7. Jun. 2021, 08:00 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
VAG-Teilrevision regelt Finanzielles neu
Im Zuge der Energiewende wird sich die Gasversorgung in den nächsten Jahrzehnten aus vielen Gebieten Winterthurs zurückziehen. Im Hinblick darauf wird die Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) angepasst. Im Weiteren wird die maximal mögliche Vergütung des Geschäftsfelds Gas an den Steuerhaushalt erhöht.
Die Rolle des Energieträgers Gas wird durch die Energie- und Klimapolitik der Stadt Winterthur neu definiert: Gas zu Heizzwecken soll mittel- und langfristig durch erneuerbare Wärmequellen ersetzt werden. Das Gasnetz wird dementsprechend verkleinert. Unter anderem aus diesem Grund ist eine Teilrevision der Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) notwendig.
Angepasste Regelungen für Hauseigentümerschaft Zwei der Änderungen in der VAG betreffen die Hauseigentümerschaft. Wird eine Gasheizung durch ein anderes Heizsystem ersetzt, muss der Hausanschluss aus Sicherheitsgründen vom Gasnetz abgetrennt werden. Diese Kosten sind bisher von der Hauseigentümerschaft getragen worden. Wird die Gasheizung durch eine Wärmeanlage mit erneuerbarer Energiequelle ersetzt, werden die Abtrennungskosten neu von Stadtwerk Winterthur übernommen. So soll die Hauseigentümerschaft darin bestärkt werden, von Gas auf erneuerbare Wärme umzustellen.
Auch die Regelung zur Restwertentschädigung ändert: Zieht sich die Gasversorgung aus einem Gebiet zurück, ist den Hauseigentümerinnen und -eigentümern bisher ein Restwert für nicht amortisierbare Kosten entschädigt worden. Neu entfällt diese Restwertentschädigung für Gasgeräte – wie zum Beispiel für Heizungen, die nach dem 1. Januar 2022 installiert werden. Begründet wird dies dadurch, dass seit Frühling 2020 die Hauseigentümerinnen und -eigentümer darüber informiert werden, dass die Versorgung mit Gas – zum Beispiel zu Heizzwecken – langfristig nicht mehr garantiert ist. Somit ist es nicht sinnvoll, neue Gasheizungen zu installieren bzw. bestehende zu erneuern. Wer ab Januar 2022 eine Gasheizung ersetzt oder neu einbaut, ist sich dessen bewusst und wird folglich für den Restwert bei einem vorzeitig erforderlichen Ersatz des Gasgeräts nicht mehr entschädigt.
Mehr Freiraum für den Grossen Gemeinderat Gleichzeitig mit diesen Regelungen wird auch der maximale Vergütungssatz angepasst: Das Geschäftsfeld Gas trägt mit anderen Eigenwirtschaftsbetrieben zur finanziellen Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur bei (siehe Kasten). 2016 hat der Grosse Gemeinderat die maximal mögliche Vergütung der beiden Eigenwirtschaftsbetriebe Gashandel und Gasnetz auf jeweils 10 Prozent des Ertrags festgelegt. Diese Anteile werden neu von 10 auf 30 Prozent erhöht. Dies gibt dem Grossen Gemeinderat mehr Gestaltungsfreiraum bei der Festlegung der Vergütung. Wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, ist das Geschäftsfeld Gas in der Lage, eine höhere Vergütung aus den laufenden Ergebnisüberschüssen zu decken.
Schritt in Richtung Energiewende Die Teilrevision ist ein Zwischenschritt: Es ist bereits absehbar, dass die VAG gesamthaft überarbeitet werden muss, wenn neue übergeordnete Gesetze wie das Gasversorgungs- oder das kantonale Energiegesetz in Kraft treten. Mit der Teilrevision der VAG unterstützt der Stadtrat die Hauseigentümerschaft in der Umstellung ihrer Gasheizungen auf erneuerbare Energieträger.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadt Stadtwerk Winterthur leistet jährlich einen Beitrag an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur, die sogenannte «finanzielle Vergütung». Der Grosse Gemeinderat legt jährlich fest, welchen Anteil die Eigenwirtschaftsbetriebe Stromhandel, Stromnetz, Gashandel, Gasnetz, Fernwärme und Energie-Contracting an die Vergütung leisten. Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt hat in den letzten Jahren jeweils rund 11 Millionen Franken betragen.
Die Rolle des Energieträgers Gas wird durch die Energie- und Klimapolitik der Stadt Winterthur neu definiert: Gas zu Heizzwecken soll mittel- und langfristig durch erneuerbare Wärmequellen ersetzt werden. Das Gasnetz wird dementsprechend verkleinert. Unter anderem aus diesem Grund ist eine Teilrevision der Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) notwendig.
Angepasste Regelungen für Hauseigentümerschaft Zwei der Änderungen in der VAG betreffen die Hauseigentümerschaft. Wird eine Gasheizung durch ein anderes Heizsystem ersetzt, muss der Hausanschluss aus Sicherheitsgründen vom Gasnetz abgetrennt werden. Diese Kosten sind bisher von der Hauseigentümerschaft getragen worden. Wird die Gasheizung durch eine Wärmeanlage mit erneuerbarer Energiequelle ersetzt, werden die Abtrennungskosten neu von Stadtwerk Winterthur übernommen. So soll die Hauseigentümerschaft darin bestärkt werden, von Gas auf erneuerbare Wärme umzustellen.
Auch die Regelung zur Restwertentschädigung ändert: Zieht sich die Gasversorgung aus einem Gebiet zurück, ist den Hauseigentümerinnen und -eigentümern bisher ein Restwert für nicht amortisierbare Kosten entschädigt worden. Neu entfällt diese Restwertentschädigung für Gasgeräte – wie zum Beispiel für Heizungen, die nach dem 1. Januar 2022 installiert werden. Begründet wird dies dadurch, dass seit Frühling 2020 die Hauseigentümerinnen und -eigentümer darüber informiert werden, dass die Versorgung mit Gas – zum Beispiel zu Heizzwecken – langfristig nicht mehr garantiert ist. Somit ist es nicht sinnvoll, neue Gasheizungen zu installieren bzw. bestehende zu erneuern. Wer ab Januar 2022 eine Gasheizung ersetzt oder neu einbaut, ist sich dessen bewusst und wird folglich für den Restwert bei einem vorzeitig erforderlichen Ersatz des Gasgeräts nicht mehr entschädigt.
Mehr Freiraum für den Grossen Gemeinderat Gleichzeitig mit diesen Regelungen wird auch der maximale Vergütungssatz angepasst: Das Geschäftsfeld Gas trägt mit anderen Eigenwirtschaftsbetrieben zur finanziellen Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur bei (siehe Kasten). 2016 hat der Grosse Gemeinderat die maximal mögliche Vergütung der beiden Eigenwirtschaftsbetriebe Gashandel und Gasnetz auf jeweils 10 Prozent des Ertrags festgelegt. Diese Anteile werden neu von 10 auf 30 Prozent erhöht. Dies gibt dem Grossen Gemeinderat mehr Gestaltungsfreiraum bei der Festlegung der Vergütung. Wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, ist das Geschäftsfeld Gas in der Lage, eine höhere Vergütung aus den laufenden Ergebnisüberschüssen zu decken.
Schritt in Richtung Energiewende Die Teilrevision ist ein Zwischenschritt: Es ist bereits absehbar, dass die VAG gesamthaft überarbeitet werden muss, wenn neue übergeordnete Gesetze wie das Gasversorgungs- oder das kantonale Energiegesetz in Kraft treten. Mit der Teilrevision der VAG unterstützt der Stadtrat die Hauseigentümerschaft in der Umstellung ihrer Gasheizungen auf erneuerbare Energieträger.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadt Stadtwerk Winterthur leistet jährlich einen Beitrag an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt Winterthur, die sogenannte «finanzielle Vergütung». Der Grosse Gemeinderat legt jährlich fest, welchen Anteil die Eigenwirtschaftsbetriebe Stromhandel, Stromnetz, Gashandel, Gasnetz, Fernwärme und Energie-Contracting an die Vergütung leisten. Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den steuerfinanzierten Haushalt hat in den letzten Jahren jeweils rund 11 Millionen Franken betragen.