9. Sep. 2024, 08:24 Uhr
medienmitteilung, bau
Der Richtplan ist bereit für die Parlamentsdiskussion
90 Einwendungen mit rund 800 Anträgen sind zum totalrevidierten kommunalen Richtplan eingegangen. Die Stadt hat sie alle geprüft, beantwortet und in vielen Fällen berücksichtigt. Der überarbeitete Richtplan geht nun ans Stadtparlament zur Diskussion und Festsetzung.
Der kommunale Richtplan ist ein zentraler Kompass für die Planung und Entwicklung einer wachsenden Stadt – bis 2040 wird Winterthur gemäss Prognosen über 135'000 Einwohnende zählen. Als eine Art Plan der Pläne fasst der kommunale Richtplan zahlreiche Planungen und Beschlüsse zusammen, von der städtischen Mobilität bis zum Klimaziel netto null CO2 bis 2040. Er definiert Ziele, Massnahmen, Zeiträume und Zuständigkeiten und dient so als verbindliches Steuerungsinstrument für die Verwaltung und Politik. Derzeit läuft seine Gesamtrevision – die erste seit über 25 Jahren.
Vom 26. September bis 27. November 2023 lagen die Richtplandokumente öffentlich auf. Die Bevölkerung konnte sich dazu äussern – und nutzte dies. Rund 90 Einwendungen mit 800 Anträgen gingen ein (Medienmitteilung vom 15. Dezember 2023). Das Amt für Städtebau hat sie alle geprüft und den Richtplan stellenweise überarbeitet. 16 Prozent der Anträge wurden berücksichtigt, 25 Prozent teilweise berücksichtigt und weitere 18 Prozent der Anträge waren nach Auffassung der Stadt bereits im Richtplantext enthalten. An der grundsätzlichen Stossrichtung des Richtplans hält der Stadtrat aber fest.
Gemeinnütziger Wohnbau neu im Richtplan
Im Bericht zu den Einwendungen kann man auf 572 Seiten jeden Antrag im Wortlaut nachlesen – und seine Beantwortung durch die verschiedenen Abteilungen und Departemente. Nennenswerte Änderungen gab es in verschiedenen Kapiteln. So wird neben der Förderung von preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum neu auch der gemeinnützige Wohnungsbau explizit im Richtplan verankert. Bezüglich Wachstum und Verdichtung wird der Richtplan offener formuliert. Auch ausserhalb der Schwerpunkträume (des sogenannten urbanen Rückgrats) bleibt Verdichtung möglich und nötig.
An Zielen zur «5-Minuten-Stadt» und zur Mobilität wird festgehalten
In anderen Punkten hält der Stadtrat an seinen Zielen fest. So werden die genannten Wachstumsprognosen und Arbeitsplatzziele nicht verändert. Sie basieren auf Prognosen des Kantons und Wunschzielen aus dem geltenden Regionalen Richtplan. Im Bereich Mobilität, zu dem 28 Prozent aller Anträge eingingen, wird an der grundsätzlichen Stossrichtung festgehalten, insbesondere an den ehrgeizigen Modal-Split-Zielen und den entsprechenden Massnahmen wie dem Kammern-Prinzip, der Entwicklung der Buslinien, der Umsetzung des Zielbilds Temporegime, den Parkierungsgrundsätzen und mehr. Um in einer wachsenden Stadt die Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen und die vom Volk gesteckten Klimaziele zu erreichen, ist eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf flächeneffiziente und umweltverträgliche Verkehrsträger wie den öffentlichen Verkehr, das Velo oder den Fussverkehr nötig. Entsprechend sind auch die Förderung von Velo- und Fussverkehr, die Busbevorzugung oder kombinierte Mobilität Bestandtteile des Richtplans.
Einige Einwendungen betreffen ausserdem den städtischen Energieplan. Insbesondere wurde auf den Zeitpunkt der Gasstillegung hingewiesen. Hier ist der kommunale Richtplan die falsche Plattform. Richtplan und Energieplan sind beide behördenverbindliche Instrumente. Sie stehen nicht in Konkurrenz, sondern sind gleichberechtigt.
Einige Aufträge ergaben sich auch aus der Vorprüfung durch den Kanton, die gleichzeitig mit dem Einwendungsverfahren durchgeführt wurde. In der Folge wurden zahlreiche Präzisierungen zu den Koordinationsständen und der Planungsreife verschiedener Massnahmen gemacht. Um die Interessenabwägung zwischen Verdichtung und Ortsbildschutz zu präzisieren, wurde ein ausführlicher Erläuterungsteil zum Richtplan verfasst. Der «Stadtrandpark» wurde deutlicher als konzeptioneller Begriff und nicht als verbindliche Massnahme definiert. Ergänzungsbedarf gibt es auch am Siedlungsrand: So wird neu ein Auftrag für die Erarbeitung eines Konzepts für den Schutz und den Umgang mit Fruchtfolgeflächen erteilt.
Jetzt liegt der Ball beim Parlament
Als nächstes geht der überarbeitete kommunale Richtplan ans Stadtparlament. Es wird ihn diskutieren, gegebenenfalls überarbeiten und letztlich festsetzen. Das Parlament hat am 26. August zu diesem Zweck die Bildung einer Spezialkommission beschlossen. Einmal festgesetzt, untersteht der Richtplan dem fakultativen Referendum. Ist er schliesslich beschlossen, bedarf er noch der Genehmigung durch die kantonale Baudirektion. Dann kann er durch den Stadtrat in Kraft gesetzt werden, und er ersetzt in der Folge den kommunalen Richtplan von 1998.
