28. Aug. 2018, 08:23 Uhr
medienmitteilung, stadtwerk winterthur
Strompreise 2019
Bei gleich bleibendem Verbrauch bewegen sich die Stromkosten 2019 in Winterthur ungefähr auf dem bisherigen Niveau. Die Netznutzungstarife sinken infolge der tieferen Kosten für die vorgelagerten Netze. Andererseits steigen die Energietarife aufgrund höherer Einkaufskosten. Stadtwerk Winterthur passt per 2019 zudem die Kundengruppen geringfügig an neue bundesgesetzliche Vorgaben an.
Die Stromkosten bestehen aus dem Energietarif, dem Netznutzungstarif sowie Steuern und Abgaben. Zu letzteren gehören Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem inkl. Gewässerschutzmassnahmen) und Abgaben an das Gemeinwesen (Förderprogramm Energie Winterthur). Die Höhe der Abgaben wird von den jeweils zuständigen politischen Behörden festgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls angepasst.
Tiefere Netznutzungstarife Die Berechnung der Netznutzungstarife erfolgt nach verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben. Unter anderem fliessen die Kosten vorgelagerter Netze darin ein. Diese transportieren den Strom von den Kraftwerken an die Stadtgrenzen Winterthurs. Die Kosten für diese «Vorliegernetze» von Axpo und Swissgrid sinken. Ab 2019 verringern sich daher die Netznutzungstarife über alle Kundengruppen hinweg um durchschnittlich knapp 4 Prozent.
Höhere Energietarife Der Trend steigender Preise für elektrische Energie blieb an den Beschaffungsmärkten für 2019 bestehen. Zurückzuführen sind die Preiserhöhungen auf den Aufschwung der europäischen Wirtschaft, die stärkere Nachfrage nach Energie, die Abschaltung fossiler und nuklearer Kraftwerke sowie die steigenden Kosten für Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien. Energie unbekannter Herkunft ist nicht mehr zulässig, weshalb im Produkt «e-Strom.Grau» künftig die Herkunft der Energie mit Herkunftsnachweisen deklariert werden muss. Stadtwerk Winterthur kann die Erhöhung der Energiepreise auf 3,5 Prozent beschränken.
Geringfügige Anpassung von Kundengruppen Die revidierte Stromversorgungsverordnung des Bundes sieht vor, dass Kundschaft mit einer Anschlussleistung bis 30 Kilovoltampere in einer Kundengruppe zusammengefasst wird. Daher muss eine geringfügige Anpassung der Kundeneinteilung vorgenommen werden. Neu erfolgt deshalb die Zuordnung zur Kundengruppe «Peak» unter anderem ab einem Jahresverbrauch von 50 001 Kilowattstunden (bisher ab 30 001 Kilowattstunden).
Zusätzlich werden zwei neue Kundengruppen eingeführt: «Kleinanschlüsse» (zum Beispiel Antennenverstärker oder Billettautomaten) und «Profil GK» (Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von über 2 Millionen Kilowattstunden).
Die Stromkosten bestehen aus dem Energietarif, dem Netznutzungstarif sowie Steuern und Abgaben. Zu letzteren gehören Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem inkl. Gewässerschutzmassnahmen) und Abgaben an das Gemeinwesen (Förderprogramm Energie Winterthur). Die Höhe der Abgaben wird von den jeweils zuständigen politischen Behörden festgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls angepasst.
Tiefere Netznutzungstarife Die Berechnung der Netznutzungstarife erfolgt nach verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben. Unter anderem fliessen die Kosten vorgelagerter Netze darin ein. Diese transportieren den Strom von den Kraftwerken an die Stadtgrenzen Winterthurs. Die Kosten für diese «Vorliegernetze» von Axpo und Swissgrid sinken. Ab 2019 verringern sich daher die Netznutzungstarife über alle Kundengruppen hinweg um durchschnittlich knapp 4 Prozent.
Höhere Energietarife Der Trend steigender Preise für elektrische Energie blieb an den Beschaffungsmärkten für 2019 bestehen. Zurückzuführen sind die Preiserhöhungen auf den Aufschwung der europäischen Wirtschaft, die stärkere Nachfrage nach Energie, die Abschaltung fossiler und nuklearer Kraftwerke sowie die steigenden Kosten für Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien. Energie unbekannter Herkunft ist nicht mehr zulässig, weshalb im Produkt «e-Strom.Grau» künftig die Herkunft der Energie mit Herkunftsnachweisen deklariert werden muss. Stadtwerk Winterthur kann die Erhöhung der Energiepreise auf 3,5 Prozent beschränken.
Geringfügige Anpassung von Kundengruppen Die revidierte Stromversorgungsverordnung des Bundes sieht vor, dass Kundschaft mit einer Anschlussleistung bis 30 Kilovoltampere in einer Kundengruppe zusammengefasst wird. Daher muss eine geringfügige Anpassung der Kundeneinteilung vorgenommen werden. Neu erfolgt deshalb die Zuordnung zur Kundengruppe «Peak» unter anderem ab einem Jahresverbrauch von 50 001 Kilowattstunden (bisher ab 30 001 Kilowattstunden).
Zusätzlich werden zwei neue Kundengruppen eingeführt: «Kleinanschlüsse» (zum Beispiel Antennenverstärker oder Billettautomaten) und «Profil GK» (Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von über 2 Millionen Kilowattstunden).