7. Mär. 2019, 08:36 Uhr
dfi, medienmitteilung
Neue Zielvorgaben für die Finanzliegenschaften
Um die Wirtschaftlichkeit der Finanzliegenschaften zu steuern, sollen mit dem nächsten Budget neue Zielvorgaben eingeführt werden. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Budgetmotion betreffend «Mindestrenditen für Immobilien im Finanzvermögen» im Sinne seines Gegenvorschlags erheblich zu erklären.
Der Grosse Gemeinderat überwies im Januar die Budgetmotion betreffend «Mindestrenditen für Immobilien im Finanzvermögen» an den Stadtrat. Sie verlangt, dass im Globalbudget und in der Globalrechnung der Produktegruppe Immobilien die Zielvorgaben zur Wirtschaftlichkeit von Liegenschaften im Finanzvermögen geändert werden. Anstelle der Bruttorendite sollen neu eine durchschnittliche und eine minimale Eigenkapitalrendite mit einer Anzahl zulässiger Abweichungen nach unten eingeführt werden. Zudem soll eine Aufteilung der Kategorien in Wohnhäuser und Geschäftshäuser vorgenommen werden.
Der Stadtrat legt dem Grossen Gemeinderat nun einen Gegenvorschlag vor und beantragt, die Motion in diesem Sinne erheblich zu erklären. Die Einführung der Eigenkapitalrendite ist nicht möglich, weil die Stadt Winterthur keine Objektfinanzierung vornimmt und eine solche für die Berechnung der Eigenkapitalrendite notwendig wäre. Zudem müssen die Immobilien nach den Vorschriften des Kantons bewertet werden, weshalb die in der Privatwirtschaft angewendeten Renditeberechnungen nicht übernommen werden können. Der Stadtrat ist jedoch bereit, ab 2020 für die Finanzliegenschaften die durchschnittliche Nettorendite für jede Liegenschaftenkategorie sowie die minimale Nettorendite der einzelnen Liegenschaften als neue Zielvorgaben festzulegen. Die vom Stadtrat vorgeschlagene Nettorendite zeigt das Verhältnis zwischen dem Nettoertrag und den in der Bilanz geführten Buchwerten auf und wird für die Wohnliegenschaften, die Geschäftsliegenschaften und die Restaurantbetriebe gesondert ausgewiesen. Auf die Angabe einer bestimmten Anzahl von Abweichungen nach unten soll hingegen verzichtet werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, im Informationsteil der Globalrechnung darzulegen, wie viele Liegenschaften die Mindestrendite aus welchen Gründen nicht erreicht haben.
Weisung an den Grossen Gemeinderat
Der Grosse Gemeinderat überwies im Januar die Budgetmotion betreffend «Mindestrenditen für Immobilien im Finanzvermögen» an den Stadtrat. Sie verlangt, dass im Globalbudget und in der Globalrechnung der Produktegruppe Immobilien die Zielvorgaben zur Wirtschaftlichkeit von Liegenschaften im Finanzvermögen geändert werden. Anstelle der Bruttorendite sollen neu eine durchschnittliche und eine minimale Eigenkapitalrendite mit einer Anzahl zulässiger Abweichungen nach unten eingeführt werden. Zudem soll eine Aufteilung der Kategorien in Wohnhäuser und Geschäftshäuser vorgenommen werden.
Der Stadtrat legt dem Grossen Gemeinderat nun einen Gegenvorschlag vor und beantragt, die Motion in diesem Sinne erheblich zu erklären. Die Einführung der Eigenkapitalrendite ist nicht möglich, weil die Stadt Winterthur keine Objektfinanzierung vornimmt und eine solche für die Berechnung der Eigenkapitalrendite notwendig wäre. Zudem müssen die Immobilien nach den Vorschriften des Kantons bewertet werden, weshalb die in der Privatwirtschaft angewendeten Renditeberechnungen nicht übernommen werden können. Der Stadtrat ist jedoch bereit, ab 2020 für die Finanzliegenschaften die durchschnittliche Nettorendite für jede Liegenschaftenkategorie sowie die minimale Nettorendite der einzelnen Liegenschaften als neue Zielvorgaben festzulegen. Die vom Stadtrat vorgeschlagene Nettorendite zeigt das Verhältnis zwischen dem Nettoertrag und den in der Bilanz geführten Buchwerten auf und wird für die Wohnliegenschaften, die Geschäftsliegenschaften und die Restaurantbetriebe gesondert ausgewiesen. Auf die Angabe einer bestimmten Anzahl von Abweichungen nach unten soll hingegen verzichtet werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, im Informationsteil der Globalrechnung darzulegen, wie viele Liegenschaften die Mindestrendite aus welchen Gründen nicht erreicht haben.
Weisung an den Grossen Gemeinderat