Der überarbeitete Richtplantext, der Bericht zu den Einwendungen und weitere Dokumente können unter stadt.winterthur.ch eingesehen werden.
Der kommunale Richtplan ist ein zentraler Kompass für die Planung und Entwicklung einer wachsenden Stadt – bis 2040 wird Winterthur gemäss Prognosen über 135'000 Einwohnende zählen. Als eine Art Plan der Pläne fasst der kommunale Richtplan zahlreiche Planungen und Beschlüsse zusammen, von der städtischen Mobilität bis zum Klimaziel netto null CO2 bis 2040. Er definiert Ziele, Massnahmen, Zeiträume und Zuständigkeiten und dient so als verbindliches Steuerungsinstrument für die Verwaltung und Politik. Derzeit läuft seine Gesamtrevision – die erste seit über 25 Jahren.
Vom 26. September bis 27. November 2023 lagen die Richtplandokumente öffentlich auf. Die Bevölkerung konnte sich dazu äussern – und nutzte dies. Rund 90 Einwendungen mit 800 Anträgen gingen ein (Medienmitteilung vom 15. Dezember 2023). Das Amt für Städtebau hat sie alle geprüft und den Richtplan stellenweise überarbeitet. 16 Prozent der Anträge wurden berücksichtigt, 25 Prozent teilweise berücksichtigt und weitere 18 Prozent der Anträge waren nach Auffassung der Stadt bereits im Richtplantext enthalten. An der grundsätzlichen Stossrichtung des Richtplans hält der Stadtrat aber fest.
Gemeinnütziger Wohnbau neu im Richtplan
Im Bericht zu den Einwendungen kann man auf 572 Seiten jeden Antrag im Wortlaut nachlesen – und seine Beantwortung durch die verschiedenen Abteilungen und Departemente. Nennenswerte Änderungen gab es in verschiedenen Kapiteln. So wird neben der Förderung von preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum neu auch der gemeinnützige Wohnungsbau explizit im Richtplan verankert. Bezüglich Wachstum und Verdichtung wird der Richtplan offener formuliert. Auch ausserhalb der Schwerpunkträume (des sogenannten urbanen Rückgrats) bleibt Verdichtung möglich und nötig.
An Zielen zur «5-Minuten-Stadt» und zur Mobilität wird festgehalten
In anderen Punkten hält der Stadtrat an seinen Zielen fest. So werden die genannten Wachstumsprognosen und Arbeitsplatzziele nicht verändert. Sie basieren auf Prognosen des Kantons und Wunschzielen aus dem geltenden Regionalen Richtplan. Im Bereich Mobilität, zu dem 28 Prozent aller Anträge eingingen, wird an der grundsätzlichen Stossrichtung festgehalten, insbesondere an den ehrgeizigen Modal-Split-Zielen und den entsprechenden Massnahmen wie dem Kammern-Prinzip, der Entwicklung der Buslinien, der Umsetzung des Zielbilds Temporegime, den Parkierungsgrundsätzen und mehr. Um in einer wachsenden Stadt die Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen und die vom Volk gesteckten Klimaziele zu erreichen, ist eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf flächeneffiziente und umweltverträgliche Verkehrsträger wie den öffentlichen Verkehr, das Velo oder den Fussverkehr nötig. Entsprechend sind auch die Förderung von Velo- und Fussverkehr, die Busbevorzugung oder kombinierte Mobilität Bestandtteile des Richtplans.
Einige Einwendungen betreffen ausserdem den städtischen Energieplan. Insbesondere wurde auf den Zeitpunkt der Gasstillegung hingewiesen. Hier ist der kommunale Richtplan die falsche Plattform. Richtplan und Energieplan sind beide behördenverbindliche Instrumente. Sie stehen nicht in Konkurrenz, sondern sind gleichberechtigt.
Einige Aufträge ergaben sich auch aus der Vorprüfung durch den Kanton, die gleichzeitig mit dem Einwendungsverfahren durchgeführt wurde. In der Folge wurden zahlreiche Präzisierungen zu den Koordinationsständen und der Planungsreife verschiedener Massnahmen gemacht. Um die Interessenabwägung zwischen Verdichtung und Ortsbildschutz zu präzisieren, wurde ein ausführlicher Erläuterungsteil zum Richtplan verfasst. Der «Stadtrandpark» wurde deutlicher als konzeptioneller Begriff und nicht als verbindliche Massnahme definiert. Ergänzungsbedarf gibt es auch am Siedlungsrand: So wird neu ein Auftrag für die Erarbeitung eines Konzepts für den Schutz und den Umgang mit Fruchtfolgeflächen erteilt.
Jetzt liegt der Ball beim Parlament
Als nächstes geht der überarbeitete kommunale Richtplan ans Stadtparlament. Es wird ihn diskutieren, gegebenenfalls überarbeiten und letztlich festsetzen. Das Parlament hat am 26. August zu diesem Zweck die Bildung einer Spezialkommission beschlossen. Einmal festgesetzt, untersteht der Richtplan dem fakultativen Referendum. Ist er schliesslich beschlossen, bedarf er noch der Genehmigung durch die kantonale Baudirektion. Dann kann er durch den Stadtrat in Kraft gesetzt werden, und er ersetzt in der Folge den kommunalen Richtplan von 1998.
Der überarbeitete Richtplantext, der Bericht zu den Einwendungen und weitere Dokumente können unter stadt.winterthur.ch eingesehen werden.