1. Jun. 2017, 09:30 Uhr
medienmitteilung, soziales
Sozialhilfe: Sparpotenzial bei Mietzinsen realisieren
Die Wohnkosten von Sozialhilfebeziehenden sind in den letzten Jahren gestiegen, obwohl der Referenzzinssatz seit 2008 sinkt. Jetzt unterstützt die Sozialberatung von Winterthur ihre Klientinnen und Klienten dabei, ihren Anspruch auf eine Mietzinssenkung abzuklären und – wo angezeigt – von den Vermietern zu verlangen. Dazu werden in diesen Tagen rund 1500 Sozialhilfebeziehende angeschrieben.
Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen eine weitere Senkung des Referenzzinssatzes von 1,75 auf 1,5 Prozent bekannt gegeben. Damit dürfte in den meisten Mietverhältnissen ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung bestehen. So auch bei Sozialhilfebeziehenden, deren Mietkosten von der städtischen Sozialhilfe – also mit Steuergeldern – finanziert werden. Ein externer Bericht zur Steuerung der Sozialkosten kam zum Schluss, dass grob geschätzt Einsparungen von rund 200 000 bis 500 000 Franken pro Jahr erzielt werden können, wenn eine Senkung der Mieten von Sozialhilfebeziehenden an den geltenden Referenzzinssatz erreicht wird. Dieses Sparpotenzial soll nun realisiert werden.
Umsichtiges Vorgehen In den nächsten Tagen erhalten rund 1500 Sozialhilfebeziehende einen Brief mit der Aufforderung, ihren Anspruch auf eine Mietzinssenkung zu prüfen und – wo angezeigt – bei der Vermietung einzufordern. Zugleich informiert die Stadt Winterthur auch die grösseren Wohnungsanbieter über dieses Vorgehen. Den Sozialen Diensten ist bewusst, dass viele Vermieter gegenüber den Sozialhilfeklienten kulant und sozial engagiert sind. Sie setzen alles daran, dass sich die Chancen von Sozialhilfebeziehenden auf dem freien Wohnungsmarkt nicht verschlechtern. Es ist aber auch eine Tatsache, dass Mietzinssenkungen von den Vermietern sehr oft erst auf schriftliches Begehren hin gewährt werden. Die Sozialhilfebeziehenden werden nun dabei unterstützt, ihre Mietrechte wahrzunehmen.
Zusammenarbeit mit dem Mieterverband Winterthur Die Sozialen Dienste bieten in Zusammenarbeit mit dem Mieterverband persönliche Sprechstunden für die Klientinnen und Klienten an. So kann die jeweilige Situation individuell beurteilt werden. Sowohl die Klienten wie auch die Stadt Winterthur können dank dieser Zusammenarbeit vom Expertenwissen des Mieterverbandes Winterthur profitieren. Sobald Antworten von Vermietern auf die Senkungsbegehren eintreffen, werden diese durch die städtische Fall- und Mietzinsrevision überprüft. Ziel ist ein individuelles Vorgehen mit Augenmass, damit nur jene Fälle an die Schlichtungsbehörde gelangen, wo dies Aufwand und Ertrag rechtfertigen. Zur Beurteilung dieser Fälle können wiederum die Expertinnen und Experten des Mieterverbandes Winterthur beigezogen werden.
Umsetzung dank Unterstützung des Grossen Gemeinderats Eine standardisierte Überprüfung von Mietzinsanpassungen bei Sozialhilfebeziehenden war den Sozialen Diensten bisher wegen der ausserordentlich hohen Fallbelastung und fehlender Ressourcen nicht möglich. Dank zusätzlichen Ressourcen, die der Grosse Gemeinderat auf den 1. Januar 2017 gesprochen hatte, konnte die bestehende Fallrevision nun zur Fall- und Mietzinsrevision ausgebaut werden. Die Fallrevision überprüfte bereits bisher periodisch alle Sozialhilfefälle anhand vorgegebener Kriterien, so zum Beispiel mit Abfragen bei Steueramt, AHV, Strassenverkehrsamt und dem Einfordern von Bankdokumenten. Neu überprüft die Fall- und Mietzinsrevision auch die Rechtmässigkeit der Mieten von Sozialhilfebeziehenden. In einem ersten Schritt wurden die entsprechenden Daten (Mietverträge und Mietzinsanpassungen) erfasst, wo nötig ergänzt und analysiert. Damit sind nun die notwendigen Grundlagen für ein systematisches Vorgehen vorhanden.
Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen eine weitere Senkung des Referenzzinssatzes von 1,75 auf 1,5 Prozent bekannt gegeben. Damit dürfte in den meisten Mietverhältnissen ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung bestehen. So auch bei Sozialhilfebeziehenden, deren Mietkosten von der städtischen Sozialhilfe – also mit Steuergeldern – finanziert werden. Ein externer Bericht zur Steuerung der Sozialkosten kam zum Schluss, dass grob geschätzt Einsparungen von rund 200 000 bis 500 000 Franken pro Jahr erzielt werden können, wenn eine Senkung der Mieten von Sozialhilfebeziehenden an den geltenden Referenzzinssatz erreicht wird. Dieses Sparpotenzial soll nun realisiert werden.
Umsichtiges Vorgehen In den nächsten Tagen erhalten rund 1500 Sozialhilfebeziehende einen Brief mit der Aufforderung, ihren Anspruch auf eine Mietzinssenkung zu prüfen und – wo angezeigt – bei der Vermietung einzufordern. Zugleich informiert die Stadt Winterthur auch die grösseren Wohnungsanbieter über dieses Vorgehen. Den Sozialen Diensten ist bewusst, dass viele Vermieter gegenüber den Sozialhilfeklienten kulant und sozial engagiert sind. Sie setzen alles daran, dass sich die Chancen von Sozialhilfebeziehenden auf dem freien Wohnungsmarkt nicht verschlechtern. Es ist aber auch eine Tatsache, dass Mietzinssenkungen von den Vermietern sehr oft erst auf schriftliches Begehren hin gewährt werden. Die Sozialhilfebeziehenden werden nun dabei unterstützt, ihre Mietrechte wahrzunehmen.
Zusammenarbeit mit dem Mieterverband Winterthur Die Sozialen Dienste bieten in Zusammenarbeit mit dem Mieterverband persönliche Sprechstunden für die Klientinnen und Klienten an. So kann die jeweilige Situation individuell beurteilt werden. Sowohl die Klienten wie auch die Stadt Winterthur können dank dieser Zusammenarbeit vom Expertenwissen des Mieterverbandes Winterthur profitieren. Sobald Antworten von Vermietern auf die Senkungsbegehren eintreffen, werden diese durch die städtische Fall- und Mietzinsrevision überprüft. Ziel ist ein individuelles Vorgehen mit Augenmass, damit nur jene Fälle an die Schlichtungsbehörde gelangen, wo dies Aufwand und Ertrag rechtfertigen. Zur Beurteilung dieser Fälle können wiederum die Expertinnen und Experten des Mieterverbandes Winterthur beigezogen werden.
Umsetzung dank Unterstützung des Grossen Gemeinderats Eine standardisierte Überprüfung von Mietzinsanpassungen bei Sozialhilfebeziehenden war den Sozialen Diensten bisher wegen der ausserordentlich hohen Fallbelastung und fehlender Ressourcen nicht möglich. Dank zusätzlichen Ressourcen, die der Grosse Gemeinderat auf den 1. Januar 2017 gesprochen hatte, konnte die bestehende Fallrevision nun zur Fall- und Mietzinsrevision ausgebaut werden. Die Fallrevision überprüfte bereits bisher periodisch alle Sozialhilfefälle anhand vorgegebener Kriterien, so zum Beispiel mit Abfragen bei Steueramt, AHV, Strassenverkehrsamt und dem Einfordern von Bankdokumenten. Neu überprüft die Fall- und Mietzinsrevision auch die Rechtmässigkeit der Mieten von Sozialhilfebeziehenden. In einem ersten Schritt wurden die entsprechenden Daten (Mietverträge und Mietzinsanpassungen) erfasst, wo nötig ergänzt und analysiert. Damit sind nun die notwendigen Grundlagen für ein systematisches Vorgehen vorhanden.