11. Dezember 2014
Flexibilität in der Landvergabepolitik
Der Stadtrat will an seiner flexiblen Landvergabepolitik festhalten. Er beantragt dem Grossen G ...
Der Stadtrat will an seiner flexiblen Landvergabepolitik festhalten. Er beantragt dem Grossen Gemeinderat, eine Motion nicht erheblich zu erklären, die eine Vergabe von städtischem Land grundsätzlich durch das sogenannte Baurecht verlangt.
Am 30. Juni 2014 hat der Grosse Gemeinderat eine Motion an den Stadtrat überwiesen mit dem Auftrag, dem Parlament eine Erlassänderung zu unterbreiten, wonach städtische Grundstücke grundsätzlich im Baurecht zu vergeben seien. Die Abgabe im Baurecht bedeutet, dass die Stadt als Grundeigentümerin einem Baurechtsnehmer bzw. einer Baurechtsnehmerin zeitlich befristet das Recht zugesteht, auf ihrem Grundstück zu bauen.
In seinem Bericht zur Motion erläutert der Stadtrat die Vor- und Nachteile einer Vergabe von städtischem Land im Baurecht und kommt zum Schluss, dass er an seiner bisherigen Immobilienstrategie festhalten wolle. Ziel der stadträtlichen Landvergabepolitik ist, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und je nach Objekt zu entscheiden, ob es sich für eine Abgabe im Baurecht oder für einen Verkauf eignet. Um die Interessen der Stadt abzusichern, besteht auch bei einem Verkauf die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Vor- und Rückkaufsrechtes, eines Gewinnanteilsrechtes sowie einer Mehrwertabschöpfung.
Im kommenden Jahr soll die Landvergabepolitik der Stadt zusätzlich präzisiert und in einem Strategiepapier festgeschrieben werden. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Parlament, die Motion nicht erheblich zu erklären.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat (GGR-Nr. 2013/102) steht zur Verfügung unter www.stadt.winterthur.ch
Am 30. Juni 2014 hat der Grosse Gemeinderat eine Motion an den Stadtrat überwiesen mit dem Auftrag, dem Parlament eine Erlassänderung zu unterbreiten, wonach städtische Grundstücke grundsätzlich im Baurecht zu vergeben seien. Die Abgabe im Baurecht bedeutet, dass die Stadt als Grundeigentümerin einem Baurechtsnehmer bzw. einer Baurechtsnehmerin zeitlich befristet das Recht zugesteht, auf ihrem Grundstück zu bauen.
In seinem Bericht zur Motion erläutert der Stadtrat die Vor- und Nachteile einer Vergabe von städtischem Land im Baurecht und kommt zum Schluss, dass er an seiner bisherigen Immobilienstrategie festhalten wolle. Ziel der stadträtlichen Landvergabepolitik ist, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und je nach Objekt zu entscheiden, ob es sich für eine Abgabe im Baurecht oder für einen Verkauf eignet. Um die Interessen der Stadt abzusichern, besteht auch bei einem Verkauf die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Vor- und Rückkaufsrechtes, eines Gewinnanteilsrechtes sowie einer Mehrwertabschöpfung.
Im kommenden Jahr soll die Landvergabepolitik der Stadt zusätzlich präzisiert und in einem Strategiepapier festgeschrieben werden. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Parlament, die Motion nicht erheblich zu erklären.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat (GGR-Nr. 2013/102) steht zur Verfügung unter www.stadt.winterthur.ch