21. Jan. 2022, 07:57 Uhr
sport, medienmitteilung, schule
Umsetzung neue Gemeindeordnung: Regelungen für die Volksschule gehen in die Vernehmlassung
Mit der neuen Gemeindeordnung, die von den Stimmberechtigen im September 2021 angenommen wurde, ändert sich die Behördenorganisation im Schulwesen. Die neuen Regelungen sind durch das Parlament zu beschliessen. Nach den Entwürfen für die städtischen Schulen legt der Stadtrat nun in einem zweiten Schritt den Entwurf für die neue Verordnung über die Volksschule der Stadt Winterthur vor und gibt diesen in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. März 2022.
Heute gibt es neben der gesamtstädtischen Zentralschulpflege vier Kreisschulpflegen. Neu wird es neben einer Schulpflege, die sich aus sechs nebenamtlichen Mitgliedern und einem Mitglied des Stadtrats zusammensetzt, als zweite Führungsebene über den vom Kanton vorgesehenen Schulleitungen eine sogenannte Leitung Bildung geben.
Gemäss Vorgabe der neuen Gemeindeordnung sind die Grundzüge der Organisation der Volksschulen durch das Stadtparlament festzulegen. Die notwendigen Regelungen zur Organisation können knappgehalten werden, da alle weiteren Bestimmungen im Schulwesen durch die Schulpflege zu erlassen sind. Hingegen muss für diejenigen schulischen Angebote, für die das kantonale Volksschulrecht keine Grundlage bietet, eine kommunale Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Der Stadtrat legt vorerst einen Verordnungsentwurf für die Vernehmlassung vor, weil die Zeit drängt und ab Schuljahr 2022/2023 die gesamtstädtische Schulpflege in neuer Zusammensetzung im Amt sein wird. Die Beschlussfassung über die definitive Weisung und Verordnung an das Stadtparlament wird hingegen von der Zentralschulpflege im Frühling 2022 vorgenommen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 18. März 2022.
>> Vernehmlassungsunterlagen
Heute gibt es neben der gesamtstädtischen Zentralschulpflege vier Kreisschulpflegen. Neu wird es neben einer Schulpflege, die sich aus sechs nebenamtlichen Mitgliedern und einem Mitglied des Stadtrats zusammensetzt, als zweite Führungsebene über den vom Kanton vorgesehenen Schulleitungen eine sogenannte Leitung Bildung geben.
Gemäss Vorgabe der neuen Gemeindeordnung sind die Grundzüge der Organisation der Volksschulen durch das Stadtparlament festzulegen. Die notwendigen Regelungen zur Organisation können knappgehalten werden, da alle weiteren Bestimmungen im Schulwesen durch die Schulpflege zu erlassen sind. Hingegen muss für diejenigen schulischen Angebote, für die das kantonale Volksschulrecht keine Grundlage bietet, eine kommunale Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Der Stadtrat legt vorerst einen Verordnungsentwurf für die Vernehmlassung vor, weil die Zeit drängt und ab Schuljahr 2022/2023 die gesamtstädtische Schulpflege in neuer Zusammensetzung im Amt sein wird. Die Beschlussfassung über die definitive Weisung und Verordnung an das Stadtparlament wird hingegen von der Zentralschulpflege im Frühling 2022 vorgenommen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 18. März 2022.
>> Vernehmlassungsunterlagen