05. November 2013
Reduzierte Betriebsbereitschaft im Winterdienst als Teil des Sparprogramms «effort 14+»
Zur Umsetzung des Sparprogramms «effort 14+» wird die Betriebsbereitschaft im Winterdienst redu ...
Zur Umsetzung des Sparprogramms «effort 14+» wird die Betriebsbereitschaft im Winterdienst reduziert. In Quartierstrassen, viele davon in Tempo-30-Zonen, erfolgt der Einsatz nicht mehr wie bisher ab 4 Uhr morgens, sondern erst ab 7 Uhr morgens. Auch an Wochenenden wird der Einsatz in den Quartierstrassen reduziert. Nicht betroffen sind Hauptachsen mit Buslinien, Zufahrten zu Spitälern und Bahnhöfen sowie wichtige und gefährliche Quartierstrassen.
Nach geltender Rechtsprechung wird von Städten und Gemeinden nicht verlangt, dass bei Winterglätte und Schneefällen alle Strassen gleichzeitig geräumt sind und eine 24-Stunden- Be-triebsbereitschaft der Verkehrswege gewährleistet sein muss. Abhängig von der Bedeutung der Strasse, bekannten gefährlichen Stellen und den personellen, finanziellen und technisch verfügbaren Ressourcen muss aber nach daraus abgeleiteten Prioritäten gearbeitet werden.
Heute gilt für den Winterdienst eine Betriebsbereitschaft von 4 Uhr bis 23 Uhr. Für die Mitarbeitenden des Strasseninspektorates in den dezentralen Revierstützpunkten wird diese ab dem kommenden Winter von 7 bis 18 Uhr verkürzt. Ihr Winterdiensteinsatz erfolgt vorwiegend in Quartierstrassen, viele davon in Tempo-30-Zonen. Sie erledigen aber auch die notwendigen Handarbeiten im Bereich von Fussgängerstreifen oder Bushaltestellen. Damit wird die Bevölkerung von Winterthur im kommenden Winter frühmorgens in den Quartieren vermehrt weisse Fahrbahnen und Gehwege antreffen, die Schneeräumung erfolgt erst im Laufe des Tages. Dies kann zu vermehrter Bildung von Schnee- und Eispanzern führen und erfordert von allen Verkehrsteilnehmenden eine erhöhte Vorsicht. Wie bisher liegt es jedoch in der Kompetenz des Winterdienst-Einsatzleiters, Art und Umfang des Einsatzes auf Grund der Witterungs- und Strassenverhältnisse festzulegen. In Ausnahmefällen können die Mitarbeitenden in den dezentralen Revieren weiterhin ab 4 Uhr aufgeboten werden, z. B. bei vereisendem Regen oder vorausgesagten erheblichen Schneemengen.
Nicht betroffen von der reduzierten Betriebsbereitschaft sind Hauptachsen mit Buslinien, Zufahrten zu Spitälern und Bahnhöfen sowie wichtige und gefährliche Quartierstrassen (z.B. mit grossem Gefälle). Hier wird nach wie vor gemäss den bewährten Einsatz- und Routenplänen gearbeitet.
Die Höhe des Sparpotenzials wird für einen durchschnittlichen Winter mit etwa 100 000 Franken abgeschätzt und ist abhängig von der Strenge des Winters. Die Mitarbeitenden des Strasseninspektorates sind bestrebt, trotz kürzerer Betriebsbereitschaft den bestmöglichen Winterdienst zu leisten.
Nach geltender Rechtsprechung wird von Städten und Gemeinden nicht verlangt, dass bei Winterglätte und Schneefällen alle Strassen gleichzeitig geräumt sind und eine 24-Stunden- Be-triebsbereitschaft der Verkehrswege gewährleistet sein muss. Abhängig von der Bedeutung der Strasse, bekannten gefährlichen Stellen und den personellen, finanziellen und technisch verfügbaren Ressourcen muss aber nach daraus abgeleiteten Prioritäten gearbeitet werden.
Heute gilt für den Winterdienst eine Betriebsbereitschaft von 4 Uhr bis 23 Uhr. Für die Mitarbeitenden des Strasseninspektorates in den dezentralen Revierstützpunkten wird diese ab dem kommenden Winter von 7 bis 18 Uhr verkürzt. Ihr Winterdiensteinsatz erfolgt vorwiegend in Quartierstrassen, viele davon in Tempo-30-Zonen. Sie erledigen aber auch die notwendigen Handarbeiten im Bereich von Fussgängerstreifen oder Bushaltestellen. Damit wird die Bevölkerung von Winterthur im kommenden Winter frühmorgens in den Quartieren vermehrt weisse Fahrbahnen und Gehwege antreffen, die Schneeräumung erfolgt erst im Laufe des Tages. Dies kann zu vermehrter Bildung von Schnee- und Eispanzern führen und erfordert von allen Verkehrsteilnehmenden eine erhöhte Vorsicht. Wie bisher liegt es jedoch in der Kompetenz des Winterdienst-Einsatzleiters, Art und Umfang des Einsatzes auf Grund der Witterungs- und Strassenverhältnisse festzulegen. In Ausnahmefällen können die Mitarbeitenden in den dezentralen Revieren weiterhin ab 4 Uhr aufgeboten werden, z. B. bei vereisendem Regen oder vorausgesagten erheblichen Schneemengen.
Nicht betroffen von der reduzierten Betriebsbereitschaft sind Hauptachsen mit Buslinien, Zufahrten zu Spitälern und Bahnhöfen sowie wichtige und gefährliche Quartierstrassen (z.B. mit grossem Gefälle). Hier wird nach wie vor gemäss den bewährten Einsatz- und Routenplänen gearbeitet.
Die Höhe des Sparpotenzials wird für einen durchschnittlichen Winter mit etwa 100 000 Franken abgeschätzt und ist abhängig von der Strenge des Winters. Die Mitarbeitenden des Strasseninspektorates sind bestrebt, trotz kürzerer Betriebsbereitschaft den bestmöglichen Winterdienst zu leisten.