21. Sep. 2017, 08:15 Uhr
medienmitteilung
Machbarkeitsstudie zu städtischen Liegenschaften am Obertor
Die städtischen Polizeiliegenschaften am Obertor und an der Badgasse werden nach Bezug des neuen Polizeigebäudes voraussichtlich im Jahr 2023 frei. Die Stadt Winterthur führt für die Klärung der weiteren Nutzung eine Machbarkeitsstudie durch.
Das neue Polizeigebäude der Stadt Winterthur wird auf Ende 2022 fertig erstellt. Die Polizei wird ab 2023 das neue Gebäude beziehen, und die Liegenschaften Obertor 11, 13, 15, 17, 17a und Badgasse 6 werden für eine neue Nutzung frei.
Auch nach der Zentralisierung der Stadtverwaltung im Superblock wurden einige Liegenschaften der Stadt frei. Diese konnten erfolgreich einer Nutzung zugeführt werden. An diese erfolgreiche Entwicklung soll angeknüpft werden: Analog soll nun für die Liegenschaften der Polizei eine Auslegeordnung der möglichen Weiterentwicklung gemacht werden.
Es ist denkbar, dass die Liegenschaften erst längerfristig einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Für diesen Fall wird auch die Möglichkeit einer Zwischennutzung mit minimalen Anpassungen der Bausubstanz geprüft.
Für das Haus an der Badgasse 6, die sogenannte «Bädermoschee», gibt es aus einer Testplanung aus dem Jahr 2013 die Idee einer neuen Wellnessnutzung. Dieser Ansatz wird in der aktuellen Studie noch einmal vertieft geprüft werden. Allenfalls kommt dann die Zusammenarbeit mit einer externen Investorin resp. einem Investor in Frage.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist eine öffentliche Veranstaltung (Echoraum) vorgesehen, in der über Erkenntnisse informiert wird und Anliegen eingebracht werden können.
Mit Abschluss der nun geplanten Machbarkeitsstudie sollte Anfang 2018 die Grundlage für die Entscheide zur weiteren Entwicklung der Liegenschaften am Obertor vorliegen.
Das neue Polizeigebäude der Stadt Winterthur wird auf Ende 2022 fertig erstellt. Die Polizei wird ab 2023 das neue Gebäude beziehen, und die Liegenschaften Obertor 11, 13, 15, 17, 17a und Badgasse 6 werden für eine neue Nutzung frei.
Auch nach der Zentralisierung der Stadtverwaltung im Superblock wurden einige Liegenschaften der Stadt frei. Diese konnten erfolgreich einer Nutzung zugeführt werden. An diese erfolgreiche Entwicklung soll angeknüpft werden: Analog soll nun für die Liegenschaften der Polizei eine Auslegeordnung der möglichen Weiterentwicklung gemacht werden.
Es ist denkbar, dass die Liegenschaften erst längerfristig einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Für diesen Fall wird auch die Möglichkeit einer Zwischennutzung mit minimalen Anpassungen der Bausubstanz geprüft.
Für das Haus an der Badgasse 6, die sogenannte «Bädermoschee», gibt es aus einer Testplanung aus dem Jahr 2013 die Idee einer neuen Wellnessnutzung. Dieser Ansatz wird in der aktuellen Studie noch einmal vertieft geprüft werden. Allenfalls kommt dann die Zusammenarbeit mit einer externen Investorin resp. einem Investor in Frage.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist eine öffentliche Veranstaltung (Echoraum) vorgesehen, in der über Erkenntnisse informiert wird und Anliegen eingebracht werden können.
Mit Abschluss der nun geplanten Machbarkeitsstudie sollte Anfang 2018 die Grundlage für die Entscheide zur weiteren Entwicklung der Liegenschaften am Obertor vorliegen.