu sorgen, wenn diese nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst, durch Angehörige, oder durch Fachpersonen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein.
Eine Trennung ist ein schmerzhaftes und einschneidendes Erlebnis, für Eltern und für Kinder. Leider geraten dabei nicht selten die Bedürfnisse der Kinder in den Hintergrund, wie im Jahresbericht dargelegt wird. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde setzt sich deshalb dafür ein, dass Eltern lernen, wie sie trotz ihres Paarkonfliktes den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen ermöglichen können. In dieser herausfordernden Aufgabe bewegen sich die Mitarbeitenden zwischen den Parteien, vertreten aber immer klar das Interesse des betroffenen Kindes.
Innovation in der Krise Im Jahresbericht 2020 schaut die KESB zurück auf ein Jahr, das viel Anpassungsfähigkeit erforderte. Die sich ständig ändernde Lage verlangte nach innovativen Lösungen, sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Verfahrensbeteiligten. Für eine breitere Öffentlichkeit wurden die Merkblätter «Coronavirus und Besuchskontakt für Kinder mit getrennt lebenden Eltern», «Coronavirus und Familienkonflikte» und «Impfung gegen Covid-19» entwickelt und über die Website zugänglich gemacht. Zudem lancierte die KESB den Podcast «Schweigepflicht». Mittlerweile sind bereits vier Folgen auf den gängigen Podcast-Plattformen oder über die Website verfügbar.
Verfahren und Massnahmen Im Kindesschutz wurden im Laufe des letzten Jahres 2755 Verfahren neu eröffnet (Vorjahr: 2836), im Erwachsenenschutz 2970 (Vorjahr: 2901). 5979 Verfahren wurden abgeschlossen. Diese Zahlen bewegen sich im Rahmen der Schwankungen der letzten Jahre.
Die häufigsten behördlichen Massnahmen sind die Beistandschaften, die durch berufliche oder private Mandatspersonen geführt werden. Braucht es sie nicht mehr, hebt die KESB die Beistandschaften wieder auf. Bei den erwachsenen Personen stieg die Zahl der laufenden Beistandschaften auf 1947 (Vorjahr: 1875), bei den Minderjährigen auf 947 (Vorjahr: 929).
Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Die KESB wird nur dann aktiv, wenn es einen gesetzlichen Auftrag für ihr Handeln gibt. Die Arbeit der KESB erfolgt im Rahmen eines Verfahrens, das durch einen Antrag, eine Meldung oder von Amtes wegen ausgelöst wird.
Eine Kernaufgabe liegt darin, für den Schutz von Personen zu sorgen, wenn diese nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst, durch Angehörige, oder durch Fachpersonen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein.