1. Jun. 2023, 07:46 Uhr
medienmitteilung, soziales
Alterszentren: Anpassung der Pensionstaxen
Die Pensionstaxen der Alterszentren werden voraussichtlich per 1. September 2023 erhöht. Gründe dafür sind Kostensteigerungen, unter anderem aufgrund der Teuerung und der Anpassung des Angebots.
Die diesjährige Überprüfung der Taxen in den städtischen Alterszentren zeigt, dass die Pensionstaxen aufgrund der gestiegenen Kosten erhöht werden müssen. Grund dafür sind unter anderem die Anpassung des Angebots an Marktbedürfnisse sowie die Teuerung, insbesondere beim Personal und der Energie.
Die Kosten für einen Aufenthalt in einem städtischen Alterszentrum werden für alle Bewohnenden steigen: im Einzelzimmer um 15 Franken pro Tag, im Doppelzimmer um 10 Franken pro Tag und Person (Einzelzimmer Standard neu 180 Franken, Einzelzimmer Komfort neu 190 Franken, Doppelzimmer neu 155 Franken). Die Betreuungstaxen bleiben unverändert.
Die Bewohnenden wurden bereits über die Anpassung der Pensionstaxen informiert. Die revidierte Taxordnung wird voraussichtlich am 1. September 2023 in Kraft treten. Weitere Informationen dazu finden sich unter stadt.winterthur.ch/taxordnung.
Die städtischen Alterszentren dürfen mit den Betreuungs- und Pensionstaxen keinen Gewinn erzielen.
Die diesjährige Überprüfung der Taxen in den städtischen Alterszentren zeigt, dass die Pensionstaxen aufgrund der gestiegenen Kosten erhöht werden müssen. Grund dafür sind unter anderem die Anpassung des Angebots an Marktbedürfnisse sowie die Teuerung, insbesondere beim Personal und der Energie.
Die Kosten für einen Aufenthalt in einem städtischen Alterszentrum werden für alle Bewohnenden steigen: im Einzelzimmer um 15 Franken pro Tag, im Doppelzimmer um 10 Franken pro Tag und Person (Einzelzimmer Standard neu 180 Franken, Einzelzimmer Komfort neu 190 Franken, Doppelzimmer neu 155 Franken). Die Betreuungstaxen bleiben unverändert.
Die Bewohnenden wurden bereits über die Anpassung der Pensionstaxen informiert. Die revidierte Taxordnung wird voraussichtlich am 1. September 2023 in Kraft treten. Weitere Informationen dazu finden sich unter stadt.winterthur.ch/taxordnung.
Die städtischen Alterszentren dürfen mit den Betreuungs- und Pensionstaxen keinen Gewinn erzielen.