12. Juli 2013
Gewerbliche Nutzung für die denkmalgeschützten nördlichen Zeughäuser
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat die denkmalgeschützten nördlichen Zeughäuser von ...
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat die denkmalgeschützten nördlichen Zeughäuser von der Zone für öffentliche Bauten in die Gewerbezone umzuzonen. Damit werden längerfristig vielfältige Nutzungen wie Gewerbe, Ateliers, Praxen, Läden, Gastronomie oder öffentliche Nutzungen (z.B. Quartiertreff, Krippe) möglich. Diese Nutzungen ergänzen die im südlichen Zeughausareal vorgesehenen Wohnnutzungen ideal. Gegen die Umzonung des südlichen Areals in eine Wohnzone und gegen den Verkauf der kleinen Zeughauswiese (Entscheid Grosser Gemeinderat) wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung ist am 22. September 2013.
Die Zeughäuser in Winterthur wurden 1894 (Zeughaus 1), 1906/1907 (Zeughäuser 2 und 3) und 1918 (Zeughäuser 4 und 5) erstellt. Gegenwärtig liegen sie in der Zone für öffentliche Bauten. Im Zuge der Armeereform 2005 wurden die Zeughäuser definitiv aufgehoben. In einer Testplanung hat die Stadt festgestellt, dass das südliche Zeughausareal ein ideales Gebiet für zentrumsnahes Wohnen ist. Die denkmalgeschützten nördlichen Zeughäuser hingegen sind ideal für eine vielfältige gewerbliche Nutzung.
Über den südlichen Arealteil (mit den Zeughäusern 3 und 4) hat der Stadtrat zusammen mit dem städtischen Grundstück (kleine Zeughauswiese) einen Investorenwettbewerb durchgeführt. Der daraus folgende Umzonungsantrag als auch der Verkauf der kleinen Zeughauswiese an die Specogna Immobilien AG wurden vom Grossen Gemeinderat am 15. April 2013 genehmigt. Gegen diese Beschlüsse wurde das Referendum ergriffen, so dass über die Umzonung und den Verkauf der kleinen Zeughauswiese am 22. September 2013 abgestimmt wird.
Den nördlichen Arealteil hat die Stadt von der armasuisse erworben. Die darauf stehenden Zeughäuser (Nr. 1 bis 3 und das Verwalterwohnhaus) wurden durch den Kanton vom kommunalen Inventar schutzwürdiger Bauten ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung aufgestuft. Die Stadt möchte die nördlichen Zeughäuser längerfristig sanft renovieren und anschliessend vielfältige Nutzungen wie Gewerbe, Ateliers, Praxen, Läden, Gastronomie sowie öffentliche Nutzungen wie Quartiertreff oder Krippe realisieren. Diese Nutzungen sind jedoch mit der heute bestehenden Zone für öffentliche Bauten nicht konform. Daher möchte der Stadtrat das nördliche Zeughausareal in eine Gewerbezone umzonen.
Vom 7. September bis 6. November 2012 fand die öffentliche Auflage zur Umzonung statt. Es wurde keine Einwendung eingereicht. Der Kanton hat die Umzonungsvorlage vorgeprüft und stellt eine Genehmigung in Aussicht. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat nun die nördlichen Zeughäuser von der Zone für öffentliche Bauten in die Gewerbezone umzuzonen.
Weisung an den Grossen Gemeinderat (Geschäft 2013-069)
Die Zeughäuser in Winterthur wurden 1894 (Zeughaus 1), 1906/1907 (Zeughäuser 2 und 3) und 1918 (Zeughäuser 4 und 5) erstellt. Gegenwärtig liegen sie in der Zone für öffentliche Bauten. Im Zuge der Armeereform 2005 wurden die Zeughäuser definitiv aufgehoben. In einer Testplanung hat die Stadt festgestellt, dass das südliche Zeughausareal ein ideales Gebiet für zentrumsnahes Wohnen ist. Die denkmalgeschützten nördlichen Zeughäuser hingegen sind ideal für eine vielfältige gewerbliche Nutzung.
Über den südlichen Arealteil (mit den Zeughäusern 3 und 4) hat der Stadtrat zusammen mit dem städtischen Grundstück (kleine Zeughauswiese) einen Investorenwettbewerb durchgeführt. Der daraus folgende Umzonungsantrag als auch der Verkauf der kleinen Zeughauswiese an die Specogna Immobilien AG wurden vom Grossen Gemeinderat am 15. April 2013 genehmigt. Gegen diese Beschlüsse wurde das Referendum ergriffen, so dass über die Umzonung und den Verkauf der kleinen Zeughauswiese am 22. September 2013 abgestimmt wird.
Den nördlichen Arealteil hat die Stadt von der armasuisse erworben. Die darauf stehenden Zeughäuser (Nr. 1 bis 3 und das Verwalterwohnhaus) wurden durch den Kanton vom kommunalen Inventar schutzwürdiger Bauten ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung aufgestuft. Die Stadt möchte die nördlichen Zeughäuser längerfristig sanft renovieren und anschliessend vielfältige Nutzungen wie Gewerbe, Ateliers, Praxen, Läden, Gastronomie sowie öffentliche Nutzungen wie Quartiertreff oder Krippe realisieren. Diese Nutzungen sind jedoch mit der heute bestehenden Zone für öffentliche Bauten nicht konform. Daher möchte der Stadtrat das nördliche Zeughausareal in eine Gewerbezone umzonen.
Vom 7. September bis 6. November 2012 fand die öffentliche Auflage zur Umzonung statt. Es wurde keine Einwendung eingereicht. Der Kanton hat die Umzonungsvorlage vorgeprüft und stellt eine Genehmigung in Aussicht. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat nun die nördlichen Zeughäuser von der Zone für öffentliche Bauten in die Gewerbezone umzuzonen.
Weisung an den Grossen Gemeinderat (Geschäft 2013-069)