3. Okt. 2019, 10:10 Uhr
sport, medienmitteilung
Zweites Hallenbad wünschbar, aber nicht finanzierbar
Der Stadtrat legt seinen Bericht zur Motion für ein zweites Hallenbad in Winterthur vor. Er anerkennt zwar den Bedarf für mehr gedeckte Wasserfläche. Aus finanzpolitischen Überlegungen hält er das Vorhaben derzeit jedoch nicht für realisierbar. Deshalb beantragt er dem Parlament, die Motion für nicht erheblich zu erklären.
Im März 2019 wurde der Stadtrat durch den Grossen Gemeinderat mittels Motion beauftragt, einen Projektierungskredit für die Planung und den Bau eines zweiten Hallenbades vorzulegen. Der Stadtrat hat nun seinen Bericht zur Motion fristgerecht veröffentlicht.
Der Bedarf für mehr gedeckte Wasserfläche in Winterthur ist bekannt und unbestritten. Gemäss Berechnungen des Stadtrates muss für eine Standortevaluation und eine Machbarkeitsstudie für ein neues Hallenbad mit je 100 000 Franken gerechnet werden. Zusätzlich sind für die in der Motion geforderten Abklärungen zur Energiebilanz, energiearmen Verkehrserschliessung oder zum Einbezug von Nachbargemeinden und Privaten weitere 50 000 bis 100 000 Franken erforderlich. Die Abschätzung der Kredithöhe für das definitive Projekt sowie die Betriebskosten sind dann in einer Genauigkeit von plus minus 25 Prozent möglich. Aktuell wird von Investitionskosten für die Erstellung eines zweiten Hallenbades von 35 bis 50 Millionen Franken ausgegangen.
Insgesamt stellen Planung, Bau und Betrieb eines zweiten Hallenbades eine erhebliche Belastung für die Stadtfinanzen dar. Da die finanziellen Aussichten aufgrund des Kostenwachstums in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales bereits heute eine grosse Herausforderung darstellen (vgl. Medienmitteilung vom 1.10.2019 zum Budget 2020 und zum Finanz- und Aufgabenplan), würde die Situation durch das Hallenbad-Vorhaben zusätzlich verschärft. Aus sachpolitischer Sicht wäre die Realisierung eines zweiten Hallenbades zwar wünschbar. Es ergäben sich jedoch Mehrkosten, die nicht mit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik vereinbar wären: Allein die jährlichen Betriebs- und Kapitalfolgekosten eines Hallenbades beliefen sich auf drei bis sechs Millionen Franken resp. ein bis zwei Steuerprozente. Eine Kompensation der Investitionskosten für ein zweites Hallenbad durch den Verzicht auf andere wichtige und dringliche Investitionsvorhaben ist zudem unrealistisch, womit eine zusätzliche Neuverschuldung der Stadt Winterthur unvermeidlich wäre.
Aus den dargelegten Gründen beantragt der Stadtrat dem Parlament, von der Erheblicherklärung der Motion abzusehen. Obwohl zweifellos wünschenswert kann dem Vorhaben im Rahmen der Finanzplanung gegenwärtig keine Priorität beigemessen werden.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Im März 2019 wurde der Stadtrat durch den Grossen Gemeinderat mittels Motion beauftragt, einen Projektierungskredit für die Planung und den Bau eines zweiten Hallenbades vorzulegen. Der Stadtrat hat nun seinen Bericht zur Motion fristgerecht veröffentlicht.
Der Bedarf für mehr gedeckte Wasserfläche in Winterthur ist bekannt und unbestritten. Gemäss Berechnungen des Stadtrates muss für eine Standortevaluation und eine Machbarkeitsstudie für ein neues Hallenbad mit je 100 000 Franken gerechnet werden. Zusätzlich sind für die in der Motion geforderten Abklärungen zur Energiebilanz, energiearmen Verkehrserschliessung oder zum Einbezug von Nachbargemeinden und Privaten weitere 50 000 bis 100 000 Franken erforderlich. Die Abschätzung der Kredithöhe für das definitive Projekt sowie die Betriebskosten sind dann in einer Genauigkeit von plus minus 25 Prozent möglich. Aktuell wird von Investitionskosten für die Erstellung eines zweiten Hallenbades von 35 bis 50 Millionen Franken ausgegangen.
Insgesamt stellen Planung, Bau und Betrieb eines zweiten Hallenbades eine erhebliche Belastung für die Stadtfinanzen dar. Da die finanziellen Aussichten aufgrund des Kostenwachstums in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales bereits heute eine grosse Herausforderung darstellen (vgl. Medienmitteilung vom 1.10.2019 zum Budget 2020 und zum Finanz- und Aufgabenplan), würde die Situation durch das Hallenbad-Vorhaben zusätzlich verschärft. Aus sachpolitischer Sicht wäre die Realisierung eines zweiten Hallenbades zwar wünschbar. Es ergäben sich jedoch Mehrkosten, die nicht mit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik vereinbar wären: Allein die jährlichen Betriebs- und Kapitalfolgekosten eines Hallenbades beliefen sich auf drei bis sechs Millionen Franken resp. ein bis zwei Steuerprozente. Eine Kompensation der Investitionskosten für ein zweites Hallenbad durch den Verzicht auf andere wichtige und dringliche Investitionsvorhaben ist zudem unrealistisch, womit eine zusätzliche Neuverschuldung der Stadt Winterthur unvermeidlich wäre.
Aus den dargelegten Gründen beantragt der Stadtrat dem Parlament, von der Erheblicherklärung der Motion abzusehen. Obwohl zweifellos wünschenswert kann dem Vorhaben im Rahmen der Finanzplanung gegenwärtig keine Priorität beigemessen werden.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch