1. Sep. 2022, 07:46 Uhr
medienmitteilung, bau
Aufwertung des oberen Neuwiesenquartiers schreitet voran
Die Strassenprojekte für die dritte Etappe zur Neugestaltung der Rudolfstrasse inklusive Paul- und Gertrudstrasse, für die Wartstrasse sowie für neue Einmündungen ins Quartier sind erstellt. Nun erfolgen die Planauflagen der Bauprojekte und die Publikation der dazugehörigen Verkehrsanordnungen.
Das Tiefbauamt hat die Einwendungen aus dem entsprechenden Mitwirkungsverfahren ausgewertet und darauf basierend die Bauprojekte und die erforderlichen Verkehrsanordnungen für die Strassenräume im oberen Neuwiesenquartier erarbeitet. Nun erfolgen die Planauflagen der drei Bauprojekte gemäss Strassengesetz. Sie werden zusammen mit der Verkehrsanordnung für 30 Tage amtlich publiziert und liegen vom 2. September 2022 bis 3. Oktober 2022 öffentlich auf. Anschliessend erfolgt die Projektfestsetzung durch den Stadtrat.
Ziel der Vorhaben ist es, das obere Neuwiesenquartier zu einem urbanen, bahnhofsnahen Raum aufzuwerten, der Aufenthaltsmöglichkeiten anbietet und insbesondere dem Fussverkehr die nötige Aufmerksamkeit schenkt. Das Bahnhofsgebiet ist primär Fussverkehrsgebiet. Die verkehrstechnische Basis dazu bildet das «Verkehrskonzept Neuwiesen 4.0»
(vgl. Medienmitteilung vom 13. November 2020).
Das Verkehrskonzept beinhaltet die Einrichtung einer Begegnungszone, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern bedeutet und auch den Vortritt für den Fussverkehr beinhaltet. Um das Quartier vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten, ist eine Fahrverbotszone ab der Neuwiesenstrasse über die Gertrud-, Paul-, Wart- und östliche Konrad- bis zur Rudolfstrasse vorgesehen. Dieselbe Reglementierung ist bereits für die Fussgängerzone in der Altstadt umgesetzt. Für den Güterumschlag, Beschäftigte, Anwohnende und Besuchende bleibt die Zufahrt gestattet. Handwerkerinnen und Handwerker können Parkkarten bei der Stadtpolizei beziehen, um vor Ort zu parkieren, und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen können mit einer speziell dafür vorgesehenen Parkkarte vor Ort parkieren. Die Erreichbarkeit des oberen Neuwiesenquartiers bleibt somit sichergestellt.
Mit den Strassenbauprojekten werden die Ziele des Verkehrskonzepts zu einem fussgängerinnen- und aufenthaltsfreundlicheren oberen Neuwiesenquartier unterstützt. So werden beispielsweise die Trottoirs in der Wart-/Stricker- und teilweise in der Paulstrasse verbreitert und die Rudolf- und Gertrudstrasse ausgeebnet. Zur Personenunterführung Süd des Hauptbahnhofes wird eine neue breite Treppe erstellt. Dank neuen Trottoirüberfahrten erhält der Fussverkehr an mehreren Quartiereingängen Vortritt. Zu Gunsten der Aufenthaltsqualität und des Stadtklimas werden neue Baumstandorte und Grün- sowie sickerfähige Flächen geschaffen. In der Rudolfstrasse bleiben die mächtigen, gleisnahen Bäume erhalten.
Der Stadtrat ist überzeugt, mit den drei vorliegenden Bauprojekten und den dazugehörigen Verkehrsanordnungen den wichtigen, bahnhofsnahen Raum entscheidend aufzuwerten und gleichzeitig den unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen gerecht werden zu können.
Die Auflagedokumente stehen zur Verfügung unter stadt.winterthur.ch/planauflage.
Das Tiefbauamt hat die Einwendungen aus dem entsprechenden Mitwirkungsverfahren ausgewertet und darauf basierend die Bauprojekte und die erforderlichen Verkehrsanordnungen für die Strassenräume im oberen Neuwiesenquartier erarbeitet. Nun erfolgen die Planauflagen der drei Bauprojekte gemäss Strassengesetz. Sie werden zusammen mit der Verkehrsanordnung für 30 Tage amtlich publiziert und liegen vom 2. September 2022 bis 3. Oktober 2022 öffentlich auf. Anschliessend erfolgt die Projektfestsetzung durch den Stadtrat.
Ziel der Vorhaben ist es, das obere Neuwiesenquartier zu einem urbanen, bahnhofsnahen Raum aufzuwerten, der Aufenthaltsmöglichkeiten anbietet und insbesondere dem Fussverkehr die nötige Aufmerksamkeit schenkt. Das Bahnhofsgebiet ist primär Fussverkehrsgebiet. Die verkehrstechnische Basis dazu bildet das «Verkehrskonzept Neuwiesen 4.0»
(vgl. Medienmitteilung vom 13. November 2020).
Das Verkehrskonzept beinhaltet die Einrichtung einer Begegnungszone, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern bedeutet und auch den Vortritt für den Fussverkehr beinhaltet. Um das Quartier vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten, ist eine Fahrverbotszone ab der Neuwiesenstrasse über die Gertrud-, Paul-, Wart- und östliche Konrad- bis zur Rudolfstrasse vorgesehen. Dieselbe Reglementierung ist bereits für die Fussgängerzone in der Altstadt umgesetzt. Für den Güterumschlag, Beschäftigte, Anwohnende und Besuchende bleibt die Zufahrt gestattet. Handwerkerinnen und Handwerker können Parkkarten bei der Stadtpolizei beziehen, um vor Ort zu parkieren, und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen können mit einer speziell dafür vorgesehenen Parkkarte vor Ort parkieren. Die Erreichbarkeit des oberen Neuwiesenquartiers bleibt somit sichergestellt.
Mit den Strassenbauprojekten werden die Ziele des Verkehrskonzepts zu einem fussgängerinnen- und aufenthaltsfreundlicheren oberen Neuwiesenquartier unterstützt. So werden beispielsweise die Trottoirs in der Wart-/Stricker- und teilweise in der Paulstrasse verbreitert und die Rudolf- und Gertrudstrasse ausgeebnet. Zur Personenunterführung Süd des Hauptbahnhofes wird eine neue breite Treppe erstellt. Dank neuen Trottoirüberfahrten erhält der Fussverkehr an mehreren Quartiereingängen Vortritt. Zu Gunsten der Aufenthaltsqualität und des Stadtklimas werden neue Baumstandorte und Grün- sowie sickerfähige Flächen geschaffen. In der Rudolfstrasse bleiben die mächtigen, gleisnahen Bäume erhalten.
Der Stadtrat ist überzeugt, mit den drei vorliegenden Bauprojekten und den dazugehörigen Verkehrsanordnungen den wichtigen, bahnhofsnahen Raum entscheidend aufzuwerten und gleichzeitig den unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen gerecht werden zu können.
Die Auflagedokumente stehen zur Verfügung unter stadt.winterthur.ch/planauflage